In der griechischen Antike wurde die Gerechtigkeit zu den Tugenden gerechnet. Der Philosoph Platon zählte sie neben der Weisheit, Tapferkeit und Besonnenheit zu den Kardinaltugenden. Sein Schüler Aristoteles entwickelt in seiner „Nikomachischen Ethik“ das Konzept der Gerechtigkeit weiter, indem er zwischen ausgleichender und austeilender Gerechtigkeit unterschied. Erstere beschrieb die Bereitschaft, anderen das ihnen Zustehende zu gewähren. Daniel Zimmer erklärt: „Hierher zählt das Prinzip der Tauschgerechtigkeit bei Verträgen wie dem Kauf, bei denen Leistung und Gegenleistung gerechterweise im Wert entsprechen.“ Zur ausgleichenden Gerechtigkeit gehört auch die korrigierende Form, insbesondere der Grundsatz des vollwertigen Ausgleichs eines Schadens durch den Schädiger. Professor Dr. Daniel Zimmer ist Vorsitzender der Monopolkommission und Direktor des Center for Advanced Studies in Law and Economics der Universität Bonn.