Der Staat gewährt Sicherheit

Die verfassungsrechtliche Garantie von Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz kann manchmal für den Freiheitsberechtigten elementar an Wert verlieren. Nämlich wenn er durch Krieg und Terror bedroht ist oder sich gegen Gewalttätigkeit nicht wehren kann. Dies ist auch der Fall, wenn er als Flüchtling zu verhungern, zu verdursten oder zu erfrieren droht. Oder wenn ein Mensch in den Risiken von Freiheit, Alter und Arbeitslosigkeit alleingelassen wird. Paul Kirchhof erklärt: „Der Mensch ist in seiner Freiheit auf den Staat angewiesen. Ein Staat garantiert seinen Bürgern mit der ihm vorbehaltenen Hoheitsgewalt Sicherheit – historisch sogar Glück.“ Er beansprucht dafür Herrschaft über Menschen. Er weist die Menschen in die Schranken des Rechts und begründet Pflichten. Dr. jur. Paul Kirchhof ist Seniorprofessor distinctus für Staats- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg.

Jeder ist seines Glückes Schmied

Zu den Pflichten zählen die Steuerzahlungen und die Beachtung des Rechts. Zudem fordert der Staat über Zwangsversicherungen eine Vorsorge gegen zukünftige Notfälle. Er organisiert Markt und Wettbewerb, Kulturleben und Wissenschaft. Der moderne Staat verheißt aber nicht etwas, was er nicht leisten kann. Das individuelle Glück liegt in der Hand des freien Bürgers. Dieser definiert sein eigenes Glück und wählt seinen eigenen Weg zu diesem Glück in Freiheit.

Der Staat wird durch die Rahmenbedingungen eines Kultur-, Rechts-, und Sozialstaates diesen Weg zur Freiheit ebnen. Und dadurch für jedermann Chancen zur Suche nach dem eigenen Glück eröffnen. Paul Kirchhof betont: „Das eigene Glück aber kennt nur der Betroffene.“ „Jeder ist seines Glückes Schmied“ – dieses Sprichwort stellt die Chance zum individuellen Glück frei von jeder Bevormundung und Einflussnahme. Es nimmt aber auch den Einzelnen für seine Glückssuche individuell in Verantwortung.

Der Staat lässt den Einzelnen nicht in Freiheit allein

Sollte das Steben nach Glück fehlschlagen, lässt den Staat den Einzelnen nicht in Freiheit allein. Sondern er fängt ihn als Mitglied der Sozial- und Sicherheitsgemeinschaft des Staates auf. Wenn Freiheit, Gleichheit und Sicherheit als Prinzipien derselben Verfassung zusammenwirken, bestimmen die Garantien von Gleichheit und Sicherheit auch den Inhalt von Freiheit. Freiheitsrechte wehren nicht mehr nur staatliche Freiheitseingriffe ab, sondern fordern auch staatliche Freiheitsvorkehrungen.

Der Staat wehrt nicht stets Distanz zum Freien, sondern nähert sich auch dem Bürger bei der Pflege der Freiheitsvoraussetzungen. Paul Kirchhof stellt fest: „Die Freiheitsrechte wehren grundsätzlich Eingriffe des Staates in den Freiheitsbereich des Bürgers ab.“ Der Staat darf die Wohnung nicht betreten, die Religionsausübung nicht stören sowie eine freie Meinungsäußerung nicht unterdrücken. Er darf auch die berufliche Betätigung nicht behindern und Eigentum nicht entziehen. Das Freiheitsrecht wird insbesondere vom Abwehrrecht zur Schutzplicht, wenn das Grundrecht ohne staatliche Hilfe und Beistand gegenstandslos würde. Quelle: „Beherzte Freiheit“ von Paul Kirchhof

Von Hans Klumbies

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