Die Rechtsphilosophie klärt das Verhältnis von Recht und Moral

Das Verhältnis von Recht und Moral ist die Grundfrage der Rechtsphilosophie. Alexander Somek erläutert: „Sie ist es deswegen, weil bei ihrer Beantwortung auf dem Spiel steht, und ob, bejahendenfalls, weshalb das Recht einen signifikanten Beitrag zu unserem vernünftigen Verhalten leistet. Wären wir vernünftige Wesen, auch wenn es das Recht nicht gäbe und wir bloß moralisch wären? Die Moral ist der Inbegriff der Gründe, die besagen, was Menschen tun oder nicht tun sollen. Oftmals wird zwischen der individuellen Klugheit oder Rationalität einerseits und der Moral andererseits unterschieden, zumal die Moral im Unterschied zur klugen oder rationalen Verfolgung des Eigeninteresses Menschen kategorische Gründe gibt, andere zu respektieren und deren Interessen zu achten. Alexander Somek ist seit 2015 Professor für Rechtsphilosophie und juristische Methodenlehre an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.

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