Das Grundgesetz betrachtet den einzelnen Menschen gleichzeitig als frei und gemeinschaftsgebunden. Daneben sind zwei Funktionen de in der Verfassung festgeschriebenen Grundrechte nicht voneinander zu trennen. Hans-Jürgen Papier erklärt: „Zunächst sind sie Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat. Als solche sichern sie, dass der Staat den Bürgern einen Freiheitsraum einräumt und diesen achtet.“ Gleichzeitig sind die Grundrechte aber auch Quelle staatlicher Aufgaben, nämlich der sogenannten staatlichen Schutzpflichten. Der Staat muss aktiv dafür Sorge tragen, dass die grundrechtlichen Freiheiten des Einzelnen nicht beeinträchtigt werden, weder durch Dritte noch durch Gefahrenlagen, wie sie Naturkatastrophen, Angriffe oder Epidemien darstellen. Anspruch und Zweck des modernen Staates bestehen also darin, beides miteinander zu verbinden. Prof. em. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier war von 2002 bis 2014 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.