Das Sicherheitsgefühl der Deutschen ist stark angeschlagen

Der islamistische Terror ist auch in Deutschland angekommen – nicht nur örtlich und politisch, sondern auch in den Köpfen der Menschen. Seit dem Sommer 2016 vergeht kaum eine Woche ohne Nachrichten über aktuelle Terroranschläge oder Terrorwarnungen, auch in Deutschland. Die anhaltende Bedrohung hinterlässt Spuren bei der Bevölkerung. Jens Gnisa erklärt: „Das Sicherheitsgefühl der Deutschen ist stark angeschlagen. Die Furcht vor islamischem Terror steigt nach einer Erhebung im Roland Rechtsreport (2017) stetig.“ Das ist nicht nur irgendeine abstrakte Einschätzung. Die Menschen beziehen die Gefahr auf sich persönlich und fühlen sich unmittelbar bedroht. Das beeinflusst auch ihr Verhalten: 45 Prozent sind in größeren Menschenansammlungen verunsichert. Jens Gnisa fordert, dass dies nicht so bleiben darf. Denn dann ginge die perfide Strategie der Terroristen auf, deren Ziel die Einschüchterung der Bevölkerung ist. Jens Gnisa ist Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und seit 2016 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes.

Jens Gnisa rät von unbegrenzter Präventivhaft ab

Die Deutschen sollen das aufgeben, woran sie glauben: Ihre Freiheit in friedlichen und demokratischen Strukturen. Jens Gnisa warnt: „Die Gefahr ist da: Wir könnten uns radikalisieren und genau den Weg beschreiten, auf den sie uns zwingen wollen: nämlich uns ins Unrecht zu setzen bei dem Versuch, uns mit autoritären Maßnahmen zu schützen.“ Und da kommen sie wieder, die Vorschläge, deren Umsetzung wesentliche Teile des Rechtsstaats einreißen würden. Eine Idee aus Bayern zum Beispiel ist, zeitlich unbegrenzte Präventivhaft einzuführen.

Dass jedoch Gefährder zur Vorbereitung ihrer Abschiebung in Haft genommen werden können, hält Jens Gnisa für richtig. Mit der Abschiebung wir die Haft aufgehoben; es gibt hier also im Gegensatz zur unbestimmten Präventivhaft einen absehbaren Endzeitpunkt der Haft. Jens Gnisa rät dazu, schnell den Gedanken der unbegrenzten Präventivhaft zu verwerfen, auch wenn ihn jeder zweite Bundesbürger für richtig hält. Er würde zwangsläufig die Wut der Feinde der Demokratie nur noch mehr schüren.

Der Rechtsstaat hat das Strafrecht gegen den Terror verschärft

Positiv ist anzumerken, dass die Unterstützung der Bevölkerung für Maßnahmen zur Terrorbekämpfung wächst. Einiges ist bereits geschehen. Zum Beispiel im materiellen Strafrecht. Hier sind neue Strafbestände geschaffen worden. Bei Terrorgefahr ist die Strafbarkeit in das Vorfeld der Tat vorverlegt worden. Der Rechtsstaat hat nun auch Taten unter Strafe gestellt, die nur der Vorbereitung der terroristischen „Tat“ dienen, zum Beispiel der Besuch eines Terrorcamps oder finanzielle Transaktionen zur Unterstützung des Terrors.

Jens Gnisa ergänzt: „Schon die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist strafbar. Mehr kann man juristisch nicht tun.“ Wer auch den Tod in Kauf nimmt, wird sich von dem Urteil „lebenslänglich“ nicht abhalten lassen. Wer die öffentliche Wahrnehmung ersehnt, wird Videokameras nicht fürchten. Andere Maßnahmen zur Abschreckung – wie etwa das von Israel betriebene Abreißen von Häusern von Terroristen – befürwortet Jens Gnisa nicht. Sie würden nur noch mehr Hass erzeugen. Quelle: „Das Ende der Gerechtigkeit“ von Jens Gnisa

Von Hans Klumbies