Die Bestimmung der Verletzung eines Opfers ist eine Form der Rache. Sie folgt ihrer Logik. Alexander Somek erklärt: „Sie ist vom Ansatz her exzessiv und kann nur mit einem reziproken Exzess beantwortet werden.“ Im Vergleich dazu versprechen der Rekurs auf oder die Konstruktion von Konventionen so etwas wie eine zivilisierende Kraft zu entfalten. Gleich der Urfehde bannen sie den Kreislauf der Rache. Symbolische Konventionen entstehen, weil etwas als cool oder uncool, als anerkennend oder beleidigend gilt. Zu ihrer Entstehung bedarf es des Chores, der „wow“ oder „buh“ schreit. Kein Solist vermag es, eine Konvention einzuführen. Das moralische Urteil der heutigen Zeit basiert auf verschiedensten Chorgesängen oder wenigsten auf dem Schweigen der Ängstlichen. Alexander Somek ist seit 2015 Professor für Rechtsphilosophie und juristische Methodenlehre an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.
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Passende Bücher bei Amazon findenDie aktuelle Moral ist nicht kognitivistisch
Die Furchtsamen dulden das Geschrei, weil sie fürchten, durch Widerspruch ihr falsches Bewusstsein zu demonstrieren. Alexander Somek weiß: „Das ist normales Publikumsverhalten. Es manifestiert sich auch im Kontext des Geschmacks, wenn alle stumm darauf warten, bis der „arbiter elegantiarum“ gesprochen hat.“ Daran zeigt sich abermals, dass die aktuelle Moral nicht kognitivistisch ist. Wer einen Einwand vorträgt, kann damit recht haben oder nicht.
So sieht das der moralische Kognitivismus. Heutzutage sieht aber die Moral in einem Einwand ein Anzeichen für eine schlechte moralische Haltung. Es ist ein moralischer schlechter Akt. Daher gibt es keine Einwände. Es gibt nur den Chor. Bei der Bekämpfung sexueller Belästigung muss es beispielsweise um die Korrektur von Konventionen gehen. Den Anstoß für die Korrektur gibt die Wehklage des Opfers. Alexander Somek stellt fest: „Sie lässt uns Entwürdigung sehen, wo wir bislang nichts gesehen haben.“
Moralische Urteile erweisen sich oft als heuchlerisch
Die Sicht des Opfers wird durch das objektive Element des Tatbestands – entwürdigend – ergänzt, das allerdings die Form der Moral der Gegenwart ist. Dem subjektiven Bestandteil des Tatbestands wird sich also wenig bis gar kein Widerstand bieten. Das Recht dankt ab. Die Moral zieht ein. Aus der Sicht der potenziellen Täter ist damit schwer vorhersehbar, was als sexuelle Belästigung gilt und was nicht. Die notorisch Verdächtigen, lassen dann Vorsicht walten, wenn sie klug sind und sich zurückhalten können.
Solche Menschen üben dann Selbstzensur. Diese ist ein besonders effektives Mittel der sozialen Kontrolle. Alexander Somek nennt ein Beispiel: „Deswegen versichern alte weiße Männer einander heute kopfnickend wechselseitig, dass es ein sexueller Übergriff wäre, eine Frau zu dem Aussehen des Kleides, das sie trägt, zu beglückwünschen.“ Daraus folgt: Wer aus Furcht vor sozialer Ächtung moralisch urteilt, folgt nicht dem moralischen Gebot. Er gibt bloß vor, moralisch zu urteilen. Er heuchelt. Quelle: „Moral als Bosheit“ von Alexander Somek
Von Hans Klumbies
