Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland durch Artikel 5 garantiert

Die Pressefreiheut und die Freiheit durch Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden in Deutschland gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Richard David Precht ergänzt: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Dazu kommt ein Bildungssystem, das den kritischen Geist, die eigenständige Urteilsbildung, den Mut zum Widerspruch und die Diskussionskultur ausdrücklich fördern will. Schüler sollen befähigt werden, am politischen Leben teilzunehmen. Sie sollen lernen, die eigene Meinung zu vertreten und die Meinung anderer zu achten. Wer von der Meinungsfreiheit im Sinne von Artikel 5 Gebrauch macht, ist nicht dazu verpflichtet, nur das zu äußern, was gerade gesellschaftlicher Mainstream ist. Richard David Precht ist Philosoph, Publizist und Autor. Er zählt zu den profiliertesten Intellektuellen im deutschsprachigen Raum.

Die Grenzen der Meinungsfreiheit beginnen bereits bei der Selbstzensur

Auch stark abweichende Meinungen werden in Deutschland nicht mit Haftstrafen bedroht. Richard David Precht erklärt: „Freiheitsentzug droht nur bei schweren Beleidigungen, der klaren Verletzung von Persönlichkeitsrechten, öffentlichen Aufrufen zur Gewalt oder der öffentlichen Leugnung der deutschen Verbrechen bei der Shoa.“ Also alles gut und kein Grund zur Sorge? Keineswegs. Denn völlig unbeleuchtet bei dieser rein juristischen Betrachtung bleibt das, was Richard Taunmüller, Professor für Empirische Demokratieforschung an der Universität Mannheim, die „subjektive Meinungsfreiheit“ nennt.

Die Kosten der freien Meinungsäußerung – und das ist wichtig – beginnen nicht erst dort, wo eine verlautbare Meinung justiziabel ist. Man muss auch fragen: „Wann ist es günstig, sich zu äußern?“ Richard David Precht erläutert: „Das ist dann der Fall, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass die Äußerungen sanktioniert werden, gering ist und wenn die Sanktionen selbst geringe Kosten mit sich bringen.“ Die Grenzen der Meinungsfreiheit fangen also nicht erst bei der Zensur an, sondern bereits vorher bei der Selbstzensur.

Wer damit rechnen muss, mit seiner Meinung vielfach heftigen Widerspruch zu ernten oder als Person der Öffentlichkeit medial an den Pranger gestellt zu werden, der überlegt sich mehr als dreimal, ob er das, was er über eine bestimmte Sache denkt, laut äußert oder es lieber bleiben lässt. Richard David Precht fügt hinzu: „Nur die wenigsten Menschen fühlen sich wohl, wenn sie einem extremen Rand oder einem befremdlichen Lager zugerechnet werden.“

Private wie öffentliche Ächtung sind gefährliche Waffen, auch dort, wo eine Meinung nicht strafbar ist. Richard David Precht stellt fest: „Zu der juristischen Inkriminierung kommt die soziale und mediale Inkriminierung – und vor allem sie entscheidet darüber, wie es um die subjektive Meinungsfreiheit bestellt ist.“ Nach Richard Taunmüller lässt sich die Meinungsfreiheit ziemlich exakt vermessen: Je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, für seine Meinungen in irgendeiner Form sanktioniert zu werden, umso größer ist die Meinungsfreiheit. Quelle: „Angststillstand“ von Richard David Precht

Von Hans Klumbies