Die Menschenrechte sind Freiheitsrechte

Seit der „Bill of Virginia“ von 1776 werden Menschenrechte deklariert. Es wird postuliert, dass der Staat jedem Menschen bestimmte Rechte auf jeden Fall gewähren und gewährleisten muss. Die ersten Menschenrechte, die damals genannt wurden, hießen Freiheit, Leben und Eigentum. John Locke hatte diese Deklaration schon hundert Jahre zuvor ausgesprochen. Man kann seine Lehre vom Staat dahingehend zusammenfassen, dass der Zweck des Staates im Leben, in der Freiheit und im Eigentum seiner Bürger beruht.

Die drei Grundfreiheiten des Menschen

Die Menschenrechte sollen einen wesentlichen Freiraum des Menschen schützen, indem sich der Mensch als eigenständiges Individuum frei entfalten kann. Damit werden die Menschenrechte im Wesentlichen zu Freiheitsrechten, die eine Freiheit vom Staat gewährleisten. John Locke beschreibt diese Freiheit des Menschen vom Staat auf folgende Weise: Der Mensch ist der absolute Herr und Eigentümer seiner Person. Außerdem ist der Mensch Eigentümer von Leben, Freiheit und Besitz. Seit der Deklaration der „Bill of Virginia“ erwarten die Bürger vom Staat diese drei Grundfreiheiten des Menschen.

Die Abwehr des Staates und der Freiraum des Menschen, der vom Staat geschützt werden soll, dienen letztlich dazu, dass der Mensch im umfassendsten Sinn Besitz ergreifen kann. Der Mensch ist, indem er besitzt. John Locke unterstreicht das Gewicht des Besitzes für den Menschen. Er geht so weit, den Menschen als seinen eigenen Herrn, ja Gott zu bezeichnen. Der Mensch ist laut John Locke der Besitzer seiner Freiheit, eben jener Freiheit, in der er sich radikal und total selbst bestimmt.

Die sozialen und die liberalen Menschenrechte

John Locke stellt die These auf, wer besitzen will, kann nicht auf halbem Wege stehen bleiben. Der Besitz verlangt ständig nach Steigerung. Der Mensch definiert sich über die Arbeit und diese bringt ihm Besitz. Die Arbeit führt den Menschen zu sich selbst und bringt ihm alles und sich selbst zu seinem Besitz. Die Arbeit bringt damit letzten Endes den Besitz des Menschentums überhaupt.

Der Besitz der Menschenrechte, sprich Freiheit, Leben und Eigentum wird erreicht, wenn Freiheit, Leben und Eigentum nicht einfach Güter sind, sondern in der Gesellschaft auch als Werte anerkannte sind. Grund und Ziel der Verfassung moderner Demokratien ist der Besitz des Menschentums. Die demokratischen Gesellschaften formieren als Arbeits- und Produktivitätsgesellschaften, um Besitz zu ermöglichen, zu sichern und zu steigern, also um überhaupt wirklichen Besitz sein Eigen nennen zu können.

Mit den Menschrechten hängt auch die Freiheit der Religionsausübung unmittelbar zusammen. Franklin D. Roosevelt zählt zu den Menschenrechten die Freiheit des Ausdrucks, die Religionsfreiheit und die Freiheit von Not und Furcht. Letztere wären also die sozialen Menschenrechte, die erstgenannten die liberalen oder wie sie immer schon genannt wurden, die Menschenrechte als Freiheitsrechte.

Von Hans Klumbies