Eigentum ist keine natürliche Kategorie

Der Begriff des „Rechtsguts“ ist, wenn es um Strafrecht geht, verbreitet und auch Laien geläufig. Thomas Fischer schränkt jedoch ein: „Das bedeutet nicht, dass sich diejenigen, die den Begriff verwenden, auch stets einig sind, was damit gemeint ist.“ Strafrecht schützt nicht – sinnlos – „fremde bewegliche Sachen“, sondern – sinnhaft – Eigentümer und Besitzer von Sachen gegen die Wegnahme. Das Strafrecht „schützt“ im Tatbestand des Diebstahls einen sozialen Sachverhalt, der gar nicht aus dem Strafrecht selbst kommt. Sondern er hat seinen Ursprung in der Sphäre der Güterzuordnung, der Abgrenzung von Herrschaftsbereichen, den sozialen Voraussetzungen von Eigentum. Eigentum wiederum ist keine natürliche Kategorie, sondern ein wertender Begriff für eine soziale Herrschaftsstruktur. Thomas Fischer war bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Weiterlesen

Tatbestand kann unterschiedliche Bedeutungen haben

Das Wort „Tatbestand“ erscheint den meisten Nichtjuristen als Inbegriff eines juristischen Begriffs. Es wird nicht selten mit der angeblichen Lebensfremdheit und Umständlichkeit, gern auch mit Spitzfindigkeit von Juristen assoziiert und in eins gesetzt. Thomas Fischer stellt fest: „Der Tatbestand ist der Schrecken all derer, die sich vom Strafrecht vor allem und sofort Gerechtigkeit im ganz persönlichen Fall und für ihr Anliegen erwarten.“ Aber wie meistens ist es so einfach nicht. Denn der Tatbestand als Rettung vor der puren Willkür ist so tief im Bewusstsein der deutschen Kultur verankert, dass selbst die dezidiert pure Willkür ihn noch als Legitimationsfigur missbrauchen muss. „Tatbestand“ kann, sogar in der Rechtssprache, unterschiedliche Bedeutungen haben. Thomas Fischer war bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Weiterlesen

Ein System grenzt sich von anderen ab

Der Begriff des „Strafrechtsystem“ ist vieldeutig. Im Gespräch über Strafrecht und Sicherheit verwendet man ihn unterschiedlich, was zu allerlei Missverständnissen führen kann. Die Ebene der „Systemtheorie“ will Thomas Fischer hier nur kurz andeuten. Als abstraktes methodisches Modell ist sie seiner Meinung nach durchaus geeignet, komplexe Sachverhalte zu beschreiben. „System“ in diesem Sinn bedeutet nicht eine unmittelbare oder hierarchische Abhängigkeit von Sinnelementen oder Gliederungspunkten einer Gesamtheit untereinander. Im Alltag jedoch wird das Wort meist so verwendet. „System“ im Sinn der Systemtheorie ist vielmehr der Begriff für einen beliebigen Funktionszusammenhang. Dieser zeichnet sich nur dadurch aus, dass er sich von anderen Zusammenhängen passiv oder aktiv abgrenzt. Insofern ist „Strafrecht“ ein System, weil und wenn es sich von anderen Funktionskreisen abgrenzt, die „nicht“ Strafrecht sind. Thomas Fischer war bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Weiterlesen

Das Absolute ist relativ

Wozu dient Strafrecht? Sogenannte absolute Theorien beantworteten das früher mit Verweisen auf überhistorische, natürliche und religiöse Prinzipien. Dazu zählten Vergeltung, Ausgleich von Schuld und anderes. Thomas Fischer stellt fest: „Solche Theorien halten der Überprüfung nicht stand, weil sie sich auf einer rein begriffsfixierten Ebene bewegen. Sie nehmen die Worte und Begriffe für die Wirklichkeit.“ Denn was zum Beispiel Schuld und was Ausgleich ist, ist ja gerade die Frage. Und diese ist nicht absolut zu beantworten, sondern nur nach Maßgabe der jeweils historisch geltenden Rationalität. Das „Absolute“ in der menschlichen Zivilisation ist, wie die Geschichte lehrt, in jeder Hinsicht relativ. Die Gerechtigkeit durch das Strafrecht muss man daher anders definieren. Thomas Fischer war bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Weiterlesen

Wirklichkeit und Wahrheit wird oft gleichgestellt

Die meisten Menschen unterscheiden im Alltag nicht zwischen „Wirklichkeit“ und „Wahrheit“. Sie halten beides für eine quasi natürliche Beschreibung desselben. Was „wirklich“ ist, erlebt der Mensch an und in sich selbst. Thomas Fischer erläutert: „Es ist vermittelt über biologische Rezeptoren und Verarbeitungsstrukturen des Gehirns und an dessen Möglichkeiten gebunden.“ Wahr ist, dass das menschliche Gehirn etwa 86 Milliarden Neuronen (Nervenzellen) hat. Was diese Wahrheit in der Wirklichkeit bedeutet, kann ein Mensch nicht erkennen. Er kann es auch nicht messen und nur zu einem sehr geringen Teil steuern. Dies ist die einzige Grundlage für die Erkenntnis von „Wahrheit“. Und selbstverständlich auch für die Reflexion darüber, was dieser Begriff bedeuten könnte. Menschen gehen in der Regel davon aus, dass jedenfalls Tiere keine „Wahrheits“-Erkenntnis haben. Thomas Fischer war bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Weiterlesen

Die Kultur des Erinnerns bestimmt die Gegenwart

Der Mensch, der nicht vergessen, der Unglück, Enttäuschung, Bitterkeit, Hass nicht hinter ich lassen kann, findet keinen Zugang zur Zukunft. Ihm bleiben der Aufbruch, die Erneuerung, das Fortschreiten verschlossen. Paul Kirchhof weiß: „Die Kultur des Vergessens war jahrhundertelang die Bedingung von Friedenschlüssen.“ Nach Ende des 1. Weltkriegs vereinbarte man im Versailler Vertrag jedoch ein Erinnern. Diese Kultur des Erinnerns, der nachhaltigen Zuweisung von Verantwortung, bestimmt das Denken der Gegenwart. Wer die Vernichtungskraft moderner Waffen und Kriege vor Augen hat, wird erkennen, dass ein Krieg zur Selbstzerstörung führt, deshalb zu verhindern ist. Allerdings darf man das Erinnern der Kriegsfolgen, insbesondere die Ausgleichspflichten, nicht über Generationen hinweg verlängern. Dr. jur. Paul Kirchhof ist Seniorprofessor distinctus für Staats- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg.

Weiterlesen

Sensationsgier in den Medien ist verwerflich

Massenmedien verhandeln über Schuld. Sie tun das in unmittelbarer Weise in unzähligen Formen der Darstellung. Das Bild krimineller Handlungen ist viel mehr als früher kommunikativ und nicht durch persönliches Erleben bestimmt. Die neue, scheinbar neutrale Informationstechnologie, zeichnet sich durch eine praktisch verzögerungsfreie Gleichzeitigkeit aus. Die Auffächerung der öffentlichen Kommunikation über Identität, Gefahr und Sicherheit ist nicht neu und verwunderlich. Thomas Fischer stellt fest: „Sie ist eine Grundbedingung der menschlichen Zivilisation.“ Man sollte daher nicht fordern, die Mechanismen von Verstärkung, Gerüchten, Verzerrung, Sensationalisierung und kommunikativer Dramatisierung abzuschaffen. Es ist für Thomas Fischer aber verwerflich und verantwortungslos, sie gezielt zu verstärken oder gar erst zu erzeugen. Betroffenheit muss zuerst jeweils erst hergestellt werden, indem Nähe suggeriert und imaginiert wird. Thomas Fischer war bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Weiterlesen

Das Recht kann sich in Normen verwandeln

Das Recht ist eine Sammlung von Verhaltensregeln, die durch eine Kombination von Statuten und Gerichtsurteilen sorgfältig und detailreich formuliert ist. Die Rechtsprechung setzt es in einem Geltungsbereich durch, der sich gewöhnlich auf einen Staat oder den klar definierten Teil eines Staates erstreckt. Damit ist jedoch die gesamte Bandbreite der Möglichkeiten noch nicht erfasst. Timothy Garton Ash erklärt: „Wenn wir „das Recht“ sagen, denen wir in der Regel an das „Strafrecht“: Wenn du dies oder jenes sagst oder tust, wirst du eingesperrt. Doch es gibt noch andere zunehmend weichere Formen des Rechts. Diese gehen schleichend in den Bereich bloßer Normen über.“ Es gibt das Zivilrecht, und es gibt das sogenannte „expressive Funktion“ des Rechts und Formulierungen, die eine allgemeine Botschaft verkünden, wie etwas in einer gegebenen Gesellschaft sein sollte. Timothy Garton Ash lehrt in Oxford europäische Geschichte und ist einer der angesehensten politischen Kommentatoren aus Großbritannien.

Weiterlesen

Die Medien kommunizieren über das Strafen

Die Kommunikation über das Strafen findet ganz überwiegend durch die Vermittlung von technischen Medien statt: Presse, Film, Fernsehen und Internet. Thomas Fischer fügt hinzu: „Jedes dieser Medien hat spezifische Bedingungen und Wirkmechanismen. Jedes konstruiert Sinn anders.“ Zwischen Kunst-Medien wie insbesondere dem Film und einer Berichterstattung in Presse und Fernsehen bestehen für jeden sichtbare Unterschiede. Der symbolische Charakter der Kommunikation ist im Film nicht mehr so offenkundig wie im Theater, aber noch weithin rekonstruierbar. Im Fernsehen verschwimmen die Grenzen zwischen symbolisierender Fiktion und scheinbar authentischem Sprechen mit dem „lieben Zuschauer“ zusehends. Teilweise sucht man diese Grenzauflösung ausdrücklich. Etwa wenn Talkshows im Anschluss und mit unmittelbarem Bezug zu Kriminalfilmen gesendet werden. Thomas Fischer war bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Weiterlesen

Für das Strafrecht ist die Wahrheit von größter Bedeutung

Für das Strafen und das Strafrecht ist Wahrheit in verschiedener Hinsicht von Bedeutung: als Wahrheit des Geschehens und als Wahrheit von Verantwortung. Dabei ist vor allem auch wichtig, dass diese Wahrheitserkenntnisse in die Vergangenheit gerichtet sind. Thomas Fischer erklärt: „Strafrecht versucht, vergangenes Geschehen zu rekonstruieren und einer gegenwärtigen Verantwortung zuzuweisen.“ Dabei ist offensichtlich, dass die Wiederherstellung einer unmittelbaren Wirklichkeit eines Geschehensablaufs niemals im Verhältnis eins zu eins möglich ist. Jedes von menschlichem Handel geprägte Geschehen ist ein sehr komplexer Prozess von Bedingungen, Sinn, Motivation, Ursachen, Deutungen, Zwischen- und Endergebnissen. Schon die unmittelbare, zeitgleiche Aufnahme ist nur mit großen Abweichungen und Verständnisrisiken möglich. Die Gehirne von Menschen funktionieren nicht wie standardisierte digitale Maschinen, die miteinander über ein eindeutiges „Programm“ verbunden werden könnten. Thomas Fischer war bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Weiterlesen

Die Kommunikation im Strafrecht besteht aus vier Ebenen

Kommunikation im weiten Sinn ist ein zentraler Faktor des Strafens und des Strafrechts. Sie hat insoweit vier unterschiedliche Ebenen: Erstens eine Ebene der „empathischen“ Entstehung von normativen Ordnungen der Sanktionierung. Zweitens eine Ebene der Entstehung und der Organisation von vorstaatlicher Macht und Monopolisierung der Gewalt. Drittens eine Ebene der gesellschaftlichen Vermittlung von „Sinn“. Viertens eine Ebene der technischen und symbolischen „Abwicklung“ von Strafrecht. Thomas Fischer geht näher auf die dritte Ebene ein und weist darauf hin, dass damit zunächst ganz banale Dinge gemeint sind: „Das Sanktionieren abweichenden Verhaltens ist zwar Bestandteil jedes gesellschaftlichen Lebens. Es ist aber, jedenfalls jenseits sehr kleiner früherer Gemeinschaften, nicht allgegenwärtig und unmittelbar spürbar.“ Thomas Fischer war bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Weiterlesen

Es gibt einen Zwang in Kausalitäten zu denken

Aus der Natur des Menschen folgen die Fähigkeit und der Zwang, in Kausalitäten zu denken, also die Erscheinungen der äußeren, aber auch der inneren Welt in Zusammenhängen von Ursachen zu setzen. Thomas Fischer stellt fest: „Dieser Zwang ist so groß, dass er das gesamte Denken beherrscht und kein Phänomen ursachenlos („begründungslos“) lassen kann.“ Daher werden einerseits auf offenkundig schlechte Begründungen akzeptiert (etwa, die Neigung zu Kriminalität hänge ursächlich mit „rassischen“ Merkmalen zusammen); andererseits werden Lücken des Zusammenhangs „fiktiv“ geschlossen – indem eine Ursache als „noch nicht gefunden“ postuliert wird. Die Wirksamkeit dieses Zwangs zu Begründungen ist unabhängig davon, in welcher Struktur der Rationalität und Vorstellungswelt die Ursachen gesucht und gefunden werden. Thomas Fischer war bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Weiterlesen

Ein Mord kann einen Welleneffekt auslösen

Mit den strafrechtlichen Begriffen Mord und Totschlag wird normalerweise die widerrechtliche Tötung einer anderen Person beschrieben. Julia Shaw erläutert: „Mit anderen Worten, es handelt sich um Strafbestände, die weder das Töten in Notwehr, zur Gefahrenabwehr noch das staatlich sanktionierte Töten in Form der Todesstrafe oder im Rahmen eines Krieges mit einschließen.“ Der Tod kann daraus resultieren, dass man eine Person umbringen wollte, oder daraus, dass man sie schwer verletzen wollte. Dies ist der „mens rea“ – der schuldige Geist – die Voraussetzung dafür, dass eine Tötung als Mord betrachtet wird. Ein übergeordneter Begriff aus der Kriminologie ist „Homizid“. Homizid ist die absichtliche und widerrechtliche Tötung eines Menschen und schließt üblicherweise sowohl Mord als auch Totschlag ein. Julia Shaw forscht am University College London im Bereich der Rechtspsychologie, Erinnerung und Künstlicher Intelligenz.

Weiterlesen

Die Moral ist ursprünglich weder friedlich noch angenehm

Moral ist, was bei der Normativität des Alltags herauskommt: ein mehr oder weniger buntes System von „Werten“, Anforderungen, Zumutungen und Beurteilungen. Thomas Fischer ergänzt: „Moral entspringt, soweit man das beurteilen kann, nicht einer „Seele“ des Menschen, sondern seinem wirklichen Leben.“ Sie spiegelt es wider und ändert sich mit ihm; ist daher auch weder zufällig noch inhaltlich vorbestimmt, wenn man von wenigen Grundstrukturen absieht, welche die gemeinsame Existenz betreffen und daher zumindest außerordentlich nah bei der „Natur“ angesiedelt sind: Fürsorge, Mitleid, Zuneigung, Rache. Aus der Sicht des Strafrechts sind das Bedürfnis und die Fähigkeit zum Motiv der Rache besonders wichtig. Moral ist keineswegs im Ursprung oder ihrer Natur nach konstruktiv, friedlich oder angenehm. Thomas Fischer war bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Weiterlesen

Das Recht beschreibt Forderungen und Zumutungen

Unter „Recht“ versteht Thomas Fischer ein besonderes System von Regelungsmechanismen. Das Recht beschreibt nicht Gegebenheiten oder Kausalabläufe, sondern Forderungen und Zumutungen. Das Strafrecht als spezieller Regelungsbereich ist durch Voraussetzungen und Bedingungen geprägt, die nicht allein den Zusammenhang des Rechtssystems insgesamt berühren, sondern weitere Fragen nach den Grundlagen des Rechts als soziales Steuerungssystem aufwerfen. Thomas Fischer erläutert: „Es ist in den modernen Gesellschaften heute klar und gedanklich vorausgesetzt, dass Strafrecht in der Gesellschaft „gemacht“ wird und ihn nicht von außen vorgegeben ist. Ausnahmen in kleineren fundamentalistischen Gemeinschaften spielen praktisch keine Rolle.“ Damit wirft Thomas Fischer die Frage auf, auf welche Weise und aus welchen Quellen das Strafen und das Strafrecht entstehen. Thomas Fischer war bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Weiterlesen

Strafrecht ist Kommunikation und Gewalt

Thomas Fischer lotet in seinem neuen Buch „Über das Strafen“ die Wechselwirkungen von Strafrecht und Gesellschaft aus. Einer seiner hervorstechenden Thesen lautet: „Strafrecht ist Kommunikation und Gewalt.“ Denn im Strafrecht manifestiert sich erstens das Gewaltmonopol des Staates. Es steht im Fokus der politischen Bemühungen der Steuerung. Und zweitens ist die Kommunikation über das Strafrecht die Oberfläche sozialer Prozesse. Thomas Fischer vereint soziologische, philosophische und juristische Erkenntnisse zu einer so gehaltvollen wie provokativen Antwort auf die Frage nach dem Gleichgewicht von Rache und Prävention, Sicherheit und Freiheit, Affekt und Rechtsstaatlichkeit. Dabei erscheint das Strafrecht manchmal wie eine eigene Wirklichkeit, als eine mögliche, häufig sogar naheliegende Lösungsinstanz, die man aus der Unübersichtlichkeit der Lebenswelt und der gesellschaftlichen Problemlagen anrufen kann. Thomas Fischer war bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Weiterlesen

Oscar Wilde besaß einen ungewöhnlichen Widerspruchsgeist

Der irische Schriftsteller Oscar Wilde studierte am Trinity College in Dublin und machte dann Furore in London. Er beschäftigte sich als extravaganter Ästhet intensiv mit Kunst. Er begeisterte sich dabei für die Kunst um ihrer selbst willen und betrachte sie zudem als eine verstecke Form des politischen Radikalismus. Terry Eagleton weiß: „Oscar Wilde war Salonlöwe und Homosexueller, Angehöriger der Oberklasse und Underdog, angesehener Bürger und Freier von Strichjungen, schamloser Bon Viveur und, nach eigenen Bekunden, Sozialist. Genauso vertraut, wie er mit den Lady Bracknells umging, verkehrte er auch in aufständischen Kreisen und zählte Revolutionäre wie William Morris und Peter Kropotkin zu seinen Freunden. Der Literaturwissenschaftler und Kulturtheoretiker Terry Eagleton ist Professor für Englische Literatur an der University of Manchester und Fellow der British Academy.

Weiterlesen

Das Sicherheitsgefühl der Deutschen ist stark angeschlagen

Der islamistische Terror ist auch in Deutschland angekommen – nicht nur örtlich und politisch, sondern auch in den Köpfen der Menschen. Seit dem Sommer 2016 vergeht kaum eine Woche ohne Nachrichten über aktuelle Terroranschläge oder Terrorwarnungen, auch in Deutschland. Die anhaltende Bedrohung hinterlässt Spuren bei der Bevölkerung. Jens Gnisa erklärt: „Das Sicherheitsgefühl der Deutschen ist stark angeschlagen. Die Furcht vor islamischem Terror steigt nach einer Erhebung im Roland Rechtsreport (2017) stetig.“ Das ist nicht nur irgendeine abstrakte Einschätzung. Die Menschen beziehen die Gefahr auf sich persönlich und fühlen sich unmittelbar bedroht. Das beeinflusst auch ihr Verhalten: 45 Prozent sind in größeren Menschenansammlungen verunsichert. Jens Gnisa fordert, dass dies nicht so bleiben darf. Denn dann ginge die perfide Strategie der Terroristen auf, deren Ziel die Einschüchterung der Bevölkerung ist. Jens Gnisa ist Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und seit 2016 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes.

Weiterlesen

Herbert Schnädelbach begibt sich auf die Spur der Naturgesetze

Herbert Schnädelbach definiert Gesetze wie folgt: „Es handelt sich dabei um allgemein verbindliche Rechtsnormen, die von einer zur Rechtssetzung ermächtigten staatlichen Instanz als dem Gesetzgeber in einem selbst gesetzlich fixierten Verfahren erlassen wurden.“ Herbert Schnädelbach unterscheidet zwischen materialen und formalen Gesetzen. Die materialen Gesetze sind für die Regeln des sozialen Zusammenlebens der Menschen zuständig, sowohl in zivilrechtlicher als auch in strafrechtlicher Hinsicht. Die formalen Gesetze dagegen umfassen alle Beschlüsse, die ein Gesetzgeber verabschiedet, zum Beispiel ein Haushaltsgesetz für ein bestimmtes Jahr. Aber nicht allen Normen, die das Leben der Menschen bestimmen, sind Rechtsnormen, sondern nur diejenigen, deren Geltung mit den Mitteln legitimer Staatsgewalt auch gegen Widerstand durchgesetzt werden kann. Vor seiner Emeritierung war Herbert Schnädelbach Professor für Philosophie an den Universitäten Frankfurt am Main, Hamburg und an der Humboldt-Universität in Berlin.

Weiterlesen

Wolfgang Hetzer enthüllt die Macht der Finanzmafia

Die Weltwirtschaftskrise ist laut Wolfgang Hetzer kein schicksalhaftes Verhängnis, sondern setzt sich aus den Faktoren politischer Fehlentscheidungen, wirtschaftlicher Inkompetenz und krimineller Energie zusammen. In seinem Buch „Finanzmafia. Wieso Banker und Banditen ohne Strafe davonkommen“ sagt er der übermächtigen Finanzwelt den Kampf an. Hinter dem Begriff einer Krise verstecken sich für den Autor individuelle und kollektive Selbsttäuschungen, wirtschaftliche Interessen sowie politisches Kalkül. Wolfgang Hetzer schreibt: „Der Sprachgebrauch unterstellt den periodischen Charakter der Entwicklung und gaukelt Beherrschbarkeit vor.“  Die internationale Finanzwirtschaft wird seiner Meinung nach von überforderten Amtsinhabern und kriminellen Gestalten beherrscht, die in dem Habitus des seriösen Bankers auftreten. Wolfgang Hetzer, Dr. der Rechts- und Staatswissenschaft, leitet seit 2002 die Abteilung „Intelligence: Strategic Assessment & Analysis“ im Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) in Brüssel.

Weiterlesen

Kein Staat entsteht durch freiwillige Verträge

Der Kultur- und Kunstgeschichtler Jacob Burckhardt vertritt die These, dass noch kein Staat durch einen wahren, von allen Seiten freiwilligen Kontrakt entstanden ist. Denn Abtretungen und Ausgleichungen zwischen rivalisierenden Völkern sind keine Kontrakte. Er schließt daraus, dass auch künftig kein Staat auf diese Weise entstehen wird. Auch der optimistischen Ansicht, wonach der Staat zum Schutz der Gesellschaft entstanden wäre, als ihre negative, abwehrende, verteidigende Seite, so dass der Staat und das Strafrecht identischen Ursprung hätten, kann sich Jacob Burckhardt nicht anschließen. Eher sieht Jacob Burckhardt den Ursprung des Staates durch die Gewalt gegeben, da diese durch die Ungleichheit der menschlichen Anlagen von selbst entsteht.

Weiterlesen

Die Scharia führt den gläubigen Moslem durchs Leben

Der Begriff Scharia gilt frommen Muslimen als positive Richtschnur für ihr gesamtes Leben, während er außerhalb der islamischen Welt negativ besetzt ist und mit Strafen wie Auspeitschen, dem Abhacken von Händen oder Steinigung in Verbindung gebracht wird. Für den gläubigen Muslim ist die Scharia die allein maßgebliche Norm, die an jedem Ort und zu jeder Zeit gültig ist. Sie ist das Regelwerk, das Hilfestellungen gibt, damit sich unsichere Gläubige in allen Situationen des Lebens richtig verhalten. Denn nur die Erfüllung der Normen der Scharia eröffnet den Weg zum ewigen Heil.

Weiterlesen