Wirklichkeit und Wahrheit wird oft gleichgestellt

Die meisten Menschen unterscheiden im Alltag nicht zwischen „Wirklichkeit“ und „Wahrheit“. Sie halten beides für eine quasi natürliche Beschreibung desselben. Was „wirklich“ ist, erlebt der Mensch an und in sich selbst. Thomas Fischer erläutert: „Es ist vermittelt über biologische Rezeptoren und Verarbeitungsstrukturen des Gehirns und an dessen Möglichkeiten gebunden.“ Wahr ist, dass das menschliche Gehirn etwa 86 Milliarden Neuronen (Nervenzellen) hat. Was diese Wahrheit in der Wirklichkeit bedeutet, kann ein Mensch nicht erkennen. Er kann es auch nicht messen und nur zu einem sehr geringen Teil steuern. Dies ist die einzige Grundlage für die Erkenntnis von „Wahrheit“. Und selbstverständlich auch für die Reflexion darüber, was dieser Begriff bedeuten könnte. Menschen gehen in der Regel davon aus, dass jedenfalls Tiere keine „Wahrheits“-Erkenntnis haben. Thomas Fischer war bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Recht wird konstruiert

Ob das in jedem Fall stimmt, weiß man nicht genau. Ob und welche Erinnerung träumende Hunde nach dem Erwachen haben, ist unbekannt. Von den natürlichen Bedingungen einer Reflexion über Wahrheit bis zum Wahrheits-Anspruch des Strafens und des Strafrechts ist ein weiter Weg: evolutionär, sozial und individuell. Strafen als inhaltlicher und formaler Prozess formaler Ausgrenzung aus sozialen Strukturen kann sich nicht mit bloß subjektiver Wirklichkeit zufriedengeben.

Denn dann wäre die Gesellschaft auf einem zivilisationsfernen Niveau von Emotion, Eindruck, Sentiment und Spontanrache. „Recht“ beruht auf einem großen Teil darauf, dass im kommunikativen Austausch zwischen individuellen Wirklichkeiten eine gemeinsame Wahrheit hergestellt. Das heißt: konstruiert wird. Der Begriff „Konstruktion“ ist hierbei keineswegs abwertend gemeint. Das bedeutet, dass sozial anerkannte Wahrheit niemals eine reine, ungefilterte, sozusagen analoge Abbildung einer bloßen Summe von Wirklichkeiten ist.

Das Strafen ist eine soziale Institution

Thomas Fischer erläutert: „Wahrheit stellt man her, indem man Wirklichkeiten definiert, filtert, bewertet, aus welchen Gründen, Motiven und Bedingungen auch immer.“ Was man heute als Wahrheit den Definitionen, Begründungen, Rechtfertigungen und der Praxis des Strafens zugrunde legt, ist keineswegs überzeitlich und abstrakt. Es ist vielmehr eine kollektive Deutung von sozialen Gegebenheiten. Diese sind ihrerseits zu einem nicht unerheblichen Teil wiederum aus den jeweils vorausgegangenen Deutungen und ihren Manifestationen in Körpern, Gewalt, Macht, Interessen abgeleitet.

Das Strafen ist eine von vornherein soziale Institution. Es findet in einem unendlichen, vielgestaltigen und kaum exakt berechenbaren Feld gegenseitigen Austausches und wechselseitiger Beeinflussung statt. Dazu kommen eine unüberschaubare Vielzahl von Akteuren, Subjekten und Einflussfaktoren. Die Ergebnisse vereinfacht, verdichtet und interpretiert man dabei wiederum zu „sozialen Wahrheiten“. Nur so lässt sich das wirkliche Maß von Komplexität auf ein Maß reduzieren, das eine vernünftige, sozial förderliche Verständigung über Sinn und Unsinn ermöglicht. Quelle: „Über das Strafen“ von Thomas Fischer

Von Hans Klumbies