Das Römische Imperium wurde von zwei Konsuln regiert

Ursprünglich war Rom eine Republik und keine vollständige Demokratie. Vom 16. bis 60. Lebensjahr hatte jeder männliche Bürger den Einberufungen zum Kriegsdienst zu folgen. Lediglich wer gar keinen Besitz hatte, wurde in der Epoche des Römischen Imperiums nicht einberufen. Politische Ämter konnte nur derjenige übernehmen, der mindestens zehn Jahre gedient hatte. Die Patrizier und die reichsten Ritter bildeten die sogenannten beiden „Orden“. Dreihundert Männer aus diesen Geschlechtern bildeten auf Lebenszeit das Oberhaus, den Senat, der über Bündnisse, Finanzen, Rechtsprechung und den Krieg entschied. Der dritte Stand, die Plebs, trat nach Einberufung durch einen Konsul oder Tribun in der Volksversammlung zusammen und stimmte entweder für oder gegen bestimmte Senatsvorlagen. Das Volk versammelte sich entweder in Stimmbezirken nach dem Besitzstand oder nach Wohnvierteln. Die Besitzlosen waren in wenigen Stimmbezirken zusammengefasst.

In Krisenzeiten herrschte im Römischen Imperium ein Diktator

Die Regierungsgeschäfte lagen im Römischen Imperium in der Hand von zwei gleichberechtigten Konsuln. Sie wurden wie alle Beamten von der Volksvertretung auf ein Jahr gewählt. Die beiden Regierungschefs waren Vorsitzende des Senats, hatten die Gesetzesinitiative, waren Exekutivbeamte für das ganze Römische Imperium und Heerführer im Krieg. Nur ein Tribun hatte gegenüber ihnen ein Vetorecht. Außerdem konnten die Konsuln nach Ende ihrer Amtzeit gerichtlich gegen Verfehlungen zur Verantwortung gezogen werden.

Die Ämterlaufbahn führte vom Quästor, der für die Finanzen zuständig war, über den Aedil, verantwortlich für die öffentliche Verwaltung, den Prätor, der sich um Gerichtsangelegenheiten kümmerte, den Censor, betraut mit der Vermögenseinschätzung, der Volkszählung und Überwachung der Sitten bis zur höchsten Stufe, der des Konsuls. In Krisenzeiten konnte für ein halbes Jahr ein Diktator ernannt werden, der mit unumschränkter Gewalt herrschte.

Oktavian versammelte die einflussreichsten Ämter auf seine Person

Die Verfassung des Römischen Imperiums setzte sich aus demokratischen, aristokratischen, monarchischen und diktatorischen Elementen zusammen. Dazu kamen vielfältige Sicherungen und Gegenkontrollen, die das Ergebnis einer langen historischen Entwicklung darstellten. Obwohl die Verfassung kompliziert war, war sie doch die einzige der Welt, die tausend Jahre lang ein immer umfangreicheres Territorium nach rechtlichen Grundsätzen erfolgreich verwaltete. Denn als entscheidendes Element setzte sich, trotz immer wieder vorkommender Missbräuche, der starke politische Gemeinsinn der Römer durch.

Als weder Cicero noch Caesar der sozialen und internationalen Probleme des Römischen Imperiums nicht mehr Herr wurden, versammelte Oktavian die einflussreichsten Ämter auf seine Person. Daneben setzte er den Senat in seine nicht mehr allzu einflussreichen Funktionen wieder ein. Die Provinzen teilte Oktavian in befriedete senatorische und grenznahe kaiserliche ein und sicherte sich so zum Beispiel den Reichtum Ägyptens, überließ aber auch den Patriziern einen Teil der Einnahmen.

Von Hans Klumbies