Zu den wichtigsten Aufgaben jedes Staates gehört es, die Bürger von der Selbstverteidigung ihrer Rechte zu entlasten. Aus diesem Grund übernimmt der Einzelstaat den Schutz der Bürger mitsamt ihren Rechten. Zu diesem Zweck erhält er innenpolitische Souveränität. Otfried Höffe ergänzt: „Das Gewaltmonopol, sofern er jede Privatjustiz verbietet, bleibt erhalten.“ Aber eine Relativierung muss sich der Staat freilich gefallen lassen. Weil kein Staat denselben rechtsmoralischen Rang wie ein Individuum hat, ist kein Staat, auch keine Religion oder Tradition „Zweck an sich selbst“. Er dient vielmehr dem einzigen Wesen, dem ein intrinsischer moralischer Wert zukommt, der einzelnen Person. Das Individuum bedarf freilich, um seine Freiheit im Zusammenleben zu wahren, des öffentlichen Rechts. Otfried Höffe ist Professor für Philosophie und lehrte in Fribourg, Zürich und Tübingen, wo er die Forschungsstelle Politische Philosophie leitet.
Staaten schränken das Mitspracherecht der Bürger ein
Infolgedessen ist jede Staatlichkeit subsidiär und hat doch einen rechtsmoralischen Rang. Vorausgesetzt ist, dass sich die Staatlichkeit in den Dienst der Individuen stellt. Dass sie sich also intern als konstitutionelle Demokratie versteht. Betrachtet man dagegen die Europäische Union (EU) gilt ein Grundsatz. Je weiter man sich vom Einzelstaat entfernt, umso weniger kann man eine vom Bürger her gedachte partizipative Demokratie tatsächlich realisieren. Entsprechendes geschieht schon auf dem Weg von der Kommune über ein Bundesland bzw. einen Kanton bis zum Bundesstaat.
Otfried Höffe stellt fest: „Diese Einsicht spricht nicht gegen eine großregionale Union wie die EU, auch nicht gegen eine globale Rechtsordnung. Sie erhebt ihr Veto nur gegen zweierlei: dass die größeren Rechtsgemeinschaften an die Stelle der kleineren treten. Und dass die größeren Einheiten zu viel an Entscheidungskompetenz erhalten oder sich anmaßen.“ Ob man von Einzel- oder Nationalstaaten spricht – sie im Fall von rechtsstaatlichen Demokratien zu schwächen, ist sowohl von Seiten der Rechtsmoral als auch von Seiten der politischen Klugheit unverantwortlich.
Es gibt drei Kriterien des Subsidaritätsprinzips
Für die Frage, wie man den genannten Gefahren entgegentritt, ist die Philosophie nicht zuständig. Aus dem Subsidiaritätsprinzip lassen sich aber drei Kriterien gewinnen: die Erfordernis-Klausel, die Besser-Klausel und das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Ihnen zufolge darf die Weltrepublik nur dort einschreiten, wo erstens überhaupt der Staat gefragt ist, wo zweitens der globale Staat besser als die Einzelstaaten oder besser als deren Selbstkoordination agieren kann. Zusätzlich darf die Weltrepublik nur im erforderlichen Maß tätig werden.
Erneut ist die Maxime der Vor- und Umsicht gefragt. Sie verlangt nach einem Prozess der Entwicklung von Weltstaatlichkeit, der mit sehr bescheidenen Lösungen beginnt, mit ihnen nach und nach Erfahrungen macht und sich für allfällige Korrekturen nachdrücklich offenhält. Otfried Höffe fügt hinzu: „Vor allem darf das mancherorts schon erreichte Freiheits- und Rechtsniveau nicht aufs Spiel gesetzt werden. Wer dem Beispiel der Europäischen Währungsunion folgt und ohne hinreichende Garantien und verlässliche Sicherheit Aufgaben abgibt, handelt nicht bloß töricht, er macht sich auch rechtsmoralisch schuldig.“ Quelle: „Kritik der Freiheit“ von Otfried Höffe
Von Hans Klumbies