Das Grundgesetz sichert die Menschenwürde

Das gesamte Recht in Deutschland berücksichtigt die wichtigsten Grundwerte der Gesellschaft – Menschenwürde, Menschlichkeit und die Gleichheit aller. Jens Gnisa ergänzt: „Das Grundgesetz als oberstes Gesetz sichert das allen Bürgern zu. Jedes andere Gesetz hat diese Werte zu beachten, darüber wacht das Bundesverfassungsgericht.“ Auch die Behörden haben sie bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen, ebenfalls die Gerichte, wenn sie deshalb angerufen werden. Auf jeder dieser Stufen wird als die Menschenwürde streng beachtet. Den Vorstellungen des Rechts folgend, ist nach einer rechtskräftigen und abschließenden Entscheidung gar kein Platz mehr dafür, dass gesellschaftliche Gruppen diese Ergebnisse infrage stellen. Es ist gesetzt und soweit unantastbar. Dies gilt selbstverständlich auch im Ausländerrecht. Jens Gnisa ist Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und seit 2016 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes.

Politisch Verfolgte können in Deutschland Asyl beantragen

Dieses Rechtsgebiet muss man sich als Hausrecht des Staates vorstellen. Ähnlich wie ein Eigentümer in seinem Haus möchte der Staat Kontrolle über den Zugang zu seinem Terrain behalten, wissen, wer sich dort aufhält, und Personen, von denen eine Gefahr ausgeht, verweisen. Der deutsche Staat jedoch ist viel großzügiger als ein normaler Hausbesitzer. Aus den Erfahrungen der nationalsozialistischen Zeit hat Deutschland aus guten Gründen das Asylrecht eingeführt. Menschen, die in ihrer Heimat politisch verfolgt werden, können in Deutschland Schutz erfahren.

Wie so oft, gibt es aber auch hier eine Kehrseite der Medaille. Jens Gnisa erklärt: „Zum einen meint Asyl einen Aufenthalt auf Zeit. Die Verfasser des Grundgesetzes gingen selbstverständlich davon aus, dass diejenigen, die Asyl erhalten, auch wieder nach Hause zurückkehren, sobald die Verhältnisse dort sicher sind.“ Je länger sich die Flüchtlinge allerdings in Deutschland aufhalten, desto unwahrscheinlicher ist eine Rückkehr. Im besten Fall integrieren sie sich, finden Arbeit, schließen Freundschaften, schaffen sich ein soziales Umfeld.

Die Genfer Flüchtlingskonvention regelt den Flüchtlingsschutz

Schließlich können selbst Flüchtlinge, die ohne gültige Papiere gekommen sind, irgendwann die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Nach drei Jahren kann ihnen diese auch nicht mehr entzogen werden – selbst dann nicht, wenn sie nachweislich falsche Personalien angegeben haben. Dieses System führt zu den falschen Anreiz, auf den Faktor Zeit zu setzen. Nur wenige Länder gelten als „sichere Herkunftsländer“, in die schneller abgeschoben werden kann. Asyl ist nicht nur zeitlich, sondern auch vom Rechtskreis her eingeschränkt.

Das bedeutet, dass nach der Genfer Flüchtlingskonvention nur Personen Schutz genießen, die befürchten müssen, in ihrem Heimatland wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt zu werden. Jens Gnisa fügt hinzu: „Alles andere zählt nicht – weder Armut, noch Krieg oder die Folgen von Naturkatastrophen. Das ist sinnvoll, denn sonst käme es schnell zur Überforderung des Aufnahmestaates.“ Quelle: „Das Ende der Gerechtigkeit“ von Jens Gnisa

Von Hans Klumbies