Das Recht ist eine Sammlung von Verhaltensregeln, die durch eine Kombination von Statuten und Gerichtsurteilen sorgfältig und detailreich formuliert ist. Die Rechtsprechung setzt es in einem Geltungsbereich durch, der sich gewöhnlich auf einen Staat oder den klar definierten Teil eines Staates erstreckt. Damit ist jedoch die gesamte Bandbreite der Möglichkeiten noch nicht erfasst. Timothy Garton Ash erklärt: „Wenn wir „das Recht“ sagen, denen wir in der Regel an das „Strafrecht“: Wenn du dies oder jenes sagst oder tust, wirst du eingesperrt. Doch es gibt noch andere zunehmend weichere Formen des Rechts. Diese gehen schleichend in den Bereich bloßer Normen über.“ Es gibt das Zivilrecht, und es gibt das sogenannte „expressive Funktion“ des Rechts und Formulierungen, die eine allgemeine Botschaft verkünden, wie etwas in einer gegebenen Gesellschaft sein sollte. Timothy Garton Ash lehrt in Oxford europäische Geschichte und ist einer der angesehensten politischen Kommentatoren aus Großbritannien.
Die Redefreiheit gehört zur Demokratie
Der Begriff „weiches Recht“ beschreibt gut den unverbindlichen Charakter der meisten internationalen Abkommen über die Meinungsfreiheit. Es gibt Vorschriften gegen Diskriminierung, die Einfluss darauf haben, was man in einem Bewerbungsgespräch sagen oder nicht sagen darf. Und es gibt Rechtsvorschriften zur Regulierung der Medien. Außerdem entscheiden sich manche Staaten, bestimmte Formen der Meinungsäußerung zwar nicht zu verbieten, aber zu besteuern oder umgekehrt mit Zuschüssen zu fördern.
Der Politologe Corey Brettschneider macht einen nützlichen Unterschied zwischen den Zwangsfunktionen und den expressiven Funktionen des Staates. Er zitiert John Lockes Feststellung, dass es eine Sache sei zu überzeugen und eine andere zu befehlen. Dabei vertritt er die Ansicht, dass die Zwangsmittel des Staates in Bezug auf die Redefreiheit extrem sparsam eingesetzt werden sollten. Dagegen tritt er dafür ein, die expressive Macht des Staates für „demokratische“ Überzeugungen zu nutzen.
Das Parlament unterliegt einer Selbstbeschränkung
Überdies ist die Annahme falsch, dass Selbstregulierung zwangsläufig weniger Beschränkung bedeutet. Das vielleicht aufschlussreichste Beispiel für freiwillige Selbstbeschränkung ist das Parlament. Die besondere Freiheit der Rede in einem demokratischen Parlament geht auf die attische Demokratie zurück. Sie ist eines der ältesten etablierten Rechte im Zusammenhang mit der freien Meinungsäußerung. Schon das Wort „Parlament“ ist vom französischen Wort „parler“, sprechen, abgeleitet.
Ein Parlament ist also ein Ort, an dem gesprochen wird. Ein Jahrhundert bevor die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich einen umfassenderen und egalitäreren Artikel über die Redefreiheit enthielt, hieß es in der englischen Bill of Rights von 1689, „dass die Freiheit der Rede sowie der Inhalt von Debatten oder Verhandlungen im Parlament an keinem anderen Gerichtshof oder Orte außerhalb des Parlaments unter Anklage oder in Frage gestellt werden sollte“. Dennoch hat das britische Parlament und andere Parlamente auch ausgeklügelte Regeln und Konventionen darüber, was in seinen Räumen sagen oder nicht sagen darf. Quelle: „Redefreiheit“ von Timothy Garton Ash
Von Hans Klumbies