Heidi Kastner kennt den Ursprung des Begriffs der Feigheit

Das deutsche Wort „feige“ stammt aus dem achten Jahrhundert und bedeutet ursprünglich „dem Tod geweiht“. In den nordischen Sprachen wurde es zum Synonym für „verrückt“, im Mittelhochdeutschen bekam es die Bedeutung von „vor dem Tode oder der Gefahr zurückstreckend“, „ängstlich“, „gottlos“ und auch „verhasst“, war aber noch unscharf definiert. Heidi Kastner ergänzt: „Feigheit oder auch Memmenhaftigkeit – abgeleitet von „mamma“, dem lateinischen Wort für Mutterbrust – als ein Wesenszug furchtsamer, verweichlichter Menschen, die eben zu lange an der Mutterbrust gehangen und nie gelernt hatten, für sich oder für andere einzustehen, wurden immer negativ bewertet und mit mangelndem Ehr- und Schamgefühl verbunden.“ Heidi Kastner ist Psychiaterin und Primärärztin für forensische Psychiatrie und leitet am Neuromed Campus des Kepler Universitätsklinikums die Abteilung für Forensische Psychiatrie.

Feigheit im Kampf wurde oft mit dem Tod bestraft

Theophrast, ein griechischer Philosoph, beschrieb die Feigheit als „furchtsame Nachgiebigkeit der Seele“, Platon führte die Tapferkeit als eine der vier Kardinaltugenden an – und ihr Antonym, die Feigheit, damit als das Gegenteil einer Tugend –, William Shakespeare schloss an die Bedeutung der Todgeweihtheit an und schrieb: „Es stirbt der Feige oftmals, eh er stirbt.“ Jonathan Swift meinte gar, dass es unklug sei, Feige mit Schande zu strafen, „denn achteten sie deren, so wären sie keine Feiglinge: Hier muss der Tod die Strafe sein, weil sie den am meisten fürchten“.

Heidi Kastner blickt zurück: „Schon in der Antike bezog sich die Feigheit hauptsächlich auf den Militärdienst beziehungsweise auf dessen Verweigerung und wurde mit sozialer Ächtung bestraft, wobei die Römer deutlich weiter gingen und die ganze Truppe, die einen Feigling inkludierte, mit Dezimation sanktionierten, also der Exekution jedes Zehnten.“ Diese Form des Umgangs mit Feigheit im Kampf, nämlich die Bestrafung mit dem Tod, hielt sich bis in die Neuzeit, wobei je nach dem Stand des Betroffenen Unterschiede gemacht wurden.

Das NS-Regime exekutierte rund 15.000 Soldanten wegen Fahnenflucht

Mittelalterliche Ritter wurden beispielsweise nur aus dem Kreis der Standesgenossen ausgeschlossen. Heidi Kastner nennt ein weiteres Beispiel: „Erzherzog Leopold Wilhelm von Österreich hatte nach der verlorenen Schlacht von Breitenfeld 1642 ein ausgeprägtes Bedürfnis, die aus seiner Sicht für die Niederlage Verantwortlichen massiv zu bestrafen, und ließ die höheren Offiziere köpfen, die niederen hängen und jeden Zehnten aus der Mannschaft erschießen.“

Im Ersten Weltkrieg wurden Soldaten, die das Kämpfen verweigerten, erschossen. Besondere Hochkonjunktur hatten solche terminalen, gegen die eigenen Leute gerichteten Maßnahmen immer in diktatorischen Regimen: Josef Stalin erließ 1942 den berüchtigten Befehl Nr. 227 – „Nicht einen Schritt zurück!“ –, nach dem alle flüchtenden Armeeangehörigen von Schutzsperrabteilungen, die hinter der Truppe positioniert waren, sofort erschossen wurden. Heidi Kastner fügt hinzu: „Das deutsche NS-Regime stand dem nicht nach und exekutierte circa 15.000 Soldaten wegen Fahnenflucht und Wehrkraftzersetzung, einige davon durch öffentliche Erschießung.“ Quelle: „Feigheit“ von Heidi Kastner

Von Hans Klumbies