Die wachsenden Zweifel an den Aussichten der Bürgertugend in den 1780er Jahren lösten zweierlei Reaktionen aus – die eine formativ, die andere prozedural. Michael J. Sandel erläutert: „Die erste war bestrebt, durch Erziehung und andere Mittel die Tugenden nachdrücklicher zu vermitteln. Die andere wollte Tugenden mit Hilfe von Verfassungsänderungen weniger notwendig machen.“ In seinem Vorschlag für öffentliche Schulen in Pennsylvania verlieh Benjamin Rush dem formativen Impuls starken Ausdruck. Er erklärte 1786, die einer Republik angemessene Erziehungsweise vermittle vorrangige Gefolgschaft für das Gemeinwohl: „Man möge unseren Schüler lehren, dass er sich nicht selbst gehört, sondern öffentliches Eigentum ist. Man lehre ihn, seine Familie zu lieben, doch man lehre ihn gleichzeitig, dass er sie aufgeben und sogar vergessen muss, wenn das Wohlergehen seines Landes dies erfordert.“ Michael J. Sandel ist ein politischer Philosoph. Er studierte in Oxford und lehrt seit 1980 in Harvard. Er zählt zu den weltweit populärsten Moralphilosophen.
Verfassung
Das moderne Verfassungsrecht garantiert Sicherheit und Freiheit
Staatsvorstellungen und staatliche Maßstäbe überwinden ein nur „natürliches“ Leben, inspirieren den Menschen im Recht und schützen ihn vor den Bedrängnissen der Natur. Sie werden von alters her durch gemeinsame Wertvorstellungen und aktuellen Mehrheitsentscheidungen bestimmt. Paul Kirchhof ergänzt: „Die Menschen leben in einer überkommenen, selbstverständlichen Ordnung, sehren den Zusammenhalt dieser Gemeinschaft in übereinstimmenden Wahrheiten und Wertungen.“ Sie brauchen aber für konkrete politische Entscheidungen Verfahren, in denen eine Mehrheit mit Verbindlichkeit auch für eine Minderheit entscheidet. Das moderne Verfassungsrecht schafft eherne Regeln, die Sicherheit und Frieden gewährleisten, Freiheit und Gleichheit garantieren, universale Menschenrechte und globale Verantwortlichkeiten für alle Menschen fordern. Dieser Auftrag errichtet, legitimiert und erhält den demokratischen sozialen Rechtsstaat. Dr. jur. Paul Kirchhof ist Seniorprofessor distinctus für Staats- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg.
Für die Presse gilt der sogenannte Tendenzschutz
Neben dem Individualrecht der Meinungsfreiheit garantiert Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes auch die Presse- und die Rundfunkfreiheit. Hans-Jürgen Papier erklärt: „Alle drei Grundrechte gleichen einander in ihrer Wirkung als Freiheitsrechte zur Abwehr gegen Übergriffe des Staates.“ Darüber hinaus bestehen jedoch zwischen Presse- und Rundfunkfreiheit wesentliche Unterschiede. Für die Presse gilt der sogenannte Tendenzschutz. Er erlaubt es Verlegern, publizistische Tendenzen festzulegen und die Mitarbeiter zur Berücksichtigung dieser Tendenzen zu verpflichten. Presseunternehmen haben das Recht, ihre Beschäftigten aufgrund von politischen oder religiösen Einstellungen oder Zugehörigkeiten auszuwählen und gegebenenfalls wieder zu kündigen. Einerseits gilt eine freie, unzensierte und nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte Presse als Ausweis eines freiheitlichen Staates. Prof. em. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier war von 2002 bis 2014 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Freiheit ist von je her ein schillernder Begriff
Im Zentrum des deutschen Grundgesetzes stehen die Grundrechte jedes einzelnen Menschen. Darin unterscheidet es sich etwa von der ersten demokratisch-rechtsstaatlichen Verfassung Deutschlands, der sogenannten Weimarer Reichsverfassung. Hans-Jürgen Papier erläutert: „Die Freiheit ist somit Ausgangspunkt und Zweck unseres freiheitlichen Verfassungsstaats. Dieser gewährt und garantiert die Grundrechte. Und er erlaubt es jedem Einzelnen, seine Freiheitsrechte gegen den Staat geltend zu machen und notfalls einzuklagen.“ Freiheit ist von jeher ein schillernder Begriff. Er beinhaltet die Vorstellung von einer Welt ohne Missstände und Not. In einem utopischen Reich der Freiheit könnten die Menschen als autonome Subjekte zwischen verschiedenen Möglichkeiten die jeweils beste auswählen. Damit wäre es ihnen möglich, ihre wahre Bestimmung zu finden, sich zu dem zu entwickeln, was sie sein könnten. Prof. em. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier war von 2002 bis 2014 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Das Grundgesetz hat Deutschland ganz wesentlich geeint
Pluralistische Gesellschaften, wie die deutsche, werden nicht mehr vorrangig durch gemeinsame Tradition, Religion oder Kultur zusammengehalten. Hans-Jürgen Papier weiß: „Sie finden stattdessen in der Anerkennung der Verfassung, ihrer Werteordnung und des demokratisch gesetzten Rechts ihre verbindende Grundlage. Auf sie kann sich die Mehrheit der Bevölkerung beziehen, genau wie es die Minderheiten können.“ Für die Bundesrepublik Deutschland lässt sich sagen, dass das Grundgesetz die deutsche Gesellschaft über die Jahrzehnte ganz wesentlich geeint hat. Es hat die Freiheiten definiert und Verfahrensweisen vorgegeben, die es Politik und Gesetzgebung ermöglichen, den sozialen Konsens im Abgleich mit den zivilgesellschaftlichen Diskursen weitgehend offen zu gestalten. Auch heute noch erweist sich die deutsche Verfassung als tragfähiges Gebäude mit den Grundrechten als stützende Pfeiler. Prof. em. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier war von 2002 bis 2014 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Paul Kirchhof kennt die Freiheitsrechte
Die Verfassung gewährleistet nicht Freiheit, sondern ein Freiheitsrecht, das definiert, begrenzt, auf die Freiheiten anderer und das Gemeinwohl abgestimmt ist. Paul Kirchhof betont: „Im Mittelpunkt des Rechtsstaates steht die Freiheit.“ Die Menschen wehren sich gegen Sklaverei, gegen willkürliche Verhaftung, gegen Entrechtung und Verachtung bestimmter Gruppe und Einzelpersonen. Im Kern weist das Freiheitsanliegen die Obrigkeit in Distanz und unterbindet deren Willkür durch Recht. Ist dieses Freiheitsziel erreicht, beginnt der Aufbau einer vorbereitenden Freiheitsordnung. Diese verhindert zukünftige Freiheitsverletzungen und fördert den Freiheitsberechtigten in der Freiheitswahrnehmung und der Mitgestaltung des Gemeinwesens. Der Gesetzgeber erlässt ein Bürgerliches Gesetzbuch, gibt damit der Eigentümer- und Berufsfreiheit die Möglichkeit verbindlichen Gestaltens. Dr. jur. Paul Kirchhof ist Seniorprofessor distinctus für Staats- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg.
Der Liberalismus muss sich reflexiv regenerieren
Im Zeitalter der Philosophen, der Aufklärung, geboren, hält der neuzeitliche Liberalismus ein weiteres Element für unverzichtbar. Zum Erfahrungsbezug, zu dem legitimatorischen Individualismus und dem freien Spiel der Kräfte innerhalb von Verfassung und Recht tritt eine handlungsrelevante Selbstkritik, sichtbar im Willen, sich angesichts neuer Herausforderungen zu verändern. Otfried Höffe stellt klar: „Ohne dieses Element, eine reflexive Regeneration ist der Liberalismus nicht zukunftsfähig; vor allem verdient er ohne es nicht, als aufgeklärt zu gelten.“ So hat sich der in Europa dominante Liberalismus längst um politische Mitwirkungsrechte und um freiheits- und demokratiefunktionale Sozialrechte erweitert. Otfried Höffe fordert die Grundelemente des Liberalismus in einer interkulturell verständlichen Sprache zu legitimieren. Otfried Höffe ist Professor für Philosophie und lehrte in Fribourg, Zürich und Tübingen, wo er die Forschungsstelle Politische Philosophie leitet.
Menschen sehnen sich nach Gewissheit
In Begrenzungen und Zweifeln sehen sich die meisten Menschen nach Eindeutigkeit. Sie wollen mehr Gewissheit, als ihnen möglich ist. Menschen hoffen auf eine bessere Zukunft und vertrauen ihren Mitmenschen. Sie staunen und erleben Geheimnisse. Sie suchen zu vergessen und zu vergeben. Paul Kirchhof fügt hinzu: „Ein Mensch, der nicht hoffen kann, der nicht nach dem Besseren, auch nach dem Unerreichbaren strebt, fiele in eine Leere, die den Sinn seines Lebens in Frage stellte.“ Hoffnungslosigkeit nähme seiner Freiheit einen wesentlichen Impuls und würde den Aufbruch zu Fortschritt und Erneuerung ersticken. Dr. jur. Paul Kirchhof ist Seniorprofessor distinctus für Staats- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Als Richter des Bundesverfassungsgerichts hat er an zahlreichen, für die Entwicklung der Rechtskultur der Bundesrepublik Deutschland wesentlichen Entscheidungen mitgewirkt.
Der Mensch beansprucht Autonomie
Die Rechtsgarantien von Freiheit, Gleichheit und Sicherheit wirken miteinander und gegeneinander. Man muss sie deshalb aufeinander abstimmen und gemeinsam zur Geltung bringen. Paul Kirchhof erklärt: „Der Mensch ist nicht frei, sondern freiheitsberechtigt. Er beansprucht in Bindungen an Staat und Recht, in Familie und Gesellschaft, in Natur und Technik ein Stück selbstbestimmter Autonomie.“ Der Mensch ist nicht gleich, sondern gleichberechtigt. Alle Menschen sind in ihrer Individualität verschieden, dürfen in Freiheit ihre Verschiedenheit mehren. Sie sollen also nicht gleich sein, sondern maßvoll angeglichene Lebensverhältnisse vorfinden. Deshalb behauptet die Verfassung nicht, alle Menschen seien gleich, sondern stellt sie „vor dem Gesetz“, dem Instrument rechtlicher Entscheidungen, gleich. Dr. jur. Paul Kirchhof ist Seniorprofessor distinctus für Staats- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg.
Ein Herrscher muss sich selbst im Griff haben
Institutionen allein – Verfassungen und Gesetze – genügen nicht. Mindestens so wichtig, wenn nicht wichtiger, ist die Moral der Herrschenden selbst. Für Aristoteles stellen neben der Fähigkeit und der Leistung der Herrschenden vor allem ihr Charakter, ihre Tugenden, die eigentliche Voraussetzung für ihre Sonderstellung dar. Ihre Herkunft ist zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für ihre Herrschaftsposition. Diese Überlegung ist für Katja Gentinetta so einfach wie einleuchtend: „Man stelle sich vor, ein Herrscher habe nicht einmal sich selbst, seine Emotionen und Triebe im Griff: Wie soll er dann über ein ganzes Volk herrschen?“ Außerdem ist – und darauf legt Aristoteles großen Wert – jeder für seine Tugenden verantwortlich. Die Politikphilosophin und Publizistin Katja Gentinetta ist Lehrbeauftragte an den Universitäten St. Gallen, Zürich und Luzern.
Freiheitsrechte sind keine Selbstverständlichkeit mehr
In seinem neuen Buch „Freiheit in Gefahr“ untersucht Hans-Jürgen Papier die verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Facetten der Freiheit. Dabei bezieht er sich stets auf die Verfassung Deutschlands, deren oberster Zweck die Freiheit ist. Mit Sorge beobachtet der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts die fortschreitenden Erosionserscheinung in Deutschland. Denn die einst hart erkämpften Freiheitsrechte sind keine Selbstverständlichkeit mehr. Sie sind zunehmend in Gefahr, nicht zuletzt seit der Coronapandemie. Der Autor beobachtet besorgniserregende Verschiebungen auf das, was viele Deutsche politisch als verhältnismäßig empfinden. Hans-Jürgen Papier deckt auf, was die Grundrechte bedroht, und macht deutlich, warum es jetzt gelingen muss, die bürgerlichen Freiheiten zu sichern und zu wahren. Prof. em. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier war von 2002 bis 2014 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Die Bürger der Polis lenken ihre Geschicke selbst
Am Ende des hellenistischen Mittelalters sprach man zum ersten Mal von der Stadt, der Polis. Dabei handelte es sich um eine autonomen Einheit, die ihre eigenen Geschicke lenkte. An ihren Entscheidungen waren oft alle Bürger in freien Diskussionen direkt beteiligt. Die politische Struktur dieser Poleis war extrem variabel und komplex. Es gab Monarchien, Aristokratien, Tyranneien, Demokratien, wettstreitende politische Parteien und Verfassungen. Eine davon war die Verfassung von Solon, die zuerst formuliert und dann wieder umgeschrieben wurden. Carlo Rovelli ergänzt: „Es wird experimentiert: Verschiedene Wege, die kommunale Struktur zu organisieren und zu leiten, werden ausprobiert und wieder verworfen.“ Die griechischen Poleis waren Stätten, wo eine breite Klasse von Bürgern miteinander diskutierten. Sie berieten darüber, wie man die Macht verteilen soll und wie sich Probleme am besten lösen lassen. Seit dem Jahr 2000 ist Carlo Rovelli Professor für Physik an der Universität Marseille.
Gute Eliten dienen den anderen
Gute Regierungen dienen den Regierten, schlechte Regierungen dienen sich selbst. Oder – frei nach William Shakespeare – dienen oder sich bedienen: Das ist hier die Frage. Katja Gentinetta stellt fest: „Mit diesen wenigen Sätzen ist das Qualitätskriterium für Eliten eigentlich schon umrissen. Platon hat es formuliert, Aristoteles hat es ausgeführt und systematisiert.“ Genauso gilt: Gute Eliten dienen den anderen beziehungsweise allen, schlechte Eliten dienen sich selbst. Nach der Wahrnehmung von Katja Gentinetta ist dieses Kriterium weitgehend außer Blick geraten, ja verloren gegangen. Aktuell herrscht eine „Gleichmachergesellschaft“, die zwar begrüßenswerter Weise ein Produkt der fortschreitenden Demokratisierung ist, jedoch zu Überschießen neigt. Dieser Entwicklung ist es geschuldet, dass ein Qualitätskriterium für Eliten weitgehend verschwunden ist. Dr. Katja Gentinetta ist Politikphilosophin, Publizistin und Lehrbeauftragte an den Universitäten St. Gallen, Zürich und Luzern.
Grenzkontrollen sind staatliche Machtpolitik
In der heutigen globalen Staatengesellschaft ist das Europa der offenen Grenzen ein Sonderfall. Mit den Worten von Hans-Peter Schwarz könnte man auch sagen: „Es war und ist ein Großexperiment mit höchst ungewissem Ausgang.“ Der völkerrechtliche Normalfall sind nicht offene Staatsgrenzen, sondern mehr oder weniger wachsam kontrollierte Landesgrenzen. Immer noch ist ein Staat mit Territorialhoheit und allein von ihm selbst kontrollierten Grenzen der Regelfall. Auf diesen haben sich die rund 200 Mitglieder der Staatengesellschaft mit ihren heterogenen Regimen geeinigt. Nach den schrecklichen Erfahrungen, welche die Völker Europas in endlosen Kriegen um Territorien – und damit auch um die geheiligten Staatsgrenzen – gemacht hatten, war es kein Wunder, dass nach dem Zweiten Weltkrieg die Vision eines Europas ohne Grenzen an Strahlkraft gewann. Hans-Peter Schwarz zählt zu den angesehensten Politologen und Zeithistorikern in Deutschland.
Die Grundrechte sind in Deutschland unverletzlich
Generell gilt mit Blick auf die Bundesrepublik unter der Kanzlerschaft Konrad Adenauers das Gegenteil von Restauration. Das Grundgesetz war die politische und juristische Antithese zur Weimarer Verfassung. Josef Joffe stellt fest: „Grundsätzlich gilt, dass auf dem Boden der Adenauer-Republik die erste solide verankerte liberale Demokratie mit klar begrenzter Staatsmacht entstand.“ Grundrechte durften überhaupt nicht angetastet werden; Änderungen der Verfassung, die in Weimar von Präsident oder Parlament verfügt werden konnten, erfordern eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Das Naziregime hatte die Gewaltenteilung eingestampft, das Grundgesetz hat sie in Beton gegossen. Dito den Rechtsstaat, ein kompliziertes Gebilde der deutschen und europäischen Jurisprudenz, das endlose philosophische Debatten erzeugt hat, das heißt machtbegrenzten Staat. Josef Joffe ist seit dem Jahr 2000 Herausgeber der ZEIT.
Die Kunstfreiheit gehört zur Demokratie
Martin Heideggers Ansicht, in der Kunst könne die für das Dasein des Menschen entscheidende Wahrheit geschehen, mag mit „Nein“ beantwortet werden, zumal die Kunst sich selbst zum Problem geworden ist. Für die Frage nach dem Freiheitsrang und Freiheitswerk der Kunst genügt laut Otfried Höffe die weit bescheidenere Annahme, die Kunst sei nicht belanglos geworden. Heutzutage hält man die Kunstfreiheit für ein selbstverständliches Recht, weshalb man gegen deren Nichtanerkennung protestieren muss und Staaten, in denen die Kunst systematisch unterdrückt wird, als Unrechtsstaaten kritisiert. Obwohl es zutrifft, dass die Kunstfreiheit zu den unverzichtbaren Elementen konstitutioneller Demokratien gehört, ist sie aber als Grundrecht relativ jung. Otfried Höffe ist Professor für Philosophie und lehrte in Fribourg, Zürich und Tübingen, wo er die Forschungsstelle Politische Philosophie leitet.
Caspar Dohmen stellt die Idee der Menschenrechte vor
Menschenrechte erkämpften Bürger ursprünglich als Schutz- und Freiheitsrechte jedes Einzelnen gegen die staatliche Obrigkeit. Für aufgeklärte Menschen ist es heute selbstverständlich, dass jeder Mensch die gleichen Rechte besitzt – das war früher nicht der Fall. Caspar Dohmen erläutert: „In den feudalistischen Gesellschaften bestimmte die Herkunft weitgehend über die Möglichkeiten jedes Menschen. Gut dotierte Posten in Staat und Kirche teilte der Adel gewöhnlich unter sich auf.“ Die Masse der Menschen lebte damals als einfache Bauern oder Handwerker, denen die Machthaber regelmäßig hohe Abgaben und Frondienste abpressten. Diese Ordnung galt als unangreifbar, da sie so von Gott gewollt war. Die Machthaber in Europa beuteten nicht nur ihre eigene Bevölkerung aus, sondern auch Menschen in den Kolonien, also vor allem in Lateinamerika, Afrika und Asien. Der Wirtschaftsjournalist, Buchautor und Dozent Caspar Dohmen studierte Volkswirtschaft und Politik in Köln.
In den USA beherrscht eine Minderheit die Mehrheit
Die USA waren von Anfang an eine repräsentative Demokratie. Die Gründerväter wollten verhindern, dass die Mehrheit die Minderheit unterdrücken kann. Aus diesem Grund verankerten sie in der Verfassung eine Reihe von Schutzklauseln. Darunter fallen auch Beschränkungen der staatlichen Machtausübung. Joseph Stiglitz weiß: „Im Lauf der mehr als 200 Jahre, die seither vergangen sind, hat sich die Lage jedoch verändert.“ Heute gibt es in den USA eine politische Minderheit, welche die Mehrheit beherrscht und daran hindert, im Interesse des gesamten Landes zu handeln. Denn eine große Mehrheit wäre für ein schärferes Waffengesetz und einen höheren Mindestlohn. Die meisten Amerikaner fordern einen besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung und Hochschulbildung, ohne dass man sich dafür hoch verschulden muss. Joseph Stiglitz war Professor für Volkswirtschaft in Yale, Princeton, Oxford und Stanford. Er wurde 2001 mit dem Nobelpreis für Wirtschaft ausgezeichnet.
Autoritäre Anwandlungen bedrohen die Demokratie
Das Archaische prägt auch das 21. Jahrhundert. Zum Beispiel, wenn Donald Trump den tribalen Siegerkult betreibt. Wenn er den Stammesschrei: „Build that Wall!“ ausstößt. Baut diese Mexiko-Mauer, um das amerikanische Territorium zu markieren. Roger de Weck warnt: „Rupert Murdoch und seine Propaganda-Meute bei Fox News befallen die liberale Demokratie von Westen her, während aus Osten russische Internettrolle ausreiten.“ Wladimir Putin müht sich, mit grimmigen Antlitz den Zaren zu mimen, dem die Macht ein patrimoniales Eigentum ist. Auch vor der sakralen Unfehlbarkeit des Sultans Recep Tayyip Erdogan hat die Demokratie das Knie zu beugen. Manchmal ist es auch nur Verstaubtes, das aufscheint. An den beiden Enden der k.-u.-k.-Achse Wien – Budapest neigt man zum Monarchischen. Roger de Weck ist ein Schweizer Publizist und Ökonom.
Revolutionen fordern elementare Menschenrechte
Das Verlangen nach einheitlicher Anerkennung der Würde, das die Französische Revolution auslöste, setzt sich bis zum heutigen Tag fort. In den beiden vergangenen Generationen hat die Welt eine Vielzahl spontaner Aufstände gegen autoritäre Regierungen erlebt. Francis Fukuyama nennt Beispiele: „Von den Protesten, die zum Sturz der kommunistischen Regime 1989 führten, bis hin zur südafrikanischen Abwendung von der Apartheid.“ Dazu zählen auch Mobilisierungen der Bürger im subsaharischen Afrika in den neunziger Jahren und die „Farbenrevolutionen“ in Georgien und in der Ukraine zu Beginn des neuen Jahrhunderts. Bei allen genannten Beispielen hat die Anerkennung der elementaren Menschenrechte eine zentrale Rolle gespielt. Francis Fukuyama ist einer der bedeutendsten politischen Theoretiker der Gegenwart. Sein Bestseller „Das Ende der Geschichte“ machte ihn international bekannt.
Die Verfassung sichert den deutschen Rechtsstaat
Ohne Zweifel braucht es zur Gewährleistung der Freiheitsrechte und als Riegel sowohl gegen rechtliche Privilegien als auch gegen Diskriminierung und Korruption den Rechtsstaat. Otfried Höffe ergänzt: „Erst mit seiner Hilfe wird die Gefahr von Willkür eingedämmt und werden die Behörden und die Gerichte einer wirksamen Kontrolle unterworfen.“ Mangelt es an Rechtsstaatlichkeit kann es sehr schwierig werden, seinen Anstand und seine Würde zu wahren. Zu dem dann erforderlichen hohen Maß an Raffinesse und Courage, oft sogar Heroismus ist weder jeder bereit noch fähig. Hier tritt der Rechtsstaat auf den Plan, denn er erlaubt auch den gewöhnlichen Menschen, in Rechtschaffenheit und Selbstachtung zu leben. Otfried Höffe ist Professor für Philosophie und lehrte in Fribourg, Zürich und Tübingen, wo er die Forschungsstelle Politische Philosophie leitet.
Die Freiheit schützt die Vernunft
In der Antike, im Mittelalter und am Beginn der Neuzeit forderte die Freiheit vor allem den Mut, den eigenen Verstand zu gebrauchen. Paul Kirchhof erläutert: „Mit Vernunft werde die Natur beherrscht, Frieden gesichert, Herrschaft gemäßigt, eine Gleichheit der Lebensverhältnisse für alle erstrebt.“ Heute in Zeiten dominanter teilrationaler Eigensysteme – der ökonomischen, technischen und sozialen Vernunft – muss man für eine ganzheitliche Freiheit kämpfen, die Folgen wettbewerblichen Gewinnstrebens, algorithmischer Folgerichtigkeit und sozialen Erwartungen in Frage stellen. Die Freiheit schützt die Vernunft, gewährt aber auch das Recht unvernünftig sein zu dürfen. Dr. jur. Paul Kirchhof ist Seniorprofessor distinctus für Staats- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Als Richter des Bundesverfassungsgerichts hat er an zahlreichen, für die Entwicklung der Rechtskultur der Bundesrepublik Deutschland wesentlichen Entscheidungen mitgewirkt.
Der ewige Friede bleibt ein unerreichbarer Menschheitstraum
Die verherrenden Wirkungen des Siebenjährigen Krieges waren nach dreißig Jahren noch spürbar. Die Ideale von „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ der Französischen Revolution erstickten am Gegensatz von „Bruder“ und „Vaterlandsverräter“, hatten zu Guillotine, Diktatur und Krieg geführt. Da erscheint Immanuel Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“. Der Wille zum Frieden war allgemeine Hoffnung. Ewiger Friede aber blieb ein unerreichbarer Menschheitstraum. Paul Kirchhof schreibt: „Doch Immanuel Kant dachte radikal und kategorisch. Seine Schrift machten diesen Frieden zur Utopie – unmöglich mit einem Hauch von Hoffnung. Die Idee des Weltfriedens ist letztlich darauf angelegt, lang ersehnt und doch unverhofft verwirklicht zu werden.“ Dr. jur. Paul Kirchhof ist Seniorprofessor distinctus für Staats- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Als Richter des Bundesverfassungsgerichts hat er an zahlreichen, für die Entwicklung der Rechtskultur der Bundesrepublik Deutschland wesentlichen Entscheidungen mitgewirkt.
Paul Kirchhof weist den Weg zu einer beherzten Freiheit
Paul Kirchhof fordert in seinem neuen Buch „Beherzte Freiheit“ ein neues Denken der freiheitlichen Autonomie des Menschen. An zahlreichen Beispielen zeigt er, wie Menschen durch das Recht und die Politik aus falschem Wohlmeinen eingeschränkt werden. Die Globalisierung und Digitalisierung kann eine Person von einem handelnden Subjekt in ein lenkbares Objekt verwandeln. Paul Kirchhof warnt: „Wenn wir die Sorge für die Freiheit allein dem Staat überlassen, verkümmert unsere innere Kraft dazu.“ Echte Freiheit, so zeigt der Autor, lässt sich in einer an Gütern, Chancen und Informationen übervollen Gesellschaft nicht allein durch die Verbesserung der äußeren Lebensbedingungen gewinnen. Dr. jur. Paul Kirchhof ist Seniorprofessor distinctus für Staats- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Als Richter des Bundesverfassungsgerichts hat er an zahlreichen, für die Entwicklung der Rechtskultur der Bundesrepublik Deutschland wesentlichen Entscheidungen mitgewirkt.
Multikulti versus Monokulti spaltet Deutschland
Als der Göttinger Politikwissenschaftler Bassam Tibi 1998 den Begriff „Leitkultur“ ins öffentliche Gespräch brachte, ging das intellektuelle Ringen um das Selbstverständnis einer erwachsen gewordenen Nation nach dem Historikerstreit Mitte der 80er- Jahre in eine neue Runde. Christian Schüle erläutert: „Bassam Tibi hatte versucht, mit Demokratie, Laizismus, Aufklärung, Menschenrechten und Zivilgesellschaft eine kollektive Identität europäischer Nationen zu begründen.“ Zwei Jahre später nationalisierte Friedrich Merz, der damalige Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion, den so eingeführten Begriff mit dem Satz, Migranten hätten sich einer „gewachsenen, freiheitlichen deutschen Leitkultur“ anzupassen – was gewiss als Gegenentwurf einer multikulturellen Gesellschaft zu verstehen war. Eine heftige Debatte folgte, Publizisten, Herausgeber, Juristen und Politiker ergriffen das Wort, und die Grünen konterten Merz` Forderungen mit dem Vorwurf, von nun an sei ein „Feuerwerk des Rassismus“ aus der Union zu befürchten. Seit dem Sommersemester 2015 lehrt Christian Schüle Kulturwissenschaft an der Universität der Künste in Berlin.