Gegenstände und Verfahren von Volksentscheiden sind begrenzt

Wenn das Recht im Staatsvolk wurzelt und vom Denken der Bürger geprägt wird, sichert die Demokratie nachhaltig eine bürgergerechte Staatlichkeit, hält aber nicht jeden Bürger für einen geeigneten Gesetzgeber. Paul Kirchhof erläutert: „Moderne Verfassungen anerkennen eherne Gesetze und weisen die Gesetzgebung grundsätzlich in die Kompetenz des Parlaments. Das Gesetz gilt auch gegenüber dem unmittelbar geäußerten Volkswillen.“ Gegenstände und Verfahren von Volksentscheiden sind begrenzt. Das hat drei Gründe. Erstens: Das Volk trifft freiheitsberechtigt Mehrheitsentscheidungen, entscheidet nicht – wie der Gesetzgeber – freiheitsverpflichtet. Der von einem Volksentscheid Betroffene wird deshalb den Verlust oder zumindest die Schwächung seiner Menschen- und Bürgerrechte hinnehmen müssen. Zweitens: Zudem ist die Fragestellung – die Verurteilung einzelner Bürger von Mytilene je nach ihrer Schuld – oft nicht zu einer Abstimmungsfrage zu vereinfachen, die mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten wäre. Dr. jur. Paul Kirchhof ist Seniorprofessor distinctus für Staats- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg.

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Grenzkontrollen sind staatliche Machtpolitik

In der heutigen globalen Staatengesellschaft ist das Europa der offenen Grenzen ein Sonderfall. Mit den Worten von Hans-Peter Schwarz könnte man auch sagen: „Es war und ist ein Großexperiment mit höchst ungewissem Ausgang.“ Der völkerrechtliche Normalfall sind nicht offene Staatsgrenzen, sondern mehr oder weniger wachsam kontrollierte Landesgrenzen. Immer noch ist ein Staat mit Territorialhoheit und allein von ihm selbst kontrollierten Grenzen der Regelfall. Auf diesen haben sich die rund 200 Mitglieder der Staatengesellschaft mit ihren heterogenen Regimen geeinigt. Nach den schrecklichen Erfahrungen, welche die Völker Europas in endlosen Kriegen um Territorien – und damit auch um die geheiligten Staatsgrenzen – gemacht hatten, war es kein Wunder, dass nach dem Zweiten Weltkrieg die Vision eines Europas ohne Grenzen an Strahlkraft gewann. Hans-Peter Schwarz zählt zu den angesehensten Politologen und Zeithistorikern in Deutschland.

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Die Demokratie kann niemals vollständig realisiert werden

Als politische Ordnung will die Demokratie möglichst vielen Menschen möglichst viel Gleichheit bieten. Doch zugleich will sie der individuellen Freiheit eines jeden Rechnung tragen. Paul Verhaeghe ergänzt: „Im Streben nach und womöglich im Erzwingen von Gleichheit wird dem Individuum jedoch Gewalt angetan. Umgekehrt wird durch das Respektieren von Individualität die Gleichheit angegriffen.“ Jacques Derridas pragmatische Schlussfolgerung lautet, dass Demokratie niemals vollständig realisiert werden kann, es geht ausschließlich immer um eine kommende Demokratie. Sie kommt in Etappen und ohne einen definitiven Endpunkt. Demokratisierung ist nach wie vor „work in progress“, ein Prozess, bei dem man vor allem das Ziel vor Augen haben muss. Das Ziel ist, dass der „demos“, das Volk sich selbst regiert. Paul Verhaeghe lehrt als klinischer Psychologe und Psychoanalytiker an der Universität Gent.

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Die klassischen politischen Institutionen sind in Gefahr

Die Demokratie gibt es seit rund 2500 Jahren, aber in unterschiedlicher Gestalt. Von der überschaubaren Herrschaft der Bürger, wie sie die antike Polis zeitweilig bestimmte, über die römische res publica bis zu den neuzeitlichen Formen des Parlamentarismus wandelte sich die Gestalt einer Idee, die, und das scheint entscheidend, Politik als eine öffentliche, gemeinsame Angelegenheit und Herrschaft, als eine vom Volk legitimierte und kontrollierte Form der begrenzten Machtausübung verstanden hatte. Heute ist die Demokratie laut Konrad Paul Liessmann in Gefahr: „Wir beobachten nicht nur eine Erosion und Schwächung klassischer demokratischer Institutionen, sondern überhaupt die Verdrängung des Politischen durch die Interessen der Ökonomie.“ Prof. Dr. Konrad Paul Liessmann ist Professor für Methoden der Vermittlung von Philosophie und Ethik an der Universität Wien und wissenschaftlicher Leiter des Philosophicum Lech.

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Der Politologe Ernst Fraenkel analysiert die Idee des Volkswillens

Ernst Fraenkel definiert die Repräsentation des Volkes wie folgt: „Repräsentation ist die rechtlich autorisierte Ausübung von Herrschaftsfunktionen durch verfassungsmäßig bestellte, im Namen des Volkes, jedoch ohne dessen bindenden Auftrag handelnde Organe eines Staates oder sonstigen Trägers öffentlicher Gewalt, die ihre Autorität mittelbar oder unmittelbar vom Volk ableiten und mit dem Anspruch legitimieren, dem Gesamtinteresse des Volkes zu dienen und dergestalt dessen wahren Willen zu vollziehen.“ Ein idealtypisches repräsentatives Regierungssystem geht laut Ernst Fraenkel von der These eines vorgegebenen und objektiv feststellbaren Gesamtinteresses und der Hypothese aus, dass der Wille des Volkes auf die Förderung des Gesamtinteresses gerichtet sei. Man nennt dies den hypothetischen Volkswillen. In der politischen Realität allerdings ist jedes Repräsentativsystem bestrebt, den Ansichten der Volksmehrheit Rechnung zu tragen, soweit sich dies mit der Förderung des Gemeinwohls in Einklang bringen lässt.

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Der Nationalstaat verliert immer mehr an Macht

In der Gegenwart lassen sich die Begriffe Macht und Staat nur noch schwer ohne Brüche zusammendenken. Es wird von fast niemandem mehr bezweifelt, dass der Staat an die Grenzen seiner Möglichkeiten gekommen ist. Aber wo genau sich dieser Punkt befindet, ist laut Konrad Paul Liessmann mehr denn je fraglich geworden. Denn vom Staat haben die Bürger offenbar immer zu viel oder zu wenig. Wenn der Staat praktisch in eine Vaterrolle schlüpft, spricht man von Paternalismus. Konrad Paul Liessmann definiert den paternalistischen Staat wie folgt: „Der Staat, das ist der ausufernde, alle Lebensbereiche umfassende, für- und vorsorgende Sozial- und Wohlfahrtsstaat, der aus freien Bürgern unmündige, im Anspruchsdenken verhaftete, letztlich verwahrloste Empfänger von Transferleistungen macht.“ Konrad Paul Liessmann ist Professor für Philosophie der  Universität Wien. Zu seinen bekanntesten Büchern zählen „Die Theorie der Unbildung“ und „Das Universum der Dinge.“

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Paul Kirchhof will Deutschland aus dem Schuldensog befreien

Dass Deutschland so hoch verschuldet ist, liegt unter anderem daran, dass die Bürger einerseits vom Staat immer mehr Leistungen fordern, andererseits jedoch immer weniger Steuern zahlen wollen. Der Staat nimmt Kredite auf, um der heutigen Generation mehr zu bieten, als ihr zusteht, belastet aber damit die nächsten Generationen mit den Rückzahlungs- und Zinspflichten der Darlehen. Die Schulden wachsen ständig, da die Kultur des Maßes verloren gegangen ist. Paul Kirchhof schreibt in seinem neuen Buch „Deutschland im Schuldensog“, dass zu hohe Staatsschulden die Souveränität eines Landes mindert und die Entscheidungsmacht des Staatsvolkes bedroht. Paul Kirchhof ist einer der führenden Finanzexperten und bekanntesten deutschen Autoren. Er ist Professor für Öffentliches Recht sowie Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg und war zwölf Jahre Richter des Bundesverfassungsgerichts.

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