Die Staatstheorie von Georg Wilhelm Friedrich Hegel

Sittlichkeit und Freiheit sind laut Georg Wilhelm Friedrich Hegel voneinander abhängig und bilden eine untrennbare Einheit. Für ihn ist jedoch erst im Rahmen des Staates die sittliche Freiheit in ihrer besten Form möglich. Den Staat definiert Georg Wilhelm Friedrich Hegel als die selbstbewusste sittliche Substanz, die Vereinigung des Prinzips der Familie und der bürgerlichen Gesellschaft. Der Staat ist das an und für sich Vernünftige, in dem die Freiheit zu ihrem höchsten Recht kommt, wobei dem einzelnen Menschen die höchste Pflicht zukommt, Mitglied des Staates zu sein. Liebe und Einheit, Freiheit und Pflicht halten das Staatswesen zusammen.

Die eigene Freiheit ist immer auch die Freiheit des Anderen

Der Staat setzt sich nach Georg Wilhelm Friedrich Hegel erstens aus dem inneren Staatsrecht oder der Verfassung, zweitens aus den Bürgern und ihrem Verhältnis untereinander sowie drittens aus dem äußeren Staatsrecht zusammen. Verschiedene Staaten stehen grundsätzlich in einem Verhältnis der Gleichberechtigung zueinander.

Wie bei Immanuel Kant kann nach Georg Wilhelm Friedrich Hegel die Freiheit nicht darin bestehen, dass jeder Einzelne selbstsüchtig und eigensinnig seine Eigeninteressen verfolgt. Daraus würde nur ein leistungsunfähiger Staat entstehen. Freiheit beginnt für ihn erst, wenn man das fremde Bewusstsein und den Willen des Anderen anerkennt. Die gesellschaftliche Einheit aber stiftet erst der Staat.

Der Staat muss alle Gewalten in sich vereinen

Laut Georg Wilhelm Friedrich Hegel gewinnen der Einzelne und die Gesellschaft erst in der Verkörperung des Staates ihre volle Vernünftigkeit. Die Freiheit wird erst durch die Teilhabe an einem Staat gewährleistet. Diese Freiheit wiederum setzt sich aus moralischer, politischer und religiöser Freiheit zusammen. Die Ermöglichung und die Sicherung aller Teile der Freiheit gehört zu den Hauptaufgaben des Staates.

Georg Wilhelm Friedrich Hegel vertritt die Meinung, dass der Staat nicht vom Volk her aufgebaut werden darf, sondern das Prinzip des Staats müsse zunächst in den Händen einer dem Volk gegenüberstehenden Regierung liegen. Die Regierung ist sowohl die ausführende, die gesetzgebende und die richtende Gewalt. Georg Wilhelm Friedrich Hegel versteht die Regierung im Sinn von einer Leitung und Lenkung, die von Gerechtigkeit und Sitte durchdrungen ist. Diese Aufgabe kann ein Staat aber nur erfüllen, wenn er alle Gewalten in sich vereint.

Das Volk soll an der Gesetzgebung mitwirken

Die Regierung steht dem Staatsvolk gegenüber, wobei eine gelingende Vermittlung zwischen Regierung und Ständen dafür sorgt, dass sich das Staatsganze als organische und sittliche Ganzheit präsentiert und die Bürgergesellschaft nach den guten Sitten gelenkt werden kann. Zur Regierung gehört für Georg Wilhelm Friedrich Hegel erstens eine Führung, die fürstliche Regierungsgewalt. Er sieht daher die Monarchie als die Verfassung der entwickelten Vernunft an. Die Regierung umfasst zweitens die Bereiche der Staatsgeschäfte wie unter anderen die gesetzgebende Gewalt, die richterliche, die administrative und die polizeiliche Gewalt.

Als dritte Ebene der Regierung führt Georg Wilhelm Friedrich Hegel die ständische Behörde ein. In ihr können Privatpersonen in untergeordneter Position an der Regierungsgewalt teilhaben. Die ständische Behörde definiert Hegel als feste Einrichtung, die die Interessen der bürgerlichen Gesellschaft gegenüber der legislativen Gewalt der Regierung vertritt. Das Volk solle so an der Gesetzgebung mitwirken können und beteiligt werden.

Der Staat garantiert die Sicherheit seiner Bürger

Ohne den Staat wäre der Mensch auf seine nackte Existenz zurückgeworfen, die ihm von seinen Nachbarn streitig gemacht werden würde. Gegenseitige Anerkennung der Menschen im sittlichen Sinn ist nur im Staat möglich, der für die Sicherheit der Individuen garantiert. Der Staat schützt die Familie und das Funktionieren einer bürgerlichen Gesellschaft, in der das Recht regiert.

Der Staat ist für Georg Wilhelm Friedrich Hegel einerseits der höchste Zweck des Menschen auf der menschlichen Ebene, dient aber andererseits lediglich als Voraussetzung und Mittel, den Geist zur vollen Entfaltung des Absoluten zu bringen. Die absolute Freiheit des absoluten Geistes ist für Georg Wilhelm Friedrich Hegel das höchste Ziel, das man erreichen kann.

Von Hans Klumbies

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