Das Gewissen ist ein „innerer Richter“

Es gibt vier Kriterien des Gewissens: Erstens kommt es aus dem Inneren des Menschen heraus. Zweitens geht es um Ethik beziehungsweise Moral. Drittens verschafft es sich Geltung und hat einen Anspruch. Viertens ist es eine Richtschnur für richtiges und gutes Beurteilen und Handeln. Damit ist jedoch noch nicht gesagt, wo das Gewissen herkommt und worauf es sich begründet. Es gibt verschiedene Begründungen. Klaus-Peter Hufer erläutert: „Nach der christlichen Religion ist das Gewissen den Menschen gegeben, muss vor Gott gerechtfertigt werden und kann auch von ihm erbeten werden.“ Es gibt Überschneidungen zu den Vorstellungen von Philosophen darüber, was das Gute und Böse unterscheidet und wie demgemäß zu handeln ist. Klaus-Peter Hufer promovierte 1984 in Politikwissenschaften, 2001 folgte die Habilitation in Erziehungswissenschaften. Danach lehrte er als außerplanmäßiger Professor an der Uni Duisburg-Essen.

Jeder Mensch hat ein Gewissen ursprünglich in sich

Anders als mit dem Bezug auf Gott oder eine Gottheit begründen die neueren Philosophen das Gewissen. Für Immanuel Kant ist das Gewissen ein „innerer Richter“: „Ebenso ist das Gewissen nicht etwa etwas Erwerbliches, und es gibt keine Pflicht, es sich anzuschaffen. Sondern jeder Mensch, als sittliches Wesen, hat ein solches ursprünglich in sich. Zum Gewissen verbunden zu sein, würde so viel sagen als: die Pflicht auf sich zu haben, Pflichten anzuerkennen.“

Immanuel Kant fährt fort: „Denn Gewissen ist die dem Menschen in jedem Fall eines Gesetzes seine Pflicht zum Lossprechen oder Verurteilen vorhaltende praktische Vernunft.“ Gewissenlosigkeit ist für Immanuel Kant nicht Mangel des Gewissens, sondern der Hang, sich an dessen Urteil nicht zu kehren. Wenn aber jemand nach seinem Gewissen gehandelt hat, so kann man von ihm, was Schuld oder Unschuld betrifft, nichts mehr verlangen. Es liegt nur noch an ihm, seinen Verstand über das, was Pflicht ist oder nicht, aufzuklären.

Für Friedrich Nietzsche ist das Gewissen anerzogen

Immanuel Kant schreibt: „Wenn es aber zur Tat kommt oder gekommen ist, so spricht das Gewissen unwillkürlich und unvermeidlich. Nach Gewissen zu handeln, kann also selbst nicht Pflicht sein, weil es sonst noch ein zweites Gewissen geben müsste, um sich des Aktes des ersteren bewusst zu werden.“ Die Pflicht ist seiner Meinung hier nur, ein Gewissen zu kultivieren und die Aufmerksamkeit auf die Stimme des inneren Richters zu schärfen. Dabei sind alle Mittel anzuwenden, um ihm Gehör zu verschaffen.

Für Friedrich Nietzsche (1844 – 1900) dagegen hat das Gewissen ganz weltliche Gründe. Es ist den Menschen von Menschen anerzogen. Für ihn ist der Inhalt des Gewissens alles, was man in den Jahren der Kindheit von den Kindern ohne Grund regelmäßig forderte. Durch Personen, welche die Kinder verehrten oder fürchteten. Das Gewissen erregt also jenes Gefühl des Menschen, das nicht fragt, warum muss ich? In allen Fällen, wo eine Sache mit „weil“ oder „warum“ getan wird, handelt der Mensch laut Friedrich Nietzsche ohne Gewissen. Quelle: „Zivilcourage“ von Klaus-Peter Hufer

Von Hans Klumbies

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