Die Freiheit schützt die Vernunft

In der Antike, im Mittelalter und am Beginn der Neuzeit forderte die Freiheit vor allem den Mut, den eigenen Verstand zu gebrauchen. Paul Kirchhof erläutert: „Mit Vernunft werde die Natur beherrscht, Frieden gesichert, Herrschaft gemäßigt, eine Gleichheit der Lebensverhältnisse für alle erstrebt.“ Heute in Zeiten dominanter teilrationaler Eigensysteme – der ökonomischen, technischen und sozialen Vernunft – muss man für eine ganzheitliche Freiheit kämpfen, die Folgen wettbewerblichen Gewinnstrebens, algorithmischer Folgerichtigkeit und sozialen Erwartungen in Frage stellen. Die Freiheit schützt die Vernunft, gewährt aber auch das Recht unvernünftig sein zu dürfen. Dr. jur. Paul Kirchhof ist Seniorprofessor distinctus für Staats- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Als Richter des Bundesverfassungsgerichts hat er an zahlreichen, für die Entwicklung der Rechtskultur der Bundesrepublik Deutschland wesentlichen Entscheidungen mitgewirkt.

Das Recht sichert die Freiheit

Der Mensch folgt nicht nur der Vernunft und der Logik. Er will auch lachen und lieben, tanzen und musizieren, staunen und sich verzaubern lassen. Er will spielen. Er will träumen. Er wird sich aufregen und empören, begeistert und enttäuscht sein, vertrauen und hoffen. Er will frei gehen und sich gehen lassen. Er will auch einmal leichten Sinnes sein und mit seinem leichtsinnigen Tun einen Platz im Recht finden. Deshalb sichert das Recht nicht Logik, sondern Freiheit, ist auch offen für Billigkeit, für Treu und Glauben, für Dispens und Begnadigung im Einzelfall, für individuelles Gewissen.

Selbst streng rechtsgebundene, aus Vernunftgründen gerechtfertigte Rechtsentscheidungen öffnen sich für das Menschliche. Der Bundespräsident darf einen Straftäter begnadigen. Das Bundesverfassungsgericht öffnet dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Mörder, von dem keine weiteren Verbrechen zu erwarten sind, nach 15 Jahren ein Fenster zur Freiheit. Das Finanzamt erlässt der in Not geratenen Witwe die Erbschaftssteuerschuld. Ein reines Vernunftrecht wäre nicht human, sondern inhuman.

Die Verfassung gewährt Freiheitsrechte

Deswegen fordert der Gleichheitssatz stets eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise. Diese Gerechtigkeit verlangt Menschlichkeit, für den betroffenen Menschen eine Entscheidung nach seiner Individualität und Besonderheit. Das Gesetz bewährt sich letztlich in der Betroffenheit des einzelnen Menschen. Den Menschen trifft die allgemeine Regel gleich. Er ist aber in individueller Betroffenheit zur Freiheit berechtigt. Die Freiheit ist ein Recht und Rechte sind definiert, also begrenzt.

Die individuelle Freiheit wird als Eigenverantwortlichkeit zugewiesen und als eigener Freiraum erschlossen. Das Freiheitsrecht garantiert Selbstbestimmung, schützt den Menschen vor dem Übergriff, der Fremdbestimmung durch den anderen. Freiheitliche Verantwortungsbereiche sind Markierungen für ein friedliches Nebeneinanderleben. Rechte müssen definiert sein, um handhabbar zu sein. Eine undefinierte Freiheit läuft rechtlich leer. Die Verfassung gewährt nicht Freiheiten, sondern Freiheitsrechte. Die Grenze bleibt Bedingung der rechtlichen Ordnung für Frieden und Freiheit. Quelle: „Beherzte Freiheit“ von Paul Kirchhof

Von Hans Klumbies