Das moderne Verfassungsrecht garantiert Sicherheit und Freiheit

Staatsvorstellungen und staatliche Maßstäbe überwinden ein nur „natürliches“ Leben, inspirieren den Menschen im Recht und schützen ihn vor den Bedrängnissen der Natur. Sie werden von alters her durch gemeinsame Wertvorstellungen und aktuellen Mehrheitsentscheidungen bestimmt. Paul Kirchhof ergänzt: „Die Menschen leben in einer überkommenen, selbstverständlichen Ordnung, sehren den Zusammenhalt dieser Gemeinschaft in übereinstimmenden Wahrheiten und Wertungen.“ Sie brauchen aber für konkrete politische Entscheidungen Verfahren, in denen eine Mehrheit mit Verbindlichkeit auch für eine Minderheit entscheidet. Das moderne Verfassungsrecht schafft eherne Regeln, die Sicherheit und Frieden gewährleisten, Freiheit und Gleichheit garantieren, universale Menschenrechte und globale Verantwortlichkeiten für alle Menschen fordern. Dieser Auftrag errichtet, legitimiert und erhält den demokratischen sozialen Rechtsstaat. Dr. jur. Paul Kirchhof ist Seniorprofessor distinctus für Staats- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg.

Recht und Staat müssen auch die Mächtigen an das Gesetz binden

Dieses Recht ist gewachsene Kultur, nicht aus der Natur erwachsen. Paul Kirchhof erläutert: „Es wendet sich gegen die Streitkultur des Menschen, gegen bloße Neigungen und bloßes Meinen, gegen jede Abhängigkeit von Natur und anderen Menschen.“ Dieses Recht im Elementaren soll ein unverrückbares Gesetz sein, ähnlich den Gesetzmäßigkeiten der Natur. Es ist lex aeterna, ewiges Recht, „Naturecht“, entspricht den unveränderlichen und natürlichen Anliegen jedes Menschen und der menschlichen Gemeinschaft.

In langer Tradition erinnert das Naturrecht daran, dass Recht nicht beliebig, nicht nur Folge von Macht und Herrschaft, nicht autoritäre Willkür ist. Paul Kirchhof weiß: „Recht und Staat müssen einer Kultur überzeitlicher Werte genügen, auch die Mächtigen an das Gesetz binden, den Gesetzgeber auf eine Tradition bewährten Rechts verpflichten, ihm politische Erfahrungen, erprobte Werte und bewährte Institutionen vor Augen führen.“ Dieses „Naturrecht“ ist nicht in der Natur und ihren Kausalitäten vorgegeben. Die Natur sagt nicht, wie Macht begründet, Eigentum verteilt, ein Kunstwerk gestaltet werden soll.

Das Naturrecht fordert Kontinuität im Wandel

Doch die gewachsenen Leitgedanken des Rechts beanspruchen, ähnlich einem Naturgesetz, selbstverständlich und unverbrüchlich zu sein. Naturrecht ist das dem Menschen in seiner vernünftigen und beherzten Freiheit entsprechende Gesetz. Paul Kirchhof erklärt: „Das Naturrecht unterscheidet zwischen gewolltem Gesetz und gerechtem Recht, öffnet das Gesetzgebungsverfahren für Moral und Vernunft, für Glauben und Philosophie.“ Es fordert Kontinuität im Wandel.

Paul Kirchhof stellt fest: „Die Lehre vom ewigen Gesetz und gerechtem Recht, von den unantastbaren Rechten, von unabänderlichen Teilen der Verfassung baut auf eine Tugendethik, die eherne Regeln kennt, diese aber in der Freiheitlichkeit des Menschen und seines Gewissens verwirklicht.“ Wenn diese Menschen das Gesetz legitimieren, nimmt es die „natürlichen“ Anliegen des Menschen auf. Der Mensch will leben, sucht Frieden und eine natürliche Umwelt, erwartet Hilfe bei Krankheit und Not, strebt nach Freiheit, Anerkennung, Zugehörigkeit, achtet das allgemeine Gesetz. Quelle: „Beherzte Freiheit“ von Paul Kirchhof

Von Hans Klumbies

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