Hans-Jürgen Papier definiert, was „Meinungen“ aus verfassungsrechtlicher Sicht überhaupt sind. Er zeigt auf, wie sie sich von Schmähungen oder Tatsachen abgrenzen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Meinungen Werturteile, die „durch die subjektive Einstellung des sich Äußernden zum Gegenstand der Äußerung gekennzeichnet sind“. Sie lassen sich weder als wahr noch als unwahr qualifizieren. Es sind immer Stellungnahmen, es geht um Elemente des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung. Für den grundrechtlichen Schutz kommt es dabei nicht auf den konkreten Inhalt der Meinungsäußerung an. Es spielt für den verfassungsrechtlichen Schutz also weder eine Rolle, ob eine Meinungsäußerung begründet oder grundlos erscheint, noch, ob sie von anderen für nützlich oder für schädlich, für wertvoll oder für wertlos gehalten wird. Prof. em. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier war von 2002 bis 2014 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.