Der Rechtspositivismus ist dafür bekannt, auf der Trennung von Recht und Moral zu bestehen. Alexander Somek erklärt: „Diese Trennungsthese wird mitunter so dargestellt, als gebe es keine notwendige Beziehung zwischen Recht und Moral. Es sei zwar möglich, im Recht moralische Gehalte zu integrieren, dies müsse aber nicht sein, damit das Recht existieren könne.“ Die Charakterisierung des Rechtspositivismus mit dem Notwendigkeitsoperator ist unterdessen in Zweifel gezogen worden, weil es insofern selbstverständlich „notwendige“ Beziehungen von Recht und Moral gebe, als beide auf menschliches Verhalten abzielen. Aber das soll die Trennungsthese selbst nicht erschüttern. Wenn moralische Gehalte relevant sind, dann nur kontingenterweise. Was letztlich zählt, seien die sozialen Fakten. Alexander Somek ist seit 2015 Professor für Rechtsphilosophie und juristische Methodenlehre an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.
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Passende Bücher bei Amazon findenUnter dem Vorzeichen der Moral lassen sich verstiegene Standpunkte beziehen
Deswegen stellen manche Rechtspositivisten nun auf die Betonung von Faktizität um. Alexander Somek fügt hinzu: „Der Rechtspositivismus behauptet, dass das positive Recht auf sozialen Fakten beruhe, und das gelte eben auch für die kontingente Relevanz von Moral.“ Aufgrund der Trennungsthese ist der Rechtspositivismus zunächst dazu disponiert, „inklusiv“ zu sein. Er ist dies dann, wenn Rechtspositivisten konzedieren, dass sich das Recht moralische Gehalte zu Eigen machen könne und in einem solchen Fall „inkorporiere“.
Das klingt – und ist – banal. Alexander Somek erläutert: „Interessanter wird es erst dann, wenn man den Gedanken weiterentwickelt und rekonstruiert, wie sich das Recht den moralischen Objektivitätsanspruch de facto einverleiben könne.“ Unter dem Vorzeichen der Moral lassen sich viele verschiedene und mitunter auch verstiegene Standpunkte beziehen. Es ist deutlich zu sehen, dass der Bauplan des inklusiven Rechtspositivismus ein Reflex der Trennung von Recht und Moral ist.
Manche Menschen unterwerfen sich freiwillig einer Autorität
Alexander Somek stellt fest: „Die Beziehung zwischen Recht und Moral betrifft nicht Mengen verschiedenartiger Normen, sondern das Verhältnis zwischen der Rechtsgeltung und dem moralischen Urteil.“ Mit vergleichsweise größerer Raffinesse tritt demgegenüber der sogenannte exklusive Rechtspositivismus auf. Nach dessen Auffassung erklärt sich die Autorität des Rechts aus der Unterlassung des selbstbestimmten moralischen Handelns. Menschen lassen demnach eine Rechtsnorm aus Einsicht darin gelten, dass es unvernünftige wäre, dem eigenen moralischen Urteil zu folgen, weil sie ihre moralische Pflicht mitunter besser erfüllen, wenn sie sich dem Urteil einer Autorität unterwerfen.
Die von der Autorität erlassenen Regeln beispielsweise währen der Corona-Pandemie schließen es solcherart aus, dass sich die Menschen selbst direkt an moralischen Grundsätzen orientieren. Alexander Somek ergänzt: „Deswegen spricht man – im Fall des Rechts – von exklusivem Rechtspositivismus. Aus der Sicht dieser Position ist der inklusive Rechtspositivismus paradox.“ Im besten Fall verweist das Recht auf die Relevanz der Moral zurück, indem es ihr den Raum belässt, den sie bereit zuvor eingenommen hat. Quelle: „Moral als Bosheit“ von Alexander Somek
Von Hans Klumbies
