Ralf Dahrendorf erklärt die Entstehung der Bürgerrechte

Die Bürgerrechte haben ihren Ursprung laut Ralf Dahrendorf in drei Quellen: Erstens in der Burg, zweitens in der aus den ländlichen Feudalstrukturen herausgenommenen mittelalterlichen Stadt und drittens im antiken Stadtstaat. Seiner Meinung nach führten sie am Ende mit innerer Notwendigkeit zur universellen, der Weltbürgergesellschaft. Ihre moderne Ausprägung haben die Bürgerrechte allerdings erst im Nationalstaat gewonnen. Ralf Dahrendorf schreibt: „Es ist kein Zufall, dass Länder, in denen moderne Bürgerrechte sich erst später durchgesetzt haben, meist auch verspätete Nationen waren, während die ersten Nationen zugleich Vorreiter der Bürgerrechte waren.“ Denn der moderne Nationalstaat besitzt im Kern die Form, in dem das nicht-feudale und anti-feudale Bürgertum seinen legitimen Platz finden konnte.

Das Janusgesicht des Nationalstaats

Das Bürgertum war auf die Nation angewiesen, um Recht und Verfassung an die Stelle von überlieferten Bindungen und Gottesgnadentum zu setzen. Ralf Dahrendorf erläutert: „Insoweit ist der Nationalstaat Quelle des Fortschritts auf dem Weg zu einer allgemein das Recht verwaltenden bürgerlichen Gesellschaft.“ Dennoch hatte der Nationalstaat für Ralf Dahrendorf von Anfang an ein Janusgesicht. Er hatte zwar die Grenzen des alten Kasten- und Standessystems aufgehoben, aber anderseits neue Grenzen errichtet. Noch heute schließt der Nationalstaat ebenso ein wie aus.

Doch es bleibt für Ralf Dahrendorf unübersehbar, dass das Bündnis von Liberalismus und Nationalismus zumindest während der revolutionären Jahre zwischen 1789 und 1848 ein Bündnis der Emanzipation bildeten. Ralf Dahrendorf stellt fest: „Bis heute hat niemand eine effektivere Garantie des Rechtsstaats, seiner Verfassung der kontrollierten Macht, seiner verlässlichen Verfahrensregeln und regelmäßigen Entscheidungskontrollen gefunden.“ Der Nationalstaat erlaubte es außerdem, die Idee der Bürgerrechte zu verallgemeinern.

Perikles formt die Idee der Bürgerrechte

Die Idee der Bürgerrechte ist schon sehr alt. Ihre Elemente sind schon allesamt in der berühmten Rede des Perikles anlässlich der Rückführung der ersten Toten des Peloponnesischen Krieges vorhanden. Perikles formulierte darin für die Überlebenden die Werte, die der Verfassung Athens zugrunde lagen. Perikles sagte: „Ihre Verwaltung begünstigt die Vielen anstatt der Wenigen, darum nennen wir sie Demokratie. Wenn wir die Gesetze betrachten, so bringen sie gleiche Gerechtigkeit für alle in ihren privaten Auseinandersetzungen.“

Alexis de Tocqueville hat fast zweieinhalb Jahrtausende später den Begriff der „Bürgerrechte als Demokratie“ geprägt. Er schrieb: „Das Reich der Demokratie ist eines, in dem Rangunterschiede beseitigt sind; Eigentum ist weit gestreut, die Macht auf viele aufgesplittert, das Licht des Geistes verbreitet, und die Fähigkeiten aller Klassen neigen zur Gleichheit.“ Demokratie als Gleichheit ist laut Ralf Dahrendorf allerdings etwas anderes als politische Demokratie, in der alle vor dem Gesetz gleich sind, den gleichen Anspruch auf politische Teilhabe haben sowie Chancengleichheit ungeachtet ihrer sozialen Stellung und Herkunft genießen.

Von Hans Klumbies