Recht und Moral sind nicht deckungsgleich

Moral und Recht hängen zwar zusammen, sind aber weit davon entfernt, deckungsgleich zu sein. Markus Gabriel erläutert: „Die Geltung rechtlicher Normen, ihre Macht über Akteure, besteht selbst dann fort, wenn die faktische Rechtsprechung und die ihr zugrunde liegenden Gesetze erkennbar unmoralisch sind.“ Stalinistische Schauprozesse waren „rechtlich legal“, auch wenn man sie für „moralisch illegitim“ hält. Das ist der grundlegende Unterschied zwischen Legalität und Legitimität. Die Moral artikuliert Regeln, die konkret festlegen, welche Handlungen verboten und welche erlaubt sind. Auf diese Weise kann man exakt zwei Extrempunkte, zwei Pole, und eine moralische Mitte markieren. Markus Gabriel hat seit 2009 den Lehrstuhl für Erkenntnistheorie und Philosophie der Neuzeit an der Universität Bonn inne. Zudem ist er dort Direktor des Internationalen Zentrums für Philosophie.

Im Zentrum des moralischen Spektrums liegt das Erlaubte

Das moralisch schlichtweg Verbotene ist das Böse. Böse Handlungen sollen also unter allen Umständen unterlassen werden. Das moralisch schichtweg Gebotene ist das Gute. Im Zentrum dieses moralischen Spektrums ist das Erlaubte. Da das Erlaubte weder gut noch böse, sondern einfach nur erlaubt ist, nennt Markus Gabriel es das Neutrale. Das Neutrale liegt nicht jenseits von Gut und Böse, sondern sozusagen diesseits, indem es weder das eine noch das andere ist.

Das Gute als Extrempunkt auf der moralischen Skala, also das schlichtweg Gebotene, ist in diesem Sinne nicht erlaubt. Denn nur dann ist etwas erlaubt, wenn man es tun oder unterlassen darf. Das Gute darf man aber nicht unterlassen. Es ist das moralisch Notwendige – dasjenige, zu dem es keine wirkliche Alternative gibt. Es liegt im Wesen des Guten, dass jede Alternative zu ihm schlechter als es selbst ist. Natürlich sind nicht alle menschlichen Handlungen erkennbar eindeutig gut, neutral oder böse.

Werte sind im Allgemeinen Beurteilungsmaßstäbe

Um den Raum des Moralischen allgemeiner zu erfassen, spricht Markus Gabriel meist von moralisch Gebotenen, Erlaubten und Verwerflichen. Das moralisch Gebotene ist dasjenige, was man in einer gegebenen Situation – aber nicht automatisch in jeder Situation – tun soll. Das moralisch Erlaubte ist all das, was man in einer gegebenen Situation tun kann, ohne es zu sollen oder zu müssen. In jeder Situation ist vieles erlaubt, was nicht moralisch ins Gewicht fällt.

Das moralisch Verwerfliche ist dasjenige, was man in einer gegebenen Situation – aber nicht automatisch in jeder Situation – unterlassen soll. Einer der zentralen Begriffe sind für Markus Gabriel die Werte. Werte sind im Allgemeinen Beurteilungsmaßstäbe. Im besonderen Fall gibt es moralische Werte. Sie sind universaler und betreffen die Handlungsoptionen der Menschen. Man kann faktisch vollzogene oder mögliche Handlungen moralisch beurteilen. Dann setzt man erkennbare Maßstäbe an und greift auf moralische Tatsachen zurück. Quelle: „Moralischer Fortschritt in dunklen Zeiten“ von Markus Gabriel

Von Hans Klumbies