Die EZB verstößt gegen EU-Recht und deutsches Recht

Auf Drängen der internationalen Finanzmärkte und der überschuldeten Euro-Südstaaten öffnete Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), die Geldschleusen. Es handelt sich dabei um den Großaufkauf verbriefter Unternehmenskredite, Nullzinsen und subventionierte Bankkredite. Gunnar Beck kritisiert: „Außerdem verkündete der Italiener das Ende des EZB-Preisstabilitätsgebots. Staatsanleihenkäufe stehen weiterhin zur Debatte. Ab Oktober können marode Banken riskante Kredite bündeln und die Ramschpapiere an die EZB verkaufen.“ Nach der Einschätzung von Gunnar Beck wird dabei allerdings übersehen, dass die geplanten Maßnahmen sowohl EU-Recht als auch deutsches Verfassungsrecht verletzen. Denn mit dem Ankauf verbriefter Unternehmens- und Immobilienkredite steigt die EZB direkt in die Unternehmensfinanzierung ein. Kreditverbriefungen oder Asset Backed Securities (ABS) verschleiern Risiken und gelten als Hauptgrund für die US-Finanzkrise. Gunnar Beck ist Professor für EU-Recht, ehemaliger Regierungsberater und Fachanwalt für EU-Recht in London.

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Bei der Euro-Rettung sind Rechtsbrüche an der Tagesordnung

Für Gunnar Beck, Rechtsprofessor an der University of London, ist der Rechtsstaat zu einer Schönwetterveranstaltung verkommen. Gunnar Beck lehrt EU-Recht und beschäftigt sich mit der juristischen Auslegung der europäischen Integration. „Die Euro-Rettung ist ungesetzlich“, sagt Gunnar Beck. Als Zeugin der Anklage benennt er Christine Lagarde, die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), die vor zwei Jahren auf dem Höhepunkt der Schuldenkrise öffentlich erklärt hatte: „Wir mussten Gesetze brechen, um den Euro zu retten.“ Gunnar Beck demonstriert die Rechtsbrüche an mehreren Beispielen. Erstens an den Defizitregeln und Schuldengrenzen aus dem für die Währungsunion maßgeblichen Maastrich-Vertrag. Griechenland, Belgien, Italien und Österreich haben ihn seit Einführung des Euro vor dreizehn Jahren immer verletzt, Deutschland fast immer und Frankreich immerhin in neun von dreizehn Jahren.

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Dr. Gunnar Beck hält den Rettungsfonds ESM für rechtswidrig

Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit des Europäischen Stabilitätsmechanismus, kurz ESM genannt. Der ESM soll Schuldenstaaten der Eurozone Kredite gewähren und Staatsanleihen direkt aufkaufen. Die Bundesregierung weist immer darauf hin, dass der ESM eine Obergrenze der Haftung von 700 Milliarden Euro vorsieht und der deutsche Anteil daran 190 Milliarden Euro beträgt. Dr. Gunnar Beck, der EU-Recht an der University of London lehrt, empören solche Aussagen. Er kritisiert: „Offenbar lasen unsere Politiker den Vertrag nicht oder sie verstehen ihn nicht. Denn der ESM ist eindeutig rechtswidrig.“ Erstens ist das Fondskapital nicht auf den Nominalwert von 700 Milliarden Euro begrenzt, sondern auf den Ausgabewert, der den Nennwert übersteigen darf. Zweitens haften solvente Mitgliedsstaaten wie Deutschland für Fehlbeträge, die entstehen, wenn andere Mitglieder des ESM ihrer Einzahlungspflicht nicht mehr nachkommen können.

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