Der kollektive politische Körper ist frei, nicht aber der Einzelne. Und deshalb muss es, so Jean-Jacques Rousseau im Schlusskapitel des „Gesellschaftsvertrags“, ein verpflichtendes zivilreligiöses Glaubensbekenntnis geben. Rüdiger Safranski erklärt: „Der Mensch muss mit seiner ganzen geistigen Existenz vergesellschaftet werden. Diese Zivilreligion sollte den Staatsbürger dazu anhalten, eine gesellschaftlichen und politischen Pflichten liebzugewinnen.“ Es handelt sich dabei um eine Religion der sozialen Daseinserfüllung. Sie sollte das öffentliche Wohl an die Spitze aller Zwecke stellen, sollte verpflichten zum Glauben an die Existenz einer weisen und wohltätigen Gottheit, einer umfassenden Vorsehung, eines zukünftigen Lebens mit der Belohnung der Gerechten und der Bestrafung der Gottlosen. Rüdiger Safranski arbeitet seit 1986 als freier Autor. Sein Werk wurde in 26 Sprachen übersetzt und mit vielen Preisen ausgezeichnet.
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Passende Bücher bei Amazon findenMenschen können nicht im Widerspruch existieren
Alles Sanktionsmittel für den entscheidenden Zweck: den Glauben an die Heiligkeit des Gesellschaftsvertrags und seiner Gesetze zu stabilisieren. Rüdiger Safranski ergänzt: „Die Glaubensartikel der Zivilreligion münden in diese Heiligsprechung und sozialen und politischen Vernunft. Wer nicht bereit ist, diese Glaubensartikel zu übernehmen, kann dieser Gesellschaft nicht angehören.“ Verbleibt er jedoch in ihr und gibt sich gleichzeitig als ungläubig zu erkennen, sei es erklärtermaßen oder durch Heuchelei des Gegenteils, so verdient er die Todesstrafe.
Denn er hat das größte aller Verbrechen begangen: Er hat einen Meineid im Angesicht der Gesetze geleistet. So weit also das andere Extrem, nämlich die totale Preisgabe des Einzelnen an den Staat. Rüdiger Safranski blickt zurück: „Zur Erinnerung: Rousseau hatte die Extreme – ganz sich selbst oder ganz dem Staat gehören – anvisiert, weil er davon überzeugt ist, dass der Mensch nicht im Widerspruch existieren kann, dass er es nötig hat, mit sich selbst einig zu sein.“
Die Freiheit gehört für Jean-Jacques Rousseau zum großen Sein
Daran wird im Gesellschaftsvertrag noch einmal ausdrücklich erinnert: „Alles, was die soziale Einheit zerreißt, taugt nichts. Alle Einrichtungen, die den Menschen mit sich selbst in Widerspruch bringen, taugen nichts.“ Deshalb muss alles geschehen, um die Herzen der Bürger an den Staat zu fesseln. Wie konnte es dazu kommen, dass Jean-Jacques Rousseau so offensichtlich auch gegen sich selbst denkt? Vielleicht versteht man es besser, wenn man berücksichtigt, wie Rousseau über die Freiheit denkt.
Rüdiger Safranski erläutert: „Rousseau war nicht nur ein Mystiker der Seins-Erfüllung, sondern auch der geradezu ekstatisch empfundenen Spontaneität der Freiheit. Die Freiheit gehört für ihn zum großen Sein, auch sie ist ihm ein Mysterium.“ Auf die Frage beispielsweise, ob ein Anfang der Welt überhaupt denkbar sei, antwortete er kühn, dass ein solcher Anfang denkbar sei, weil man ja auch selbst jederzeit wieder neu anfangen könne. Zur Freiheit gehört für Jean-Jacques Rousseau nicht nur das Wählen und Unterlassenkönnen, sondern vor allem dieses Anfangenkönnen, diese Macht der Initiative und der schöpferischen Spontaneität. Quelle: „Einzeln sein“ von Rüdiger Safranski
Von Hans Klumbies
