Kompetenz und Aufrichtigkeit prägen die epistemische Vertrauenswürdigkeit

Epistemische Vertrauenswürdigkeit zeichnet sich durch zwei wesentliche Komponenten aus: Kompetenz und Aufrichtigkeit. Miranda Fricker stellt fest: „Bei Zeugnisungerechtigkeit ist es oft so, dass beide Komponenten durch die Voreingenommenheit des Zuhörers infrage gestellt werden. Die Erfahrung der Ungerechtigkeit hat dann in gewisser Weise einen zusammengesetzten Charakter.“ Genauso gibt es aber auch Fälle, in denen das Vorurteil nur auf eine der beiden Komponenten abzielt. In solchen Fällen kann sich die Ungerechtigkeit sehr unterschiedlich anfühlen, je nachdem, ob die eigene Kompetenz oder die eigene Aufrichtigkeit untergraben wird. Elisabeth Young-Bruehl beschreibt drei unterschiedliche Arten von Vorurteilen, von denen zwei für uns von Bedeutung sind: obsessive und hysterische. Miranda Fricker ist Professorin für Philosophie an der New York University, Co-Direktorin des New York Institute für Philosophy und Honorarprofessorin an der University of Sheffield.

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Menschen mit obsessiven Vorurteilen streben nach Kontrolle

Die Halter von obsessiven Vorurteilen konzipieren oder imaginieren ihre Zielgruppe oft als „Nachfahren vergangener Hochkultur – sie werden also für sehr gebildet gehalten.“ Miranda Fricker fügt hinzu: „Zudem gelten sie als äußerst intelligent beziehungsweise geistig ausgerichtet und als äußerst materialistisch.“ Dies wird nicht als Widerspruch empfunden, da sie in ihrem Streben nach Kontrolle totalitär sind. Demgegenüber konzipieren die Vertreter hysterischer Vorurteile ihre Zielgruppe so, dass sie von Natur aus Leibeigene oder Sklaven sind, die ihren Lebensunterhalt nur durch Körperkraft bestreiten können.

Sie sind unbegabt und unintelligent, haben keinerlei geistige Begabungen und können lediglich schriftlose Künste wie die Musik ausüben. Miranda Fricker erklärt: „Wie man sieht, beziehen sich diese beiden vorurteilsbehafteten Stereotypen in ihrer Herabsetzung jeweils auf eine der beiden Komponenten von epistemischer Vertrauenswürdigkeit: Aufrichtigkeit im ersten Fall, Kompetenz im zweiten Fall.“ Da epistemische Vertrauenswürdigkeit sowohl Kompetenz als auch Aufrichtigkeit voraussetzt, sorgt bereits ein unrechtmäßiger Angriff auf eine der beiden Komponenten dafür, dass dem Betroffenen in dieser Hinsicht Unrecht geschieht.

Durch ungerechtes Misstrauen verliert ein Mensch seine Ehre

Der Schaden kann unterschiedliche Formen annehmen, aber in beiden Fällen wird jemand aufgrund identitätsbezogener Vorurteile aus der epistemischen Vertrauensgemeinschaft ausgeschlossen, sodass beide in die gleiche Kategorie von Ungerechtigkeit fallen. Thomas Hobbes hat ganz klar gesagt, dass es bei Glaubwürdigkeitsurteilen, wie Miranda Fricker es nennt, um die Beurteilung von zwei unterschiedlichen Dingen geht: „So enthält also der Glauben zwei Überzeugungen: einmal von der Behauptung des Menschen und sodann von seiner Tugend.“

Wenn einem Menschen zu Unrecht misstraut wird, abhängig davon, ob es eine Kompetenz oder seine Aufrichtigkeit sind, die in Zweifel gezogen werden, dann wird er entehrt – ein Ausdruck, der Miranda Fricker im Zusammenhang mit dem durch Zeugnisungerechtigkeit angerichteten primären Schaden nicht unangebracht erscheint. Miranda Fricker ergänzt: „Was nun den sekundären Schaden anbelangt, so besteht er aus einer Reihe möglicher weiterer Nachteile, die von der primären Ungerechtigkeit losgelöst sind, insofern sie durch diese verursacht werden, statt unmittelbar zu ihr zu gehören.“ Quelle: „Epistemische Ungerechtigkeit“ von Miranda Fricker

Von Hans Klumbies