Der Rechtspositivismus besteht auf der Trennung von Recht und Moral

Der Rechtspositivismus ist dafür bekannt, auf der Trennung von Recht und Moral zu bestehen. Alexander Somek erklärt: „Diese Trennungsthese wird mitunter so dargestellt, als gebe es keine notwendige Beziehung zwischen Recht und Moral. Es sei zwar möglich, im Recht moralische Gehalte zu integrieren, dies müsse aber nicht sein, damit das Recht existieren könne.“ Die Charakterisierung des Rechtspositivismus mit dem Notwendigkeitsoperator ist unterdessen in Zweifel gezogen worden, weil es insofern selbstverständlich „notwendige“ Beziehungen von Recht und Moral gebe, als beide auf menschliches Verhalten abzielen. Aber das soll die Trennungsthese selbst nicht erschüttern. Wenn moralische Gehalte relevant sind, dann nur kontingenterweise. Was letztlich zählt, seien die sozialen Fakten. Alexander Somek ist seit 2015 Professor für Rechtsphilosophie und juristische Methodenlehre an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.

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