Der Form nach sind alle Vorurteile falsch

Dass die Aufklärung Vorurteile zu entdecken und zu zerstören sucht, ist philosophie- und sozialhistorisch nicht zu bestreiten. Das Vorurteil ist sogar eine ihrer zentralen Kampfideen. Vorurteile werden in materialen Definitionen als falsche Urteile, Meinungen, Stellungnahmen, Thesen, geistige Einstellungen oder Annahmen verstanden. Im deutschen Sprachraum we3rden solche Definitionen, die Vorurteile als Irrtum, als falsches, unwahres Urteil ansehen, in philosophischen Logiken breit tradiert. René Descartes (1596 – 1650) band den Begriff des Vorurteils an die Dauerhaftigkeit von Meinungen, die durch einmal gefällte Urteile glaubhaft bleiben. Diese Urteile und die auf ihnen basierenden Ansichten müssen nicht falsch sein. In der deutschsprachigen Aufklärung entwickelt erstmals Georg Friedrich Meier (1718 – 1777) systematisch einen formalen Vorurteilsbegriff. Vorurteile sind bei Meier vorgefasste Meinungen, ungeprüfte Einstellungen, die nicht unbedingt auch inhaltlich falsch sind.

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Sogar Könige sind als Minnesänger bekannt

Wie die höfische Versepik ist auch der Minnesang der Literaturepoche der Stauferzeit zuzuordnen. Auch er wird vom Ritterstand getragen und ist für ihn ein wesentliches Ausdrucksmittel. Anders als das Versepos spielt der Minnesang als einstimmiger Solovortrag, der gelegentlich schriftlich notiert und von Fiedel, Harfe, Flöte, Dudelsack, Schalmei begleitet wird, eine zentrale Rolle im höfischen Festtagsablauf. Oftmals treten Minnesänger zum Wettstreit gegeneinander an – eine verfeinerte Form des ritterlichen Turniers. Die Minnesänger kommen aus allen Ständen. Sogar Könige wie Wilhelm IX. von Aquitanien, Heinrich VI., Friedrich II. und Alfons von Kastilien befinden sich unter ihnen. Auch zahlreiche Burggrafen sind als Minnesänger bekannt. Und wenn schon die soziale Wirklichkeit ein immenses Gefälle innerhalb des Ritterstandes kennt, in der Gestalt des Minnesängers stehen Ritter von Geburt und Vermögen, ärmliche Ministeriale der niedersten Stufe und Unterständige gleichrangig nebeneinander.

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Søren Kierkegaard unterscheidet drei Stadien der Existenz

Das neue Philosophie Magazin 04/2016 stellt im Titelthema die Frage: „Wo endet meine Verantwortung?“ Endet sie bei einem Menschen selbst, seiner Familie oder nie und nirgendwo? Das Dilemma ist klar: Setzt man der eigenen Verantwortung enge Grenzen, gilt man schnell als egoistisch und unsolidarisch. Begreift man sie dagegen als endlos, überfordert man sich und verliert möglicherweise jegliches Maß. In einem Gespräch mit Sonja Flaßpöhler betont Stefan Gosepath, Professor für Praktische Philosophie an der Freien Universität Berlin, dass es eine globale Hilfspflicht gibt. Hilfe in Not ist für ihn mehr als ein Akt der Barmherzigkeit. Sie ist eine moralische Pflicht. Stefan Gosepath differenziert: „Es gibt korrektive Gerechtigkeitspflichten, und es gibt Hilfspflichten. Die Gerechtigkeitspflicht resultiert aus eigener Schuld, die ich verpflichtet bin, wiedergutzumachen. Der Hilfspflicht hingegen geht keine eigene Schuld voraus.

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Der Event ist zum Ritual der Konsumgesellschaft geworden

Wolfgang Schmidbauer meint, dass man die moderne Eventkultur nicht verstehen kann, ohne sich mit ihrem Paradox zu beschäftigen. Die Entwicklung der Kultur ist seit den Anfängen des Ackerbaus, der Gründung von Städten und der Einführung des Rechtsstaats eng mit dem Versuch verknüpft, möglichst wenig aufregende Ereignisse zuzulassen. Das Leben des Jägers und Sammlers während der Altsteinzeit war dagegen geradezu von Aufregungen geprägt. Wolfgang Schmidbauer schreibt: „Die Jagd tastete sich von einem Ereignis zum nächsten, große Beute ist ein großes Ereignis, alle Stammesangehörigen versammeln sich, um zu feiern und zu speisen.“ Der Bauer dagegen ist dankbar, wenn ihn das Wetter verwöhnt und er reiche Ernte einfahren kann. Wolfgang Schmidbauer arbeitet neben seiner schriftstellerischen Tätigkeit auch als Lehranalytiker und Paartherapeut in München.

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