Eine Tragödie soll Furcht und Mitleid erregen

In den Dramen der französischen und englischen Schriftsteller fand Gotthold Ephraim Lessing (1729 – 1781) die Aufhebung der alten feudalen Ständeklausel, die das erwachende bürgerliche Selbstgefühl beleidigte, bereits in die Praxis umgesetzt: Der Bürger war dort tragödienfähig geworden. Gotthold Ephraim Lessing überwand die feudale Ständeklausel dadurch, dass er den Menschen abgelöst von seiner ständischen Gebundenheit zum Handelnden machen wollte: „Die Namen von Fürsten und Helden können einem Stück Pomp und Majestät geben; zur Rührung tragen sie nichts bei. Das Unglück derjenigen, deren Umstände den unsrigen am nächsten kommen, muss natürlicherweise am tiefsten in unsere Seele dringen; und wenn wir mit Königen Mitleid haben, so haben wir es mit ihnen als mit Menschen und nicht als mit Königen.“ Diese Berufung Gotthold Ephraim Lessings auf das Menschliche hing eng zusammen mit seinem Bemühen um eine neue, differenzierte Funktionsbestimmung der Literatur.

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Sogar Könige sind als Minnesänger bekannt

Wie die höfische Versepik ist auch der Minnesang der Literaturepoche der Stauferzeit zuzuordnen. Auch er wird vom Ritterstand getragen und ist für ihn ein wesentliches Ausdrucksmittel. Anders als das Versepos spielt der Minnesang als einstimmiger Solovortrag, der gelegentlich schriftlich notiert und von Fiedel, Harfe, Flöte, Dudelsack, Schalmei begleitet wird, eine zentrale Rolle im höfischen Festtagsablauf. Oftmals treten Minnesänger zum Wettstreit gegeneinander an – eine verfeinerte Form des ritterlichen Turniers. Die Minnesänger kommen aus allen Ständen. Sogar Könige wie Wilhelm IX. von Aquitanien, Heinrich VI., Friedrich II. und Alfons von Kastilien befinden sich unter ihnen. Auch zahlreiche Burggrafen sind als Minnesänger bekannt. Und wenn schon die soziale Wirklichkeit ein immenses Gefälle innerhalb des Ritterstandes kennt, in der Gestalt des Minnesängers stehen Ritter von Geburt und Vermögen, ärmliche Ministeriale der niedersten Stufe und Unterständige gleichrangig nebeneinander.

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Karl der Große erneuert die deutsche Kulturpolitik

Karl der Große wurde im Jahr 800 im Aachener Dom zum Kaiser des „Heiligen Römischen Reiches“ gekrönt. Seine Bedeutung für die Förderung und Verbreitung der schriftlichen Kultur im westfränkischen wie im ostfränkischen Reich kann nicht hoch genug angesetzt werden. Als leidenschaftlicher Vermittler von christlicher Bildung, Literatur, Kunst, Ethik und Wissenschaft hat Karl der Große im Jahr 813 unter anderem diese Anordnung erlassen: „Jedermann soll seinen Söhne zur Schule schicken, entweder in ein Kloster oder aber zu einem Priester.“ So ließ er auch die Grammatik seiner Muttersprache erarbeiten. In seinem „Heldenliederbuch“ ließ er die wichtigste und früheste Stammesliteratur und heroische Heldendichtung sammeln. Die Kulturpolitik Karls des Großen, die renovatio studii, war wesentlicher Bestandteil seiner kaiserlichen Reichspolitik, der renovatio imperii.

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Aeneas war der Ahnherr der Literatur der Stauferzeit

Die Literaturepoche der Stauferzeit fällt mit dem Höhepunkt der Regierungszeit Friedrich Barbarossas um 1180 und dem Todesdatum Friedrichs II. zusammen. Der Konflikt zwischen den Staufern und den Welfen um die Vorherrschaft im Reich und der beständige Kampf des Kaisertums gegen die Bevormundung durch die Kirche und den Papst sollte diese Ära bestimmen, die im Grunde bereits mit dem plötzlichen Tod Heinrichs VI. beendet war. Zum Zeitpunkt der Thronbesteigung durch Friedrich Barbarossa stand die Literatur noch unter lateinisch-geistlicher Vorherrschaft. Selbst der frühhöfische Versroman war noch fest in der Hand der katholischen Geistlichen. Erst mit Heinrich von Veldekes „Eneit“ (nach 1170 begonnen, abgeschlossen 1185/87) gelang der Durchbruch einer neuen ritterlich-höfischen, am antiken Vorbild des dynastischen Ahnvaters Aeneas weltorientierten Standesliteratur, an der drei Dichtergenerationen beteiligt waren.

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