Dr. Gunnar Beck hält den Rettungsfonds ESM für rechtswidrig

Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit des Europäischen Stabilitätsmechanismus, kurz ESM genannt. Der ESM soll Schuldenstaaten der Eurozone Kredite gewähren und Staatsanleihen direkt aufkaufen. Die Bundesregierung weist immer darauf hin, dass der ESM eine Obergrenze der Haftung von 700 Milliarden Euro vorsieht und der deutsche Anteil daran 190 Milliarden Euro beträgt. Dr. Gunnar Beck, der EU-Recht an der University of London lehrt, empören solche Aussagen. Er kritisiert: „Offenbar lasen unsere Politiker den Vertrag nicht oder sie verstehen ihn nicht. Denn der ESM ist eindeutig rechtswidrig.“ Erstens ist das Fondskapital nicht auf den Nominalwert von 700 Milliarden Euro begrenzt, sondern auf den Ausgabewert, der den Nennwert übersteigen darf. Zweitens haften solvente Mitgliedsstaaten wie Deutschland für Fehlbeträge, die entstehen, wenn andere Mitglieder des ESM ihrer Einzahlungspflicht nicht mehr nachkommen können.

Die Öffentlichkeit in Deutschland wird von der Bundesregierung getäuscht

Deutschland haftet schon jetzt bereits stellvertretend, weil Griechenland und Portugal gar nichts einzahlen können. Dr. Gunnar Beck fügt hinzu: „Laut Artikel 21 kann der ESM unbeschränkte Kredite aufnehmen sowie Anleihen an den Kapitalmärkten begeben. Hierdurch werden faktisch die von der Kanzlerin verfemten „Eurobonds“ eingeführt, weil alle Mitgliedsstaaten gemeinsam für die vom ESM gegebenen Anleihen haften, und dies ohne Haftungsgrenze.“

Dr. Gunnar Beck ist felsenfest davon überzeugt, dass die Öffentlichkeit in Deutschland durch die Regierung in die Irre geführt wird, so auch durch die Debatte, ob der ESM eine Banklizenz erhalten soll. Dr. Gunnar Beck weist darauf hin, dass der ESM gemäß Artikel 32 keine Lizenzierung als Kreditinstitut benötigt, auch nicht, um sich an den Finanzmärkten mit Geld zu versorgen. Als die „Bad Bank“ der Europäischen Union kann sich der ESM direkt und unbegrenzt bei der Notenbank Kredite verschaffen.

Durch die Vergemeinschaftung der Schulden bricht der ESM das Grundgesetz

Es ist also laut Dr. Gunnar Beck keine Vertragsänderung zur gemeinsamen Bankenrettung notwendig, da der ESM kraft Vertrag schon jetzt über eine Banklizenz verfügt. Dr. Gunnar Beck weist darauf hin, dass das deutsche Verfassungsgericht wiederholt betont hat, dass die Währungsunion nur als Stabilitätsunion auch dem deutschen Grundgesetz entspricht. Dr. Gunnar Beck ergänzt: „Werden die Stabilitätskriterien ausgehebelt oder ein Haftungsautomatismus begründet, liegt damit laut Gericht automatisch ein Verfassungsbruch vor.“

Durch die Vergemeinschaftung der Schulden um ein Vielfaches des Bundeshaushalts und den offenen Verstoß geben die EU-rechtlich abgesicherte Stabilitätsunion bricht der ESM nach Ansicht von Dr. Gunnar Beck das Grundgesetz. Der ESM sorgt für einen Automatismus bei der Haftung, der den ESM-Bankern, die durch Immunität geschützt sind, den Zugang zur deutschen Steuerkasse ermöglicht. Dr. Gunnar Beck ist darüber empört und stellt fest: „Um das Budgetrecht des Bundestags und seine Fähigkeit, durch Steuer- und Ausgabenpolitik die Lebensverhältnisse der Deutschen zu bestimmen, ist es damit endgültig geschehen.“

Von Hans Klumbies