Paul Kirchhof kennt die Freiheitsrechte

Die Verfassung gewährleistet nicht Freiheit, sondern ein Freiheitsrecht, das definiert, begrenzt, auf die Freiheiten anderer und das Gemeinwohl abgestimmt ist. Paul Kirchhof betont: „Im Mittelpunkt des Rechtsstaates steht die Freiheit.“ Die Menschen wehren sich gegen Sklaverei, gegen willkürliche Verhaftung, gegen Entrechtung und Verachtung bestimmter Gruppe und Einzelpersonen. Im Kern weist das Freiheitsanliegen die Obrigkeit in Distanz und unterbindet deren Willkür durch Recht. Ist dieses Freiheitsziel erreicht, beginnt der Aufbau einer vorbereitenden Freiheitsordnung. Diese verhindert zukünftige Freiheitsverletzungen und fördert den Freiheitsberechtigten in der Freiheitswahrnehmung und der Mitgestaltung des Gemeinwesens. Der Gesetzgeber erlässt ein Bürgerliches Gesetzbuch, gibt damit der Eigentümer- und Berufsfreiheit die Möglichkeit verbindlichen Gestaltens. Dr. jur. Paul Kirchhof ist Seniorprofessor distinctus für Staats- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg.

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Couragierte Menschen schreiten gegen Willkür ein

Wenn es auch keine eindeutigen und objektiven Kriterien gibt, warum Menschen Zivilcourage zeigen, ist es doch möglich, Hinweise zu finden. Klaus-Peter Hufer stellt fest: „Diese ergeben sich aus den Lebensgeschichten und Handlungen derer, die in beeindruckender Weise sozialen Mut zeigen.“ Die Verdienste dieser Menschen liegen zweifelsohne in ihrem couragierten Verhalten. Bei Not greifen sie selbstlos ein und schreiten gegen Unterdrückung, Willkür und Diktatur ein. Sie sind dabei über die Grenzen ihrer eigenen Sicherheit gegangen. Dabei darf man jedoch nicht übersehen, dass es viele „stille Helden“ gab und gibt. Unzählige Menschen halfen und schützten Opfer und Bedrohte im Laufe der Geschichte. Dies geschah in allen Ländern und zu allen Zeiten. Klaus-Peter Hufer promovierte 1984 in Politikwissenschaften, 2001 folgte die Habilitation in Erziehungswissenschaften. Danach lehrte er als außerplanmäßiger Professor an der Uni Duisburg-Essen.

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Die Vernunft führt zur Bildung von Urteilen

Weil der Mensch ein vernunftbegabtes Wesen ist, sollten auch vernünftige Erkenntnisse und Überlegungen dazu führen, dass man sich gegen Unrecht stellt. Der Duden definiert Vernunft als „geistiges Vermögen des Menschen Einsichten zu gewinnen und Zusammenhänge zu erkennen. Dazu kommt die Fähigkeit, etwas zu überschauen, sich ein Urteil zu bilden und sich in seinem Handeln danach zu richten“. Klaus-Peter Hufer stellt fest: „Demzufolge müsste Vernunft zu einer unabhängigen und reflektierten Urteilsbildung führen.“ Damit ist jedoch noch kein Ziel gegeben, in welche Richtung diese Bildung des Urteils führt. Ein vernünftiger Mensch sollte erkennen können, dass die Billigung individueller Gewalt das zwischenmenschliche Zusammenleben unmöglich macht. Klaus-Peter Hufer promovierte 1984 in Politikwissenschaften, 2001 folgte die Habilitation in Erziehungswissenschaften. Danach lehrte er als außerplanmäßiger Professor an der Uni Duisburg-Essen.

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Die Verfassung sichert den deutschen Rechtsstaat

Ohne Zweifel braucht es zur Gewährleistung der Freiheitsrechte und als Riegel sowohl gegen rechtliche Privilegien als auch gegen Diskriminierung und Korruption den Rechtsstaat. Otfried Höffe ergänzt: „Erst mit seiner Hilfe wird die Gefahr von Willkür eingedämmt und werden die Behörden und die Gerichte einer wirksamen Kontrolle unterworfen.“ Mangelt es an Rechtsstaatlichkeit kann es sehr schwierig werden, seinen Anstand und seine Würde zu wahren. Zu dem dann erforderlichen hohen Maß an Raffinesse und Courage, oft sogar Heroismus ist weder jeder bereit noch fähig. Hier tritt der Rechtsstaat auf den Plan, denn er erlaubt auch den gewöhnlichen Menschen, in Rechtschaffenheit und Selbstachtung zu leben. Otfried Höffe ist Professor für Philosophie und lehrte in Fribourg, Zürich und Tübingen, wo er die Forschungsstelle Politische Philosophie leitet.

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Ein Gemeinwesen braucht eine politische Herrschaft

Der Kernbestandteil eines jeden Gemeinwesens besteht in einem Recht, das sich wesentlich mit Zwangsbefugnis verbindet. Seinetwegen hat jedes Gemeinwesen einen Herrschaftscharakter, weshalb nicht die „geordnete Anarchie als philosophisches Leitbild des freiheitlichen Rechtsstaates“ behauptet werden kann. Otfried Höffe erklärt: „Weil angeblich jede Regierung Rechte von Individuen verletzt, taucht selbst gegen eine von den Betroffenen ausgeübte Herrschaft Skepsis auf.“ Es ist überraschend, dass ursprünglich, im Griechischen, die Herrschaftslosigkeit durchweg negativ bewertet wird. Auch in der politischen Neuzeit, etwa von Niccolò Machiavelli über Montesquieu bis Voltaire, herrscht die negative Einschätzung vor. Erst in Karl Marx` und Friedrich Engels` These vom Absterben des Staats, bei dem davon beeinflussten Herbert Marcuse, auch in der subversiven Institutionenkritik eines Michel Foucault und nicht zuletzt in antiautoritären Bewegungen lebt der Gedanke der Herrschaftsfreiheit auf. Otfried Höffe ist Professor für Philosophie und lehrte in Fribourg, Zürich und Tübingen, wo er die Forschungsstelle Politische Philosophie leitet.

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Paul Kirchhof weist den Weg zu einer beherzten Freiheit

Paul Kirchhof fordert in seinem neuen Buch „Beherzte Freiheit“ ein neues Denken der freiheitlichen Autonomie des Menschen. An zahlreichen Beispielen zeigt er, wie Menschen durch das Recht und die Politik aus falschem Wohlmeinen eingeschränkt werden. Die Globalisierung und Digitalisierung kann eine Person von einem handelnden Subjekt in ein lenkbares Objekt verwandeln. Paul Kirchhof warnt: „Wenn wir die Sorge für die Freiheit allein dem Staat überlassen, verkümmert unsere innere Kraft dazu.“ Echte Freiheit, so zeigt der Autor, lässt sich in einer an Gütern, Chancen und Informationen übervollen Gesellschaft nicht allein durch die Verbesserung der äußeren Lebensbedingungen gewinnen. Dr. jur. Paul Kirchhof ist Seniorprofessor distinctus für Staats- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Als Richter des Bundesverfassungsgerichts hat er an zahlreichen, für die Entwicklung der Rechtskultur der Bundesrepublik Deutschland wesentlichen Entscheidungen mitgewirkt.

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Die Gleichberechtigung der Geschlechter hat Verfassungsrang

Jede Form einer Diskriminierung der Frau ist in Deutschland verboten, insofern haben sich alle Kulturfremden im Hinblick auf das Geschlechterverhältnis diesem deutschen Normverständnis unterzuordnen. Christian Schüle erläutert: „Die Gleichberechtigung der Geschlechter hat Verfassungsrang, und die auf der Verfassung aufbauende Rechtsordnung schützt Mann wie Frau gleichermaßen vor Einschränkungen ihrer Freiheit und Herabsetzung ihrer Würde.“ In Deutschland wie in Europa existiert das Grundrecht expliziter Gleichberechtigung der Geschlechter als Rechtsanspruch auf bedingungslose Würde, in islamischen Ländern hingegen wird meist gleiche menschliche Würde von gleichen Rechten getrennt betrachtet. Wer das thematisiert und artikuliert, ist weder Nationalist noch Fremdenfeind. Jenseits von Polit-Korrektheit und Apokalypse-Geraune darf bei nüchterner Betrachtung ja durchaus die Frage erlaubt sein, wie man einen allgemeine moralische Hilfspflicht gegenüber Menschen die an Leib und Leben bedroht sind, mit einem Regelwerk für kontrollierte Zuwanderung jener, die nicht asylberechtigt und arbeitswillig sind, in Einklang bringt. Seit dem Sommersemester 2015 lehrt Christian Schüle Kulturwissenschaft an der Universität der Künste in Berlin.

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Eine Nation definiert sich durch Willkür und Wille

Am 11. März 1882 hält der französische Historiker, Schriftsteller und Philosoph Ernest Renan an der Sorbonne in Paris einen Vortrag. „Was ist eine Nation?“, fragt Ernest Renan, dessen Forschungsgebiet nationale Identitäten sind, und unterzieht im Weiteren die vier vermeintlichen Wesensmerkmale einer Nation – Rasse, Sprache, Religion, Geografie – einer kritischen Prüfung. Nationen sind, so darf man Ernest Renan verstehen, in der Geschichte etwas ziemlich Neues: „Das Vergessen – ich möchte fast sagen: der historische Irrtum – spielt bei der Erschaffung einer Nation eine wesentliche Rolle, die Vereinigung vollzieht sich immer auf brutale Weise.“ Christian Schüle erklärt: „Über Jahrhunderte hinweg war es üblich, dass die Nation vor allem eine Dynastie war, die eine alte Eroberung repräsentiert, mit der die Masse der Bevölkerung sich zunächst abgefunden und die sie dann vergessen hat.“ Seit dem Sommersemester 2015 lehrt Christian Schüle Kulturwissenschaft an der Universität der Künste in Berlin.

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Es gibt immer mehr Grauzonen des Rechts

Eine Mehrheit der Deutschen, 62 Prozent, glaubt, dass die Menschen vor dem Gesetz nicht gleich sind, sondern es zum Bespiel von einem teuren Anwalt abhängt, ob man Recht bekommt. Jens Gnisa ergänzt: „Immer noch 57 Prozent gehen davon aus, dass der Ausgang eines Gerichtsverfahrens vor allem durch den Richter und nicht die Gesetze bestimmt wird.“ Fast zwei Drittel der Bevölkerung hält die Gerichte für überlastet, und ein noch größerer Anteil wünscht sich schnellere Prozessabläufe. Jens Gnisa gibt zu, dass es in der Tat immer mehr Grauzonen des Rechts gibt, die Raum für Interpretation in alle Richtungen lassen. Die aktuellen Ursachen dafür liegen vor allem in dem Verlust der inneren Sicherheit, der den Bürgern intuitiv immer deutlicher bewusst wird. Jens Gnisa ist Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und seit 2016 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes.

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Jens Gnisa warnt vor dem Ende der Gerechtigkeit

Das neue Buch „Das Ende der Gerechtigkeit“ von Jens Gnisa handelt vom Ringen der Politik und der Justiz um das Recht. Zu oft sind sie dabei Gegner. Jens Gnisa kritisiert: „Unser Volksvertreter sind dabei, eine der wichtigsten Säulen der Demokratie, die unabhängige Rechtsprechung, einstürzen zu lassen.“ Seiner Meinung nach haben das Recht und seine sorgsame Pflege außerhalb der Justiz nur noch wenige Fürsprecher. Jens Gnisa gibt zwar zu, dass das Recht manchmal unbequem, oft sperrig und häufig langsam ist, aber dennoch ist es in einer funktionierenden Demokratie einfach unentbehrlich. Recht kann nur mit einer unbestechlichen Justiz funktionieren. Und obwohl Deutschland hier Meilensteine setzt, verliert die Bevölkerung mehr und mehr ihr Vertrauen in den Rechtsstaat. Jens Gnisa ist Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und seit 2016 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes.

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Dem Liberalismus fehlt er nicht an sozialer Sensibilität

Obwohl der frühe Liberalismus zunächst nur einen methodischen, keinen sozialkritischen oder sozialethischen Individualismus vertritt, wirft man ihm gern pauschal, nämlich auf seine unterschiedlichen Gestalten einzugehen, einen Mangel an sozialer Sensibilität vor. Schon ein knapper Blick auf prominente Denker des klassischen Liberalismus kann diesen Vorwurf entkräften. Als ersten Beleg für die angeblich fehlende soziale Sensibilität pflegt man Adam Smith anzuführen. Otfried Höffe hält dagegen: „In Wahrheit hatte Smith nicht bloß viele Jahre einen Lehrstuhl für Moralphilosophie inne und verfasste eine wirkungsmächtige Theorie moralischer Gefühle, in der die Sympathie, also ein ausdrücklich soziales Gefühl, im Vordergrund steht.“ Selbst später, in der berühmten Wirtschaftstheorie „Eine Untersuchung über den Wohlstand der Nationen“ kommt es ihm auf Wohlstand an, was allerdings mehr als nur den materiellen Reichtum meint, und vor allem ist seine Bezugsgruppe des Wohlstands nicht eine kleine Gruppe oder Schicht. Otfried Höffe ist Professor für Philosophie und lehrte in Fribourg, Zürich und Tübingen, wo er die Forschungsstelle Politische Philosophie leitet.

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Im 18. Jahrhundert beginnt die moderne Zeit

Das 18. Jahrhundert ist von den Zeitgenossen und später von Historikern als eine Epochenwende und als Beginn der modernen Zeit empfunden worden. Das Deutsche Reich war seit dem Dreißigjährigen Krieg in eine Vielzahl von kleinen und kleinsten Territorien zersplittert und war in seiner Form weit von einem modernen Staat entfernt. Neben über dreihundert souveränen Territorien gab es eine Fülle von halbautonomen Gebieten und Städten, die eine kaum zu entwirrende Parzellierung des Reichsgebietes bewirkt hatten. Die Reichsgewalt des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation lag zwar bis zum Jahr 1806 beim deutschen Kaiser, sie war aber auf ganz wenige Rechte beschränkt und hatte eine mehr symbolische Bedeutung. Die wichtigen politischen Entscheidungen lagen bei den Territorialstaaten, die ihre Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit, Landesverteidigung, Polizeigewalt und so weiter unabhängig von der Reichsgewalt ausübten.

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Rudolf Eucken beantwortet Fragen zu Ewigkeit und Zeit

Der Mensch untersteht laut Rudolf Eucken als reines Naturwesen zunächst ganz und gar der Zeit und ihrer Veränderung, wie ein regelloser Strom fließt ihm das Leben dahin. Sobald es aber irgendeine Selbstständigkeit gewinnt, möchte es der bloßen Zeit überlegen werden, da es die Bindung an sie als einen Schaden und Schmerz empfindet. Und da entwickelt sich ein Verlangen nach einem dauerhaften Bestehen, ja nach Ewigkeit, wie Platon es in seinem Gastmahl in den herrlichsten Farben geschildert hat. Rudolf Eucken ergänzt: „So sucht der Einzelne, da er selbst bald vom Schauplatz abtreten muss, irgendwelche Spuren seines Daseins zu hinterlassen, große Könige errichten Denkmäler ihrer Taten und schreiben ihre Namen in Felswände ein.“ Im Jahr 1908 erhielt Rudolf Eucken den Nobelpreis für Literatur.

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Wolfgang Kersting stellt die Theorie des Egalitarismus vor

Die Konzeption des Egalitarismus beruht für Wolfgang Kersting auf einer übertriebenen Interpretation der vertrauten moralischen Intuition, dass Gerechtigkeit etwas mit Verdienst zu tun haben muss. Dieser wiederum ist die eigene Leistung. Was sich jemand selbst erarbeitet hat, gehört ihm. Niemand darf es ihm nehmen, auch nicht der Sozialstaat. Das jedoch, was einem zufällt, muss nach Maßgabe allgemeiner Regeln der Gerechtigkeit ausgeglichen werden. Wolfgang Kersting erläutert: „Und zu dem, was einem zufällt und nicht selbst erarbeitet worden ist, gehören alle natürlichen und herkunftsbedingten Eigenschaften und Fähigkeiten, Dispositionen und Einstellungen, die wesentlich für Erfolg und Misslingen der Lebenskarriere verantwortlich sind.“ Wolfgang Kersting, emeritierter Professor für Philosophie an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hat sich vor allem mit den Themen Sozialstaat, Gerechtigkeit und Gesellschaftsordnung beschäftigt. Er veröffentlichte Bücher über Platon, Machiavelli, Thomas Hobbes, John Rawls sowie über Immanuel Kants Rechts- und Staatsphilosophie.

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Freiheit hat immer auch etwas mit Verantwortung zu tun

Freiheit ist ein tiefer, starker Antrieb der Menschen. Die meisten Menschen wünschen sich selbstverständlich mehr davon als sie momentan besitzen. Viele davon wünschen sich Freiheit von etwas. Anja Förster und Peter Kreuz nennen Beispiele: „Freiheit von einengenden Zwängen, Freiheit von autoritärer Bevormundung, Freiheit von bohrenden Ängsten, Freiheit von finanziellen Sorgen, Freiheit von starren Regeln, Freiheit von mächtiger Willkür, Freiheit von erdrückenden Hierarchien, Freiheit von lästigen Pflichten, Freiheit von ständiger Kontrolle …“. Doch Freiheit bedeutet mehr als nur die Freiheit von etwas zu sein. Es gibt immer auch einen zweiten Aspekt, der aber im alltäglichen Bewusstsein eine viel kleinere Rolle spielt, als würden sich die Menschen vor ihm fürchten: Freiheit zu etwas. Anja Förster und Peter Kreuz gehören zu einer neuen Generation von Vordenkern für Wirtschaft und Management.

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Bei der Scham treten Gefühle der Machtlosigkeit auf

„Wer Scham empfindet, fühlt sich – zumindest für den Augenblick – machtlos. Und wer Macht hat, neigt nicht dazu, sich zu schämen“, stellt Ulrich Greiner fest. Empfindungen der Scham sind dabei relativ unabhängig von einer historischen und kulturellen Situation, wobei die Betonung auf dem Wörtchen relativ liegt. Außerdem sind diese Schamempfindungen auf besondere Weise von der der sozialen Lage desjenigen bestimmt, der sich schämt oder beschämt wird. Niederdrückende Armut oder demütigende Abhängigkeit können dabei eine entscheidende Rolle spielen. Es geht dabei auch immer um Fragen der Macht. Das können auch mehr oder weniger zufällige sein. Ulrich Greiner war zehn Jahre lang der Feuilletonchef der ZEIT. Als Gastprofessor lehrte er in Hamburg, Essen, Göttingen und St. Louis. Außerdem ist er Präsident der Freien Akademie der Künste in Hamburg.

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Man muss den Kapitalismus vor den Kapitalisten schützen

Wenn es einen Begriff gibt, der alles Unbehagen am Kapitalismus und an der Marktwirtschaft verkörpert, dann ist es „neoliberal“. Der Neoliberalismus bezeichnet ungefähr dies: Marktradikalismus, Rückzug des Staates, Abbau der sozialen Leistungen und freies, eben liberales, Spiel der Kräfte im Wirtschaftsleben. Natürlich wissen Ökonomen, dass man damit den Begründern der neoliberalen Schule des wirtschaftswissenschaftlichen Denkens in den Dreißigerjahren des 20. Jahrhunderts Unrecht tut. Walter Eucken, Alfred Müller-Armack, Alexander Rüstow und Wilhelm Röpke waren alles als Marktradikale. Politisch waren sie freiheitlich und so bürgerlich, wie es gerade in Deutschland eher selten ist. Von Wilhelm Röpke gibt es zum Beispiel eine klar geschriebene „Lehre von der Wirtschaft“, ein Grundlagenlehrbuch der Ökonomie. Dort finden sich Argumente, die auf viele heutige Probleme passen und die Klischees über den Neoliberalismus widerlegen.

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Die Erinnerung ist die Schwester des kritischen Bewusstseins

Die Geschichtsschreibung ist eine uralte Form der Dokumentation der Vergangenheit. Als Beispiele für frühe Dokumentoren nennt Helmut Reuter Caesar, Tacitus und Herodot. Eine solche Arbeit hat mehrere Funktionen, die offenen und versteckten Zielsetzungen, Ideologien oder Zeitstilen folgen. Die Geschichtswissenschaft erklärt, welche Akzente dabei eine Rolle spielen und wie diese Akzente sich abhängig vom gesellschaftlichen und politischen Wandel verbünden können. Als Beispiel nennt Helmut Reuter zunächst die Geschichte der großen Männer, eine weit bis in das 20. Jahrhundert als selbstverständlich verwendete Form der Darstellung. Neueren Datums ist dagegen die Beschreibung des sozialen Wandels einer Gesellschaft, oft mit einem deutlichen Akzent von unten. Damit sind die Erzählungen und die Lebenserfahrungen des Alltags und der Menschen, die den Alltag gestalten, gemein. Helmut Reuter ist seit 2004 Professor am Institut für Psychologie und Kognitionsforschung (IPK) der Universität Bremen.

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Daniel Zimmer stellt verschiedene Formen der Gerechtigkeit vor

 

In der griechischen Antike wurde die Gerechtigkeit zu den Tugenden gerechnet. Der Philosoph Platon zählte sie neben der Weisheit, Tapferkeit und Besonnenheit zu den Kardinaltugenden. Sein Schüler Aristoteles entwickelt in seiner „Nikomachischen Ethik“ das Konzept der Gerechtigkeit weiter, indem er zwischen ausgleichender und austeilender Gerechtigkeit unterschied. Erstere beschrieb die Bereitschaft, anderen das ihnen Zustehende zu gewähren. Daniel Zimmer erklärt: „Hierher zählt das Prinzip der Tauschgerechtigkeit bei Verträgen wie dem Kauf, bei denen Leistung und Gegenleistung gerechterweise im Wert entsprechen.“ Zur ausgleichenden Gerechtigkeit gehört auch die korrigierende Form, insbesondere der Grundsatz des vollwertigen Ausgleichs eines Schadens durch den Schädiger. Professor Dr. Daniel Zimmer ist Vorsitzender der Monopolkommission und Direktor des Center for Advanced Studies in Law and Economics der Universität Bonn.

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Immanuel Kant erklärt a priori gültige Erkenntnisse

Immanuel Kant ist davon überzeugt, dass die Menschen im Besitz gewisser Erkenntnisse a priori sind und dass sogar der gewöhnliche Verstand über solche verfügt. Das sind Erkenntnisse, die nicht durch Erfahrungen oder Wahrnehmungen gewonnen werden, sondern deren Wahrheit bereits feststeht. Er stellt ein Merkmal in den Vordergrund, wodurch sicher die reine Erkenntnis von der empirischen unterschieden werden kann. Die Erfahrung lehrt, dass etwas so oder so beschaffen ist und nicht anders sein könne. Immanuel Kant schreibt: „Findet sich also erstlich ein Satz, der zugleich mit seiner Notwenigkeit gedacht wird, so ist er ein Urteil a priori; ist er überdem auch von keinem abgeleitet, als der selbst wiederum als ein notweniger Satz gültig ist, so ist er schlechterdings a priori.“

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Bei Abhängigkeit durch inneren Zwang spricht man von Hörigkeit

Wenn es einem Menschen nicht gelingt, das Wollen durch das Urteilen zu lenken, ungeliebte Affekte unter seiner Kontrolle zu behalten und über die innere Zensur der eigene Regisseur zu sein, wird er sich ohnmächtig fühlen. Manchmal spricht man in einem solchen Fall auch von Demütigung. Aber zum Beispiel die Ohnmacht eines Süchtigen ist nicht von sich aus schon eine Demütigung. Denn es gibt hier keinen Akteur, er ihn die Ohnmacht genussvoll spüren lässt. Peter Bieri erläutert: „Zu einer Demütigung wird eine innere Unfreiheit erst dadurch, dass sie uns von jemandem abhängig macht. Nicht nur, dass wir gegen das zwanghafte Bedürfnis nicht ankommen – wir hängen auch noch vom Willen und der Willkür desjenigen ab, der es befriedigen kann.“ Peter Bieri, geboren 1944 in Bern, studierte Philosophie und Klassische Philologie und lehrte als Professor für Philosophie in Bielefeld, Marburg und an der Freien Universität Berlin.

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Hermann Hesse teilt die Leser von Büchern in drei Gruppen ein

Es ist laut Hermann Hesse ein eingeborenes Bedürfnis des menschlichen Geistes, Typen aufzustellen und die Menschen nach ihnen einzuteilen. Auch ganz unbewusst teilt jeder Mensch die Personen seiner Umgebung in Typen ein, nach Ähnlichkeiten mit Charakteren, die in seiner Kindheit ihm wichtig geworden sind. Manchmal schadet es allerdings nicht, von solchen Verallgemeinerungen abzuweichen. Denn jeder Mensch trägt Züge von jedem Typus an sich. Außerdem lassen sich diverse Charaktere und Temperamente, als einander ablösende Zustände, auch innerhalb einer einzelnen Persönlichkeit finden. Hermann Hesse unterscheidet drei Typen, oder besser gesagt Stufen, von Bücherlesern. Wobei allerdings jeder der Leser zeitweise der einen, dann wieder zu der anderen Gruppe gehört. Im Jahr 1946 wird dem damals 69 Jahre alten Hermann Hesse der Literaturnobelpreis verliehen.

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Rechte tragen zur Würde im Sinne der Selbstständigkeit bei

Rechte sind für Peter Bieri ein Schutzwall gegen die Abhängigkeit, die durch Willkür entsteht. Damit tragen die Rechte zur Würde des Menschen im Sinne der Selbstständigkeit bei. Wer Rechte besitzt, kann Ansprüche geltend machen. Er muss nicht darum bitten, dass er etwas tun darf oder man etwas für ihn unternimmt. Peter Bieri fügt hinzu: „Er kann es einfordern und einklagen. Er ist auf niemandes Wohlwollen angewiesen. Man kann ihn nicht, wie einen Rechtlosen, herumschubsen.“ Wenn ein Mensch ein Recht auf etwas besitzt, so entspricht ihm eine Pflicht seiner Mitmenschen, etwas für ihn zu tun oder zu unterlassen. Peter Bieri studierte Philosophie und Klassische Philologie und lehrte als Professor für Philosophie in Bielefeld, Marburg und an der Freien Universität Berlin.

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Markus Gabriel stellt das Weltbild des Naturalismus vor

Anhänger eines wissenschaftlichen Weltbildes argumentieren laut Markus Gabriel häufig folgendermaßen: „Es gibt nur eine Natur.“ Sie ist der Gegenstandsbereich der Naturwissenschaften, das Universum. Für die Naturalisten gibt es nichts Über- oder Außernatürliches, denn ein solches Phänomen würde gegen die Naturgesetze verstoßen. Da die Gesetze der Natur immer gültig sind, gibt es für die Vertreter dieser Wissenschaftsrichtung nur eine einzige Natur. Markus Gabriel erklärt: „Diese Position, dass es nur die Natur, nur das Universum gibt, wird meist kurzum als Naturalismus bezeichnet.“ Nach ist kann nur dasjenige existieren, dass sich auf den Bereich der Naturwissenschaften zurückführen lässt – alles andere muss eine Illusion sein. Markus Gabriel hat seit 2009 den Lehrstuhl für Erkenntnistheorie an der Universität Bonn inne. Er ist Deutschlands jüngster Philosophieprofessor. Außerdem leitet er das Internationale Zentrum für Philosophie in Bonn.

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Herbert Schnädelbach begibt sich auf die Spur der Naturgesetze

Herbert Schnädelbach definiert Gesetze wie folgt: „Es handelt sich dabei um allgemein verbindliche Rechtsnormen, die von einer zur Rechtssetzung ermächtigten staatlichen Instanz als dem Gesetzgeber in einem selbst gesetzlich fixierten Verfahren erlassen wurden.“ Herbert Schnädelbach unterscheidet zwischen materialen und formalen Gesetzen. Die materialen Gesetze sind für die Regeln des sozialen Zusammenlebens der Menschen zuständig, sowohl in zivilrechtlicher als auch in strafrechtlicher Hinsicht. Die formalen Gesetze dagegen umfassen alle Beschlüsse, die ein Gesetzgeber verabschiedet, zum Beispiel ein Haushaltsgesetz für ein bestimmtes Jahr. Aber nicht allen Normen, die das Leben der Menschen bestimmen, sind Rechtsnormen, sondern nur diejenigen, deren Geltung mit den Mitteln legitimer Staatsgewalt auch gegen Widerstand durchgesetzt werden kann. Vor seiner Emeritierung war Herbert Schnädelbach Professor für Philosophie an den Universitäten Frankfurt am Main, Hamburg und an der Humboldt-Universität in Berlin.

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