Rupert M. Scheule erörtert den Begriff der Freiheit

Vielleicht ist es mit der Freiheit von Unterdrückung, Beengung, Hunger und so weiter wie bei der Freude bei nachlassendem Schmerz. In dem Moment, das Menschen von wie auch immer beengenden Fesseln befreit werden, spüren sie das Glück der Freiheit besonders intensiv. Viele Menschen der Moderne sind für ganz offensichtlich gebrannte Kinder des Absolutismus und des Totalitarismus. Rupert M. Scheule erklärt: „Sie verstehen Freiheit primär als negative Freiheit, als Freiheit von staatlicher Einmischung und Bevormundung.“ In einem ganzen Arsenal von Abwehrrechten hat sich die negative Freiheit ein juristisches Denkmal gesetzt, was pikanterweise wieder einen Staat voraussetzt, der die Abwehrrechte garantiert. Wenn die Ethik hier von negativer Freiheit spricht, drängt sich natürlich die Frage auf, ob es denn auch eine positive Freiheit gibt und worin sie besteht. Rupert M. Scheule ist Professor für Moraltheologie und Christliche Sozialwissenschaft an der Theologischen Fakultät Fulda.

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Keine Partnerschaft ist vor einer Beziehungskrise sicher

In jeder Partnerschaft gibt es hin und wieder Unstimmigkeiten und Probleme. Wenn sie aber zu einem Dauerzustand werden und einer oder beide Partner an der Beziehung zweifeln, kann man von einer Beziehungskrise sprechen. Peter Groß, Psychotherapeut in Köln, sagt: „Keine Beziehung ist davor gefeit, in Schieflage zu geraten, mag sie auch noch so liebevoll und harmonisch sein.“ Zu einer Krise in einer Beziehung kann es aus den verschiedensten Gründen kommen. So kann es beispielsweise sein, dass man beim Gegenüber mit der Zeit Einstellungen entdeckt, die nicht mit den eigenen in Einklang stehen. Oder einer der Partner entwickelt sich in eine andere Richtung weiter und ändert seinen Lebensentwurf grundlegend. Jürgen Schmieder, Paartherapeut in Berlin, sagt: „Wenn ein Paar in wichtigen Belangen wie Karriere oder Kinder nicht auf einer Wellenlänge liegt, führt das zu Konflikten und eventuell zum Beziehungs-Aus.“

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Staatseingriffe sind nur bei Versagen des Marktes gerechtfertigt

Folgt man einigen überkommenen ökonomischen Theorien, sollen in solchen Fällen Staatseingriffe gerechtfertigt sein, wenn ein Versagen des Marktes droht. Im Wesentlichen sind dabei folgende Fälle als Marktversagen anerkannt: das Vorliegen externer Effekte, Informationsasymmetrien, Marktmacht und die Schaffung sogenannter öffentlicher Güter. Externe Effekte treten laut Daniel Zimmer dann auf, wenn Handlungen unmittelbare und nicht über Märkte vermittelte Auswirkungen auf daran zunächst unbeteiligte Personen haben. Daniel Zimmer nennt ein Beispiel: „Ein Produzent, der Schadstoffe einfach in ein öffentliches Gewässer leitet, verlagert die Kosten seines Handelns (Umweltbelastung) auf Dritte, etwa die Allgemeinheit.“ Das Recht kann nun auf verschiedene Weisen reagieren: Es könnte zum Beispiel bestimmte Emissionen durch öffentliches Ordnungsrecht verbieten oder die Emissionen mit einem Preis versehen, damit die Kosten dem Umweltsünder auferlegt werden. Professor Daniel Zimmer ist Vorsitzender der Monopolkommission und Direktor des Center for Advanced Studies in Law and Economics der Universität Bonn.

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