Ein guter Richter solle Gnade walten lassen

In ihrer Erörterung der Perspektive nachträglicher Bestrafung hat Martha Nussbaum wiederholt auf die immense Bedeutung des vorausschauenden Denkens verwiesen: „Wenn die Gesellschaften das menschliche Wohl besser schützen würden, gäbe es zwar sicher auch weiterhin Verbrechen, doch es wären insgesamt weniger.“ Bildung, Erwerbstätigkeit und Wohlverhältnisse machen viel aus. Bei der Auseinandersetzung mit der Bestrafung möchte Martha Nussbaum auf eine von den Stoikern hoch geschätzte Haltung zu sprechen kommen. Der griechisch-römischen Auffassung nach ist Gnade oder Milde eine Eigenschaft eines guten Richters, wenn er darüber entscheidet, wie auf Ungerechtigkeiten reagiert werden soll. Seneca definiert sie als „Mäßigung in der Macht zu strafen“. Martha Nussbaum ist Philosophin und Professorin für Rechtswissenschaften und Ethik an der University of Chicago. Sie ist eine der einflussreichsten Philosophinnen der Gegenwart.

Mitgefühl muss nichts mit einem Verschulden zu tun haben

Gnade ist demnach nicht das Gleiche wie Mitgefühl. Gnade ist eine geistige Haltung, aber nicht unbedingt eine Empfindung; Mitgefühl ist eine emotionale Reaktion auf die Notlage eines anderen Menschen. Die Gnade erkennt, dass der Mensch im Irrtum ist: Sie gehört gleichsam in das Stadium der Sanktionierung eines Verfahrens, das auf die Verurteilung folgt. Mitgefühl dagegen muss überhaupt nichts mit einem Verschulden zu tun haben: Im herkömmlichen Verständnis nämlich erkennt es unerwarteten Ereignissen eine große Rolle dabei zu, dass Menschen in die schlimme Lage gekommen sind, unter der sie nun leiden.

Zum Begriff des Mitgefühls gehört die Vorstellung, dass die betroffenen Personen entweder völlig oder teilweise schuldlos sind. Und dennoch besteht zwischen beiden Haltungen eine Verbindung. Martha Nussbaum erklärt: „Denn so wie die Stoiker sie definieren, erkennt die Gnade, dass das schlechte Verhalten eines Menschen teilweise von unterschiedlichen Vorbedingungen herrührt, für die er nichts kann.“ Martha Nussbaum spricht lediglich von der griechisch-römischen Auffassung der Gnade, nicht von einer ganz anderen Konzeption, die sich ebenfalls in der Geschichte des westlichen Rechtsdenkens finden lässt und die sie die „monarchische“ nennt.

Die griechisch-römische Gnade ist egalitär

Dieser Auffassung handelt es sich bei der Gnade um die freie Gabe eines alles überragenden Gottes oder Herrschers, der immerwährend über den irrenden Sterblichen steht. Diese Auffassung bedingt eine Hierarchie und unterstellt, dass die Quelle der Gnade vollkommen und fehlerlos ist. Der Monarch kann Gnade walten lassen, und zwar nicht aufgrund der Erkenntnis von einem gemeinsamen Menschsein, sondern aufgrund des sicheren Wissens von seiner immerwährenden Verschiedenheit und Überlegenheit.

Die monarchische Gnade verlangt auch keine Bemühungen um Verständnis oder Einfühlung: Weil alle ohne Unterschied niedrig, gemein und sündig sind, würden sich auf dann keine besonderen Gründe der Strafmilderung finden lassen, wenn man sich in einen anderen hineinversetzte, und darum wäre das vertane Zeit. Die monarchische Auffassung der Gnade steht in engem Zusammenhang mit religiösen Vorstellungen der Vergebung. Die griechisch-römische Gnade hingegen ist nicht monarchisch, sondern egalitär: Niemand ist sicher, der Richter ebenso wenig wie die Täter. Quelle: „Zorn und Vergebung“ von Martha Nussbaum

Von Hans Klumbies