Die Würde des Menschen ist unantastbar

Die Väter des Grundgesetzes von 1949 achteten darauf, dass die Rechte des Individuums in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland gewahrt werden und vor Übergriffen des Staates geschützt sind. Silvio Vietta blickt zurück: „Erarbeitet wurde dieses Grundgesetz von Mitgliedern der beiden damals zugelassenen Parteien CDU und SPD unter dem Vorsitz des Kölner Altbürgermeisters Konrad Adenauer und dem Ausschussvorsitzenden Staats- und Völkerrechtler Carlo Schmid (SPD). Inhaltlich stellt das Grundgesetz (GG) nun die Grundrechte des Bürgers an Anfang, so in Artikel 1 den Schutz der Menschenwürde – „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Artikel 2, die freie Entfaltung der Persönlichkeit – „Jeder hat das Recht auf die Entfaltung der Persönlichkeit“ –, ist ein Grundrecht, das für die Entwicklung und Bildung der Bürger von zentraler Wichtigkeit ist. Prof. em. Dr. Silvio Vietta hat an der Universität Hildesheim deutsche und europäische Literatur- und Kulturgeschichte gelehrt.

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Für die Presse gilt der sogenannte Tendenzschutz

Neben dem Individualrecht der Meinungsfreiheit garantiert Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes auch die Presse- und die Rundfunkfreiheit. Hans-Jürgen Papier erklärt: „Alle drei Grundrechte gleichen einander in ihrer Wirkung als Freiheitsrechte zur Abwehr gegen Übergriffe des Staates.“ Darüber hinaus bestehen jedoch zwischen Presse- und Rundfunkfreiheit wesentliche Unterschiede. Für die Presse gilt der sogenannte Tendenzschutz. Er erlaubt es Verlegern, publizistische Tendenzen festzulegen und die Mitarbeiter zur Berücksichtigung dieser Tendenzen zu verpflichten. Presseunternehmen haben das Recht, ihre Beschäftigten aufgrund von politischen oder religiösen Einstellungen oder Zugehörigkeiten auszuwählen und gegebenenfalls wieder zu kündigen. Einerseits gilt eine freie, unzensierte und nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte Presse als Ausweis eines freiheitlichen Staates. Prof. em. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier war von 2002 bis 2014 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

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