Die Väter des Grundgesetzes von 1949 achteten darauf, dass die Rechte des Individuums in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland gewahrt werden und vor Übergriffen des Staates geschützt sind. Silvio Vietta blickt zurück: „Erarbeitet wurde dieses Grundgesetz von Mitgliedern der beiden damals zugelassenen Parteien CDU und SPD unter dem Vorsitz des Kölner Altbürgermeisters Konrad Adenauer und dem Ausschussvorsitzenden Staats- und Völkerrechtler Carlo Schmid (SPD). Inhaltlich stellt das Grundgesetz (GG) nun die Grundrechte des Bürgers an Anfang, so in Artikel 1 den Schutz der Menschenwürde – „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Artikel 2, die freie Entfaltung der Persönlichkeit – „Jeder hat das Recht auf die Entfaltung der Persönlichkeit“ –, ist ein Grundrecht, das für die Entwicklung und Bildung der Bürger von zentraler Wichtigkeit ist. Prof. em. Dr. Silvio Vietta hat an der Universität Hildesheim deutsche und europäische Literatur- und Kulturgeschichte gelehrt.
Eine Zensur findet nicht statt
Artikel 3 verfügt die Gleichheit vor dem Gesetz – „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ – und verankert dabei insbesondere auch die „Gleichberechtigung von Männern und Frauen“. Silvio Vietta fügt hinzu: „Artikel 4 setzt die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit fest einschließlich des Rechtes, den Dienst mit der Waffe zu verweigern.“ Artikel 5 beinhaltet das Recht auf freie Meinungsäußerung und der Pressefreiheit: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Zu den Grundfreiheiten gehört auch die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), Vereinigungsfreiheit (Artikel 9).
Artikel 9 ist allerdings nach den Erfahrungen der Weimarer Republik eingeschränkt auf Vereine, „deren Zwecke oder deren Tätigkeiten den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen“. Ähnlich regelt §21, Abs. 2, dass die Gründung von Parteien frei sei, aber diese „demokratischen Grundsätzen“ entsprechen müssen. Silvio Vietta stellt fest: „Generell erklärt das Grundgesetz im §20: „Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“, in dem „alle Staatsgewalt“ vom Volke ausgeht.“
Wahlen und Abstimmungen prägen eine repräsentative Demokratie
Dies geschieht aber nicht in der Form der direkten Demokratie, sondern in „Wahlen und Abstimmungen“, also in repräsentativer Demokratie. Silvio Vietta betont: „Wichtig in §20 ist auch der Hinweis darauf, dass die BRD ein Bundesstaat ist, also in die schon vor 1949 neu geschaffenen Länder gegliedert. Das GG stellt aber in Artikel 29 in Aussicht, dass das Bundesgebiet neu gegliedert werden kann.“ „Dabei sind die landmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen.“
Das ist bis heute nicht erfolgt. Silvio Vietta weiß: „Dem Gesamtstaat gegenüber sind in §30 die Länder gestärkt worden mit ihren föderalen Aufgaben, wie in §§83-85 festgelegt. §106 regelt den Anteil der Länder an der Einkommens- und Körperschafts- und Erbschaftsteuer als Ländersache.“ Zu den Grundrechten gehört auch das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), die Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet (Artikel 11) sowie auch die Freiheit, seinen Beruf nach eigenen Gutdünken zu wählen (Artikel 12), sowie Artikel 13: Die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung. Quelle: „Europas Werte“ von Silvio Vietta
Von Hans Klumbies