Die Literatur des Spätmittelalters ist keine bürgerliche

Walther von der Vogelweide klagte um das Jahr 1220 wiederholt über den Verfall der Sitten bei Rittertum und Volk und über die allgemeine unsichere Situation im Lande und den sichtbaren Schwund der Reichsmacht. Dabei ist eines allerdings zu bedenken: Das ist eine ständische Klage, auch wenn sie im Namen der Menschheit zu sprechen scheint. Ihre ideologische Adresse ist das politisch bedeutungslos gewordene staufische Reichsrittertum und nicht die gesamte Menschheit des christlichen Weltkreises. So hellsichtig und vielseitig sich diese Standesdichtung oft darbietet, letzten Endes ist sie dem konservativen Lager zuzuordnen, weil ihr ein aufnahmebereiter, aufnahmefähiger Blick für die neuen reichspolitischen Realitäten zwangsläufig und aus ihrem eigenen Selbstverständnis fehlen muss. Die Epik und Lyrik der Stauferzeit lebt im 13. Jahrhundert weiter, aber sie tut es in Erfüllung eines einmal gefundenen Musters, mit deutlichem Blick zurück.

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Johannes Gutenberg erfindet den Buchdruck

Zu den Voraussetzungen des Erfolgs der Reformation gehörte der Buchdruck, der neue Möglichkeiten der Verbreitung des Wortes geschaffen hatte, darunter die Herstellung preiswerter „Gebrauchsliteratur“. Die Antriebskräfte der umfassenden Veränderungen seit dem Spätmittelalter in Europa waren: psychologisch das zunehmende Streben nach Gewinn, ökonomisch die Beschleunigung der Produktion von Waren und des Umschlags der Produkte sowie technologisch und technisch das Aufkommen neuer Methoden der Produktion und innovativer Maschinen. Zu den wichtigsten Erfindungen der Epoche zählte der Buchdruck. Er teilte die Literatur- und Mediengeschichte der europäischen Zivilisation in zwei Hälften – vor und nach Johannes Gutenberg. Im Verlauf der nächsten Jahrhunderte vollzog sich die Umwandlung des Luxusgutes Buch hin zur Massenware. Als Erfinder des Buchdrucks in Europa gilt Johann Gensfleisch, mit dem Wohnort Gutenberg bei Mainz, daher auch kurz als „Gutenberg“ bezeichnet.

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Sogar Könige sind als Minnesänger bekannt

Wie die höfische Versepik ist auch der Minnesang der Literaturepoche der Stauferzeit zuzuordnen. Auch er wird vom Ritterstand getragen und ist für ihn ein wesentliches Ausdrucksmittel. Anders als das Versepos spielt der Minnesang als einstimmiger Solovortrag, der gelegentlich schriftlich notiert und von Fiedel, Harfe, Flöte, Dudelsack, Schalmei begleitet wird, eine zentrale Rolle im höfischen Festtagsablauf. Oftmals treten Minnesänger zum Wettstreit gegeneinander an – eine verfeinerte Form des ritterlichen Turniers. Die Minnesänger kommen aus allen Ständen. Sogar Könige wie Wilhelm IX. von Aquitanien, Heinrich VI., Friedrich II. und Alfons von Kastilien befinden sich unter ihnen. Auch zahlreiche Burggrafen sind als Minnesänger bekannt. Und wenn schon die soziale Wirklichkeit ein immenses Gefälle innerhalb des Ritterstandes kennt, in der Gestalt des Minnesängers stehen Ritter von Geburt und Vermögen, ärmliche Ministeriale der niedersten Stufe und Unterständige gleichrangig nebeneinander.

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Das Wort wird als Waffe entdeckt

Der Siegeszug der zugleich religiösen wie politischen Neuerung des 16. Jahrhunderts im Norden Europas, die unter dem Namen „Reformation“ bekannt ist, wurde hauptsächlich durch Literatur mitentschieden, insbesondere durch ein literarisches Medium, das damals seine Blütezeit erlebte: die Flugschrift. Die im Spätmittelalter, seit etwa dem ersten Drittel des 14. Jahrhunderts sich anbahnende Veränderung der Gesellschaftsstruktur bewirkte einen Prozess der Veränderung des Bewusstseins breiter Kreise, und diese wiederum konnten au die Praxis einwirken. Ein Vorgang, der sich in Sprache vollzog, mittels des geschriebenen und gesprochenen Wortes, der Literatur vor allem, die am weitesten wirkte, das hieß in erster Linie in Form der Gebrauchs- und didaktischen Literatur und Polemik. Was die Menschen neu erfuhren, war die Macht des Worts. Das auf diesem Wege entstehende Bewusstsein bedeutete: Gewinnung von Einsichten in den Zusammenhang der sozialen Realität; Formulierung dieser Einsichten unter den Bedingungen des Zeitalters, Gedanken, Vorstellungen, Ratschläge, Pläne.

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Die Renaissance hat ihren Ursprung in Italien

Die Renaissance war eine neuartige kulturelle Erscheinung, die zahlreiche bis in die Gegenwart nachwirkende künstlerische und wissenschaftliche Impulse hervorbrachte. Die Zeitgenossen bezeichneten sie als „rinascita“, mit einem italienischen Begriff, den die französische und deutsche Geschichtsschreibung im 19. Jahrhundert den inzwischen geläufigeren der „Renaissance“ ersetzten. Beide Begriffe bedeuten „Wiedergeburt“. Die Antike sollte der Renaissance als Vorbild dienen. Die Renaissance hat ihre Ursprünge in Italien, also in einem Land, indem zahlreiche Überreste der römischen Antike vorhanden waren und die Erinnerung an diese gespeist hatten. Die Anfänge der Renaissance werden von der neueren Forschung überwiegend in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts vermutet. Nach 1250, dem Todesjahr Kaiser Friedrich II. beziehungsweise nach dem Ende der Stauferzeit mit dem Jahr 1254 entstand in Italien ein politisches Machtvakuum.

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Die Überzeugungskraft des demokratischen Rechtsstaats erlahmt

In der arabischen Welt benötigt man in vielen Orten Waffen, um westliche Werte zu sichern. Vor der Gewalt Russlands fürchten sich die Europäer, die Wirtschaftsmacht China beeindruckt sie. Im Inneren lebt der Westen gut mit offenen Grenzen und hoher Mobilität, die Wirtschaft ist relativ stabil. Doch es ist nicht alles Gold was glänzt. Udo di Fabio erklärt: „Aber spätestens seit der Weltfinanzkrise zeigen sich deutliche Risse im Fundament. Wir beobachten die Gleichzeitigkeit einer Internationalisierung der Oberschichten und den als populistisch wahrgenommenen dumpfen Protest derjenigen, die sich als Globalisierungsverlierer definieren.“ Durch Einwanderung und die Vernetzung über die Grenzen hinaus werden Gesellschaften nicht nur multikultureller und vielfältiger, sondern zersplittern sich auch in den Alltagskulturen. Udo di Fabio lehrt öffentliches Recht an der Universität Bonn. Er war bis 2011 Richter des Bundesverfassungsgerichts.

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