In der Demokratie geht die Herrschaft vom Volk aus

Auch wenn die Demokratie in vielerlei Gestalt auftritt, gibt es doch einen gemeinsamen Kern. Otfried Hoffe kennt ihn: „Dessen nähere Bestimmung kann man aus den drei Dimensionen mit insgesamt Gesichtspunkten aufbauen, wobei in der vollentwickelten Gestalt ein hohes Maß an Partizipation noch hinzukommt.“ Die erste legitimatorische Dimension ergänzt erstens einen formalen Gesichtspunkt, dass die Herrschaft von den Betroffenen ausgeht um zweitens den inhaltlichen Aspekt, dass sich die Herrschaft von jedem einzelnen Betroffenen und zusätzlich von der Gesamtheit rechtfertigen lässt. Zur formalen, herrschaftslegitimierenden kommt hier inhaltlich, als herrschaftsnormierende Demokratie, die universale Konsensfähigkeit dazu. Sie wird dort erfüllt, wo die Herrschaft als Gewährleistung der Freiheitsrechte jedem einzelnen und zusätzlich der Gesamtheit zugutekommt. Otfried Höffe ist Professor für Philosophie und lehrte in Fribourg, Zürich und Tübingen, wo er die Forschungsstelle Politische Philosophie leitet.

Weiterlesen

Grenzkontrollen sind staatliche Machtpolitik

In der heutigen globalen Staatengesellschaft ist das Europa der offenen Grenzen ein Sonderfall. Mit den Worten von Hans-Peter Schwarz könnte man auch sagen: „Es war und ist ein Großexperiment mit höchst ungewissem Ausgang.“ Der völkerrechtliche Normalfall sind nicht offene Staatsgrenzen, sondern mehr oder weniger wachsam kontrollierte Landesgrenzen. Immer noch ist ein Staat mit Territorialhoheit und allein von ihm selbst kontrollierten Grenzen der Regelfall. Auf diesen haben sich die rund 200 Mitglieder der Staatengesellschaft mit ihren heterogenen Regimen geeinigt. Nach den schrecklichen Erfahrungen, welche die Völker Europas in endlosen Kriegen um Territorien – und damit auch um die geheiligten Staatsgrenzen – gemacht hatten, war es kein Wunder, dass nach dem Zweiten Weltkrieg die Vision eines Europas ohne Grenzen an Strahlkraft gewann. Hans-Peter Schwarz zählt zu den angesehensten Politologen und Zeithistorikern in Deutschland.

Weiterlesen

Der Politologe Ernst Fraenkel analysiert die Idee des Volkswillens

Ernst Fraenkel definiert die Repräsentation des Volkes wie folgt: „Repräsentation ist die rechtlich autorisierte Ausübung von Herrschaftsfunktionen durch verfassungsmäßig bestellte, im Namen des Volkes, jedoch ohne dessen bindenden Auftrag handelnde Organe eines Staates oder sonstigen Trägers öffentlicher Gewalt, die ihre Autorität mittelbar oder unmittelbar vom Volk ableiten und mit dem Anspruch legitimieren, dem Gesamtinteresse des Volkes zu dienen und dergestalt dessen wahren Willen zu vollziehen.“ Ein idealtypisches repräsentatives Regierungssystem geht laut Ernst Fraenkel von der These eines vorgegebenen und objektiv feststellbaren Gesamtinteresses und der Hypothese aus, dass der Wille des Volkes auf die Förderung des Gesamtinteresses gerichtet sei. Man nennt dies den hypothetischen Volkswillen. In der politischen Realität allerdings ist jedes Repräsentativsystem bestrebt, den Ansichten der Volksmehrheit Rechnung zu tragen, soweit sich dies mit der Förderung des Gemeinwohls in Einklang bringen lässt.

Weiterlesen

Der Siebenjährige Krieg entscheidet die Machtfrage in Amerika

Über 150 Jahre standen die englischen Kolonisten in Amerika loyal zu ihrem König und fühlten sich als Angehörige des britischen Imperiums. Noch im Siebenjährigen Krieg, der von 1756 bis 1763 dauerte, kämpften sie gemeinsam mit den Soldaten Englands gegen die Franzosen. Doch anschließend traten entscheidende Veränderungen ein. Alexander Emmerich erklärt: „Danach verstrickten sich die Kolonisten mit der englischen Krone in einen Machtkampf um Repräsentation im englischen Parlament und die Besteuerung verschiedener Waren. Am Ende dieses Konflikts stand schließlich der Wunsch nach Unabhängigkeit, Volkssouveränität und Selbstbestimmung der dreizehn englischen Kolonien.“ Dazu gehörten New Hampshire, Massachusetts, Rhode Island, Connecticut, New York, Pennsylvania, Delaware, Maryland, Virginia, North Carolina, South Carolina, und Georgia. Der Historiker Alexander Emmerich lehrt an der Universität Augsburg am Lehrstuhl für atlantische Kulturgeschichte.

Weiterlesen

Die Staatstheorie des Jean-Jacques Rousseau

Der Gesellschaftsvertrag wird nach Jean-Jacques Rousseau von den einzelnen Menschen abgeschlossen, die in ihrer Gesamtheit das Volk bilden, wodurch die Souveränität des Volkes zum Ausdruck kommt. Die Endeckung der Volkssouveränität durch Jean-Jacques Rousseau ist für das heutige Staatsverständnis von großer Bedeutung. Die Volkssouveränität ist nicht nur mit Rechten verbunden, sondern auch mit Pflichten. Der Souverän des Staates ist der absolute Befehlshaber, dem die Regierung unterstellt ist.

Weiterlesen