Martha Nussbaum macht auf falsche soziale Werte aufmerksam

Menschen werden einem Rechtssystem nicht lange ihre Unterstützung oder gar Gefolgschaft gewähren, wenn sie die ihm zugrunde liegenden Werte strikt ablehnen. Jedes Programm, das sich den Menschen gegenüber nicht rechtfertigen lässt, besteht keinen normativen Grundtest. In seinem Werk „Politischer Liberalismus“ erklärt John Rawls, um Legitimität beanspruchen zu können, müsse man zeigen, dass die vorgeschlagenen Werte Gegenstand eines übergreifenden Konsenses unter den Bürgern als den Vertretern der vernünftigen religiösen und säkularen Hauptlehren werden können. Martha Nussbaum fügt hinzu: „Rawls besteht allerdings nicht darauf, dass der übergreifende Konsens in der Gegenwart bereits verwirklicht sein muss. Seiner plausibleren Auffassung nach muss lediglich gezeigt werden, dass es einen überzeugenden Weg gibt, wie sich solch ein Konsens mit der Zeit und durch Argumentation erreichen lässt.“ Martha Nussbaum ist Philosophin und Professorin für Rechtswissenschaften und Ethik an der University of Chicago. Sie ist eine der einflussreichsten Philosophinnen der Gegenwart.

Eine politische Konzeption darf keine allumfassende Doktrin darstellen

Dem stimmt Martha Nussbaum zu, und genau wie John Rawls vertritt sie die Ansicht, man müsse zeigen können, dass die politische Konzeption, die man vertritt, keine allumfassende Doktrin darstellt, aber den Bürgern, die eine Vielzahl von vernünftigen allumfassenden Ansichten vertreten, dennoch gleichermaßen Respekt entgegenbringt. Menschen mögen ein verklärtes Bild von selbsternannten Ordnungshütern haben, in der Realität aber wollen sie ihnen alles in allem eher nicht begegnen.

Sie sind ganz zufrieden damit, solche imaginierten Gestalten zu bewundern, während sie eine Rechtsordnung unterstützen, die nach dem Prinzip zornfreier Unterredung und Argumentation funktioniert. Welches aber sind die Gebiete, auf denen das Recht einigen starken Strömungen im Fluss der allgemeinen Ansichten standhalten muss? Ein Bereich ist jener, in dem festgelegt wird, wo juristisches Einschreiten angebracht ist. Wie Martha Nussbaum sagt, geht nicht jeder gewöhnliche Grund zum Zorn mit einer gravierenden Verletzung des Wohls einher; dennoch glauben Menschen dies häufig.

Stalking und Gewalt erfordern juristisches Eingreifen

Wie Seneca sagt, bauschen sie Unbedeutendes auf, um sich dann oftmals an anderen schadlos zu halten; „Wut im Straßenverkehr“ ist bloß ein Beispiel dafür. In vielen, wenn nicht sogar in allen Kulturen waren Verletzungen der Ehre Anlässe für Zorn und Gewalt. Das Recht aber ergreift keine Partei für diese populäre Ansicht über derlei Verletzungen. Das Duellieren ist allerdings schon lange verboten. Heute gelten Stalking und Gewalt in vertrauten Beziehungen als ein Problem, das juristisches Eingreifen erfordert.

Es zeigt sich also einmal mehr – auch wenn die „männliche“ Wut in einer volkstümlichen Kultur gelegentlich eine Aufwertung erfährt –, dass moderne Demokratien die Vorstellung ablehnen, eine Kränkung oder sonstige Statusverletzung stelle ein Vergehen dar, das Gewalt rechtfertigen würde, auch wenn es Menschen noch so wütend macht. Im Ganzen genommen wollen die Menschen alles, was der Abschreckung von Verbrechen dient, und sie verstehen, dass es bei der Bestrafung letztlich um den Schutz wichtiger menschlicher Güter geht. Quelle: „Zorn und Vergebung“ von Martha Nussbaum

Von Hans Klumbies