Im 18. Jahrhundert beginnt die moderne Zeit

Das 18. Jahrhundert ist von den Zeitgenossen und später von Historikern als eine Epochenwende und als Beginn der modernen Zeit empfunden worden. Das Deutsche Reich war seit dem Dreißigjährigen Krieg in eine Vielzahl von kleinen und kleinsten Territorien zersplittert und war in seiner Form weit von einem modernen Staat entfernt. Neben über dreihundert souveränen Territorien gab es eine Fülle von halbautonomen Gebieten und Städten, die eine kaum zu entwirrende Parzellierung des Reichsgebietes bewirkt hatten. Die Reichsgewalt des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation lag zwar bis zum Jahr 1806 beim deutschen Kaiser, sie war aber auf ganz wenige Rechte beschränkt und hatte eine mehr symbolische Bedeutung. Die wichtigen politischen Entscheidungen lagen bei den Territorialstaaten, die ihre Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit, Landesverteidigung, Polizeigewalt und so weiter unabhängig von der Reichsgewalt ausübten.

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Freie Bürger sind für die Folgen ihrer Handlungen verantwortlich

In einer freiheitlichen Gesellschaft ist es der einzelne Bürger selbst, der entscheidet, was gut für ihn ist. Jedes ist seines Glückes Schmied. Das bedeutet aber auch, dass jeder für die Folgen seines Tuns auch selbst einzustehen hat. Daniel Zimmer erklärt: „Der Mensch wird in einer freiheitlichen Gesellschaft als vernunftbegabtes Wesen angesehen – auch wenn seine Fähigkeit zur Vernunft in dem einen oder anderen Grad eine Fiktion darstellt.“ Eine auf freie Entscheidungen von Bürgern gegründete Gesellschaftsordnung kann nur funktionieren, wenn jeder für die Folgen seiner Handlungen verantwortlich ist. In dem Grade, in dem diese Möglichkeit zu Selbstbindung beschränkt wird, wird eine Gesellschaft unfrei. Professor Dr. Daniel Zimmer ist Vorsitzender der Monopolkommission und Direktor des Center for Advanced Studies in Law and Economics der Universität Bonn.

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Staatseingriffe sind nur bei Versagen des Marktes gerechtfertigt

Folgt man einigen überkommenen ökonomischen Theorien, sollen in solchen Fällen Staatseingriffe gerechtfertigt sein, wenn ein Versagen des Marktes droht. Im Wesentlichen sind dabei folgende Fälle als Marktversagen anerkannt: das Vorliegen externer Effekte, Informationsasymmetrien, Marktmacht und die Schaffung sogenannter öffentlicher Güter. Externe Effekte treten laut Daniel Zimmer dann auf, wenn Handlungen unmittelbare und nicht über Märkte vermittelte Auswirkungen auf daran zunächst unbeteiligte Personen haben. Daniel Zimmer nennt ein Beispiel: „Ein Produzent, der Schadstoffe einfach in ein öffentliches Gewässer leitet, verlagert die Kosten seines Handelns (Umweltbelastung) auf Dritte, etwa die Allgemeinheit.“ Das Recht kann nun auf verschiedene Weisen reagieren: Es könnte zum Beispiel bestimmte Emissionen durch öffentliches Ordnungsrecht verbieten oder die Emissionen mit einem Preis versehen, damit die Kosten dem Umweltsünder auferlegt werden. Professor Daniel Zimmer ist Vorsitzender der Monopolkommission und Direktor des Center for Advanced Studies in Law and Economics der Universität Bonn.

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