Tatbestand kann unterschiedliche Bedeutungen haben

Das Wort „Tatbestand“ erscheint den meisten Nichtjuristen als Inbegriff eines juristischen Begriffs. Es wird nicht selten mit der angeblichen Lebensfremdheit und Umständlichkeit, gern auch mit Spitzfindigkeit von Juristen assoziiert und in eins gesetzt. Thomas Fischer stellt fest: „Der Tatbestand ist der Schrecken all derer, die sich vom Strafrecht vor allem und sofort Gerechtigkeit im ganz persönlichen Fall und für ihr Anliegen erwarten.“ Aber wie meistens ist es so einfach nicht. Denn der Tatbestand als Rettung vor der puren Willkür ist so tief im Bewusstsein der deutschen Kultur verankert, dass selbst die dezidiert pure Willkür ihn noch als Legitimationsfigur missbrauchen muss. „Tatbestand“ kann, sogar in der Rechtssprache, unterschiedliche Bedeutungen haben. Thomas Fischer war bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

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Das Recht kann sich in Normen verwandeln

Das Recht ist eine Sammlung von Verhaltensregeln, die durch eine Kombination von Statuten und Gerichtsurteilen sorgfältig und detailreich formuliert ist. Die Rechtsprechung setzt es in einem Geltungsbereich durch, der sich gewöhnlich auf einen Staat oder den klar definierten Teil eines Staates erstreckt. Damit ist jedoch die gesamte Bandbreite der Möglichkeiten noch nicht erfasst. Timothy Garton Ash erklärt: „Wenn wir „das Recht“ sagen, denen wir in der Regel an das „Strafrecht“: Wenn du dies oder jenes sagst oder tust, wirst du eingesperrt. Doch es gibt noch andere zunehmend weichere Formen des Rechts. Diese gehen schleichend in den Bereich bloßer Normen über.“ Es gibt das Zivilrecht, und es gibt das sogenannte „expressive Funktion“ des Rechts und Formulierungen, die eine allgemeine Botschaft verkünden, wie etwas in einer gegebenen Gesellschaft sein sollte. Timothy Garton Ash lehrt in Oxford europäische Geschichte und ist einer der angesehensten politischen Kommentatoren aus Großbritannien.

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Jens Gnisa warnt vor dem Ende der Gerechtigkeit

Das neue Buch „Das Ende der Gerechtigkeit“ von Jens Gnisa handelt vom Ringen der Politik und der Justiz um das Recht. Zu oft sind sie dabei Gegner. Jens Gnisa kritisiert: „Unser Volksvertreter sind dabei, eine der wichtigsten Säulen der Demokratie, die unabhängige Rechtsprechung, einstürzen zu lassen.“ Seiner Meinung nach haben das Recht und seine sorgsame Pflege außerhalb der Justiz nur noch wenige Fürsprecher. Jens Gnisa gibt zwar zu, dass das Recht manchmal unbequem, oft sperrig und häufig langsam ist, aber dennoch ist es in einer funktionierenden Demokratie einfach unentbehrlich. Recht kann nur mit einer unbestechlichen Justiz funktionieren. Und obwohl Deutschland hier Meilensteine setzt, verliert die Bevölkerung mehr und mehr ihr Vertrauen in den Rechtsstaat. Jens Gnisa ist Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und seit 2016 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes.

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Herbert Schnädelbach begibt sich auf die Spur der Naturgesetze

Herbert Schnädelbach definiert Gesetze wie folgt: „Es handelt sich dabei um allgemein verbindliche Rechtsnormen, die von einer zur Rechtssetzung ermächtigten staatlichen Instanz als dem Gesetzgeber in einem selbst gesetzlich fixierten Verfahren erlassen wurden.“ Herbert Schnädelbach unterscheidet zwischen materialen und formalen Gesetzen. Die materialen Gesetze sind für die Regeln des sozialen Zusammenlebens der Menschen zuständig, sowohl in zivilrechtlicher als auch in strafrechtlicher Hinsicht. Die formalen Gesetze dagegen umfassen alle Beschlüsse, die ein Gesetzgeber verabschiedet, zum Beispiel ein Haushaltsgesetz für ein bestimmtes Jahr. Aber nicht allen Normen, die das Leben der Menschen bestimmen, sind Rechtsnormen, sondern nur diejenigen, deren Geltung mit den Mitteln legitimer Staatsgewalt auch gegen Widerstand durchgesetzt werden kann. Vor seiner Emeritierung war Herbert Schnädelbach Professor für Philosophie an den Universitäten Frankfurt am Main, Hamburg und an der Humboldt-Universität in Berlin.

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Wolfgang Hetzer enthüllt die Macht der Finanzmafia

Die Weltwirtschaftskrise ist laut Wolfgang Hetzer kein schicksalhaftes Verhängnis, sondern setzt sich aus den Faktoren politischer Fehlentscheidungen, wirtschaftlicher Inkompetenz und krimineller Energie zusammen. In seinem Buch „Finanzmafia. Wieso Banker und Banditen ohne Strafe davonkommen“ sagt er der übermächtigen Finanzwelt den Kampf an. Hinter dem Begriff einer Krise verstecken sich für den Autor individuelle und kollektive Selbsttäuschungen, wirtschaftliche Interessen sowie politisches Kalkül. Wolfgang Hetzer schreibt: „Der Sprachgebrauch unterstellt den periodischen Charakter der Entwicklung und gaukelt Beherrschbarkeit vor.“  Die internationale Finanzwirtschaft wird seiner Meinung nach von überforderten Amtsinhabern und kriminellen Gestalten beherrscht, die in dem Habitus des seriösen Bankers auftreten. Wolfgang Hetzer, Dr. der Rechts- und Staatswissenschaft, leitet seit 2002 die Abteilung „Intelligence: Strategic Assessment & Analysis“ im Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) in Brüssel.

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