Die EZB verstößt gegen EU-Recht und deutsches Recht

Auf Drängen der internationalen Finanzmärkte und der überschuldeten Euro-Südstaaten öffnete Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), die Geldschleusen. Es handelt sich dabei um den Großaufkauf verbriefter Unternehmenskredite, Nullzinsen und subventionierte Bankkredite. Gunnar Beck kritisiert: „Außerdem verkündete der Italiener das Ende des EZB-Preisstabilitätsgebots. Staatsanleihenkäufe stehen weiterhin zur Debatte. Ab Oktober können marode Banken riskante Kredite bündeln und die Ramschpapiere an die EZB verkaufen.“ Nach der Einschätzung von Gunnar Beck wird dabei allerdings übersehen, dass die geplanten Maßnahmen sowohl EU-Recht als auch deutsches Verfassungsrecht verletzen. Denn mit dem Ankauf verbriefter Unternehmens- und Immobilienkredite steigt die EZB direkt in die Unternehmensfinanzierung ein. Kreditverbriefungen oder Asset Backed Securities (ABS) verschleiern Risiken und gelten als Hauptgrund für die US-Finanzkrise. Gunnar Beck ist Professor für EU-Recht, ehemaliger Regierungsberater und Fachanwalt für EU-Recht in London.

Die Steuerzahler im Norden müssen für die Verluste im Süden aufkommen

Durch die neuen Maßnahmen ergeben sich für die Europäische Zentralbank erhebliche Kreditausfallrisiken. Verluste kann die EZB nur über Verlustzuweisungen an die Mitgliedsstaaten oder zusätzliche Geldschöpfung ausgleichen. Gunnar Beck erklärt: „Eine Verlustzuweisung aus der Unternehmenssubventionierung wäre ein Verstoß gegen das EU-Nichtbeistandsgebot gemäß Artikel 125 des Vertrags der Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), da im Wesentlichen die Steuerzahler und Sparer im Norden für die Verluste im Süden aufkommen.“

Die monetäre Verlustfinanzierung ist laut Gunnar Beck wiederum nur durch die Missachtung des Geldwertstabilitätsgebots nach Artikel 127 AEUV möglich. Die von Mario Draghi favorisierten Staatsanleihekäufe sind laut Artikel 123 AEUV und EU-Ratsverordnung 3603/1993 sowohl bei Direktkäufen als auch beim Erwerb über die Kapitalmärkte verboten. Denn die zusätzliche Nachfrage wirkt sich auf die Anleihenkurse und somit auf die Finanzierungskosten der Emittenten aus. Diese Staatsfinanzierung ist ebenso widerrechtlich wie die Firmen- und Bankensubventionierung.

Die deutschen Sparer verlieren pro Jahr über 40 Milliarden Euro

Laut Mario Draghi hat die EZB ein Inflationsmandat von zwei Prozent. Gunnar Beck lässt dies nicht gelten: „Damit missachtet er die EU-Verträge, denn diese sprechen von Preisstabilität.“ Dem natürlichen Sprachverständnis gemäß beginnt Inflation bei über null Prozent. Bei zwei Prozent Inflation und Nullzinssatz verlieren die Spareinlagen der deutschen Privathaushalte von gut 2.000 Milliarden Euro so jährlich über 40 Milliarden Euro an Kaufkraft. Bei fallendem Euro steigen zudem die Energiepreise.

Mit seinen Maßnahmen finanziert Mario Draghi die Millionengehälter von Investmentbankern und marode Staatshaushalte. Gunnar Beck weist zudem darauf hin, dass die offizielle Inflationsrate ohnehin ein schlechter Witz ist, da sie Miet-, Immobilien- und Anlagenwerte ignoriert. Jetzt möchte die EZB sogar noch die Energie- und Lebensmittelpreise aus der Kerninflation herausrechnen. Zusammenfassend lässt sich sagen: Es sind die Sparer und Steuerzahler, die über Rettungsschirme, Schuldenvergemeinschaftung und Nullzinsen die Geldschwemme der Europäischen Zentralbank finanzieren. Quelle: Süddeutsche Zeitung

Von Hans Klumbies