Eigentum ist keine natürliche Kategorie

Der Begriff des „Rechtsguts“ ist, wenn es um Strafrecht geht, verbreitet und auch Laien geläufig. Thomas Fischer schränkt jedoch ein: „Das bedeutet nicht, dass sich diejenigen, die den Begriff verwenden, auch stets einig sind, was damit gemeint ist.“ Strafrecht schützt nicht – sinnlos – „fremde bewegliche Sachen“, sondern – sinnhaft – Eigentümer und Besitzer von Sachen gegen die Wegnahme. Das Strafrecht „schützt“ im Tatbestand des Diebstahls einen sozialen Sachverhalt, der gar nicht aus dem Strafrecht selbst kommt. Sondern er hat seinen Ursprung in der Sphäre der Güterzuordnung, der Abgrenzung von Herrschaftsbereichen, den sozialen Voraussetzungen von Eigentum. Eigentum wiederum ist keine natürliche Kategorie, sondern ein wertender Begriff für eine soziale Herrschaftsstruktur. Thomas Fischer war bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

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Die Polarisierung der Meinungen ist extrem

Es ist nicht zielführend, wenn man in der öffentlichen Diskussion und auch in den Medien immer häufiger extreme Standpunkte vernimmt. Hans-Jürgen Papier kritisiert: „Das hat teilweise verschwörungstheoretische Züge angenommen. Dies schlägt sich besonders in den Kommentarspalten und in den sozialen Medien nieder.“ Eine bemerkenswerte Wirkung hiervon ist die extreme Polarisierung von Meinungen und ihren Trägern. Diese sind oftmals nicht mehr in der Lage, über Argumente zu kommunizieren. An die Stelle demokratisch verfasster Auseinandersetzung treten dann schnell offen geäußerter Hass und unüberbrückbare Freund-Feind-Schemata. Das ist eine Entwicklung, die man seit den Hochzeiten der PEGIDA-Demonstrationen in Dresden kennt. Ein Teil der Social-Media-Nutzer wird zu Fans, zu Followern starker Männer und ihrer Systeme. Prof. em. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier war von 2002 bis 2014 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

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Politische Umwälzungen hat es schon immer gegeben

Politische Umwälzungen wie die heutigen, die Familien und Freundschaften zerreißen, gesellschaftliche Klassen spalten und Bündnisse sprengen, hat es schon immer gegeben. Ein besonders lehrreiches Beispiel ist eine Affäre im Frankreich des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Dieses nahm viele Debatten des 20. Jahrhunderts vorweg und hält noch den Auseinandersetzungen des 21. Jahrhunderts einen Spiegel vor. Anne Applebaum blickt zurück: „Die Dreyfus-Affäre begann 1894 mit der Erkenntnis, dass es in den Reihen der französischen Armee einen Verräter geben musste. Irgendjemand gab Informationen an die Deutschen weiter, die gut zwei Jahrzehnte zuvor Frankreich besiegt und die Departments Elsass und Lothringen besetzt hielten.“ Anne Applebaum ist Historikerin und Journalistin. Sie arbeitet als Senior Fellow an der School of Advanced International Studies der Johns Hopkins University.

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Markus Gabriel kennt die moralischen Grundregeln

Wenn Begriffe unklar und verschwommen sind, begeht man leicht logische Fehler. Markus Gabriel stellt fest: „Es gelingt uns dann nicht, gut begründete und im besten Fall wahre und kohärente Meinungen zu formulieren. Besonders schlimm, weil lebensweltlich folgenreich, ist dies im Bereich der praktischen Philosophie, in der es um unser Handeln geht.“ Viele Menschen haben nur eine verschwommene Vorstellung von Glück, Moral, Pflichten und Rechten. Sie begehen genau deswegen oft Fehler, weil sie die grundlegenden Definitionen dieser Begriffe nicht überblicken. Eine der Hauptaufgaben der Philosophie ist deshalb die Begriffsklärung. Diese ist spätestens seit Immanuel Kant eng mit dem modernen Ideal der Aufklärung verbunden. Markus Gabriel hat seit 2009 den Lehrstuhl für Erkenntnistheorie und Philosophie der Neuzeit an der Universität Bonn inne. Zudem ist er dort Direktor des Internationalen Zentrums für Philosophie.

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Justinian kodifiziert das römische Recht

Der oströmische Kaiser Justinian hat das römische Recht in der Mitte des 6. Jahrhunderts kodifiziert. Er stärkte durch seine Vereinheitlichung und Rationalisierung die Position der Herrscher und der weltlichen Herrschaft gegenüber der Kirche. Denn unter Justinian war die Kirche ein Teil der kaiserlichen Verwaltung und das Papsttum in Rom noch kein ernst zu nehmender Faktor gewesen. Volker Reinhardt erläutert: „So spielte die Wiederentdeckung und Wiedererschließung des römischen Rechts im Mittelalter den Machthabern in die Hände, die sich von der päpstlichen Oberhoheit mit ihren Bannsprüchen, der Exkommunikation und dem Interdikt, zu befreien suchten.“ Die Wiederbelegung des römischen Rechts in Bologna fügte sich nahtlos in eine gesamtitalienische Entwicklung des 12. Jahrhunderts ein. Volker Reinhardt ist Professor für Geschichte der Neuzeit an der Universität Fribourg. Er gehört international zu den führenden Italien-Historikern.

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Es gibt nicht die eine Wahrheit

In den letzten zwei Jahren der Coronakrise sind viel Unwörter wie etwa Inzidenz, R-Wert oder 2G in den Lebensalltag gelangt. Sie prägen und regulieren seither das Zeitgeschehen. Ulrike Guérot erklärt: „Seit Neuestem bestimmen zwei Maximen das demokratische Miteinander, die in Demokratien eher unüblich sind: von der Wahrheit und der Pflicht.“ Der demokratische Staat geht – im Gegensatz zu totalitären Regimen oder Gottesstaaten – nicht davon aus, dass es eine Wahrheit gibt.“ Im Gegenteil: Er garantiert Glaubensfreiheit und verhandelt unterschiedliche Meinungen zu einem Thema in einem Diskurs. Die Pflicht ist in einer Demokratie in erster Linie die Einhaltung des Rechts. Das geltende Recht, vor allem die Grundrechte der Bürger, wurden wegen Corona für lange Zeiträume stark eingeschränkt. Seit Herbst 2021 ist Ulrike Guérot Professorin für Europapolitik der Rheinischen-Friedrichs-Wilhelms Universität Bonn.

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Die Welt rückt enger zusammen

In den freiheitlichen Demokratien konnten die Menschen in der Corona-Krise den Eindruck gewinnen, zu viele widerstreitende Instanzen mit zu unterschiedlichen Interessen behindern einander gegenseitig. Hans-Jürgen Papier stellt fest: „Lange Zeit schien das Vorgehen der europäischen Staaten unkoordiniert und schlecht abgestimmt. Auch das bundesrepublikanische föderale System erweckte häufig den Eindruck, als sei es hauptsächlich damit beschäftigt, einen Flickenteppich aus unübersichtlichen Regelungen und jede Menge Streit und Unsicherheiten zu produzieren.“ Wie die Pandemie haben auch Klimawandel, Digitalisierung oder internationaler Terrorismus mit Prozessen zu tun, die man häufig unter dem Stichwort der Globalisierung zusammenfasst. Die Welt rückt in vieler Hinsicht enger zusammen. Die Dinge werden komplizierter, und Einflusssphären überlagern sich. Prof. em. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier war von 2002 bis 2014 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

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Wirklichkeit und Wahrheit wird oft gleichgestellt

Die meisten Menschen unterscheiden im Alltag nicht zwischen „Wirklichkeit“ und „Wahrheit“. Sie halten beides für eine quasi natürliche Beschreibung desselben. Was „wirklich“ ist, erlebt der Mensch an und in sich selbst. Thomas Fischer erläutert: „Es ist vermittelt über biologische Rezeptoren und Verarbeitungsstrukturen des Gehirns und an dessen Möglichkeiten gebunden.“ Wahr ist, dass das menschliche Gehirn etwa 86 Milliarden Neuronen (Nervenzellen) hat. Was diese Wahrheit in der Wirklichkeit bedeutet, kann ein Mensch nicht erkennen. Er kann es auch nicht messen und nur zu einem sehr geringen Teil steuern. Dies ist die einzige Grundlage für die Erkenntnis von „Wahrheit“. Und selbstverständlich auch für die Reflexion darüber, was dieser Begriff bedeuten könnte. Menschen gehen in der Regel davon aus, dass jedenfalls Tiere keine „Wahrheits“-Erkenntnis haben. Thomas Fischer war bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

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Die Moral fügt Schmerzen zu

In seinem neuen Buch „Moral als Bosheit“ beschreibt Alexander Sobek seine Auffassung über das Verhältnis von Recht und Moral. Dazu verwendet er als Instrument eine rechtsphilosophische Analyse. Dabei beschäftigt es sich auch mit der Figur des alten weißen Mannes. Denn für manche, und das sind nicht wenige, ist er das Wahrzeichen aller Übel. Und er eignet sich wunderbar dazu, gehasst zu werden. Obwohl er stereotypisch festgelegt ist, bleibt dieser Ungeliebte dennoch eine Rätselgestalt. Könnte es sich bei ihm nicht sogar um einen Wiedergänger von Vernunft und Aufklärung handeln? Immerhin tritt er so auf. Der Autor weiß, dass er für diesen inopportunen Gedanken mit allerlei Angriffen rechnen muss. Er nimmt sich jedoch vor, sie demütig zu ertragen. Alexander Somek ist seit 2015 Professor für Rechtsphilosophie und juristische Methodenlehre an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.

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Freiheit braucht beherzte Gelassenheit

Freiheit ist für Paul Kirchhof stets ein Wagnis. Denn die freie Entscheidung ist nicht immer richtig. Sie folgt ohnehin selten den Kategorien Richtig oder Falsch, entspricht aber dem Willen des Entscheidenden. Paul Kirchhof ergänzt: „Würde er sein Leben der grüblerischen Selbstvergewisserung über den gewählten Lebensweg widmen, tauschte er Freiheitsmut gegen Freiheitsängstlichkeit, Entschlossenheit gegen Zögerlichkeit, Selbstgewissheit gegen Unsicherheit, Freiheit gegen Antriebslosigkeit.“ Die Freiheit würde den Menschen überfordern, wenn er nicht Entschiedenes als Vergangenes hinter sich lässt, Gegenwärtigem selbstbewusst begegnet, Zukünftiges erhofft, aber nicht mit verlässlicher Gewissheit voraussehen will. Freiheit braucht beherzte Gelassenheit. Dr. jur. Paul Kirchhof ist Seniorprofessor distinctus für Staats- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Als Richter des Bundesverfassungsgerichts hat er an zahlreichen, für die Entwicklung der Rechtskultur der Bundesrepublik Deutschland wesentlichen Entscheidungen mitgewirkt.

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Freiheit ist tief im Leben verankert

Verschiedene Freiheitsaspekte sind für die Moderne wesentlich. Dazu zählt die Gedankenfreiheit, die jenseits von Autoritäten selbst zu denken erlaubst. Sie beschert als Freiheit von Wissenschaft und Forschung diesen eine nie nachlassende Blüte. Und jene Freiheit der Person, die sich mit den anderen Freiheitsbereichen, etwa der sozialen und politischen Freiheit, nicht zufriedengibt, sondern eine „Willensfreiheit“ innere Freiheit meint. Otfried Höffe fügt hinzu: „Zu den Merkwürdigkeiten unserer Zeit gehört, dass sich die erstgenannte Freiheit gegen die zweite wendet. Denn im Rahmen der Forschungsfreiheit werden gegen die Annahme der inneren, personalen Freiheit Einwände laut.“ Zunächst sind es Philosophen, später Einzelwissenschaftler, die sich der Annahme, der Mensch sei frei, widersetzen und die personale Freiheit rundum leugnen. Otfried Höffe ist Professor für Philosophie und lehrte in Fribourg, Zürich und Tübingen, wo er die Forschungsstelle Politische Philosophie leitet.

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Reichtum darf kein Selbstzweck sein

Mit den „Grundsätzen der politischen Ökonomie“ (1848) schreibt John Stuart Mill das für den englischen Sprachraum wichtigste wirtschaftstheoretische Werk des 19. Jahrhunderts. Der Autor wendet sich in seinem Buch gegen utopische Sozialisten. Diese wollen den Staat an die Stelle des freien Wettbewerbs setzen. Otfried Höffe erklärt: „Weil die einzelnen Menschen eigennützig handelten und zugleich ihre Interessen selbst am besten beurteilen könnten, bringe die staatliche Nichteinmischung eine doppelte Optimierung zustande. Nämlich die für den Utilitaristen Mill wichtige effizienteste Staatstätigkeit und in liberaler Perspektive den stärksten Anreiz zur Entwicklung des einzelnen.“ Die „ökonomische“ Ansicht vom Vorrang der Wirtschaft lehnt John Stuart Mill jedoch ab. Der Primat liege allein bei der Politik. Otfried Höffe ist Professor für Philosophie und lehrte in Fribourg, Zürich und Tübingen, wo er die Forschungsstelle Politische Philosophie leitet.

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In einer idealen Demokratie sind alle gleich

In der öffentlichen Debatte machen sich Bedenken in Bezug auf Ungleichheit oder Gleichheit zumeist an einer Reihe sozialer und ökonomischer Fragen fest. In einer idealen Demokratie besteht die Bevölkerung aus freien und gleichen Bürgern. Deren Gleichheit muss zuallererst als eine Frage sowohl von politischer Gleichheit in Bezug auf die private Autonomie konstituierenden Rechte verstanden werden. Denn diese beiden Rechtsinstitute sind noch in weiteren Hinsichten gleichursprünglich. Danielle Allen stellt fest: „Das Vereinigungsrecht ist nämlich nicht bloß ein auf private Autonomie bezogenes Recht, das zu den heiligen Rechten der Moderne gehört. Im Gegenteil: Seine ersten historischen Auftritte zeigen, dass es untrennbar mit Bemühungen verknüpft ist, die Rechte öffentlicher Autonomie zu gewährleisten.“ Die Politikwissenschaftlerin und Altphilologin Danielle Allen lehrt als Professorin an der Harvard University. Zugleich ist sie Direktorin des Edmond J. Safra Center for Ethics in Harvard.

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Recht und Moral sind nicht deckungsgleich

Moral und Recht hängen zwar zusammen, sind aber weit davon entfernt, deckungsgleich zu sein. Markus Gabriel erläutert: „Die Geltung rechtlicher Normen, ihre Macht über Akteure, besteht selbst dann fort, wenn die faktische Rechtsprechung und die ihr zugrunde liegenden Gesetze erkennbar unmoralisch sind.“ Stalinistische Schauprozesse waren „rechtlich legal“, auch wenn man sie für „moralisch illegitim“ hält. Das ist der grundlegende Unterschied zwischen Legalität und Legitimität. Die Moral artikuliert Regeln, die konkret festlegen, welche Handlungen verboten und welche erlaubt sind. Auf diese Weise kann man exakt zwei Extrempunkte, zwei Pole, und eine moralische Mitte markieren. Markus Gabriel hat seit 2009 den Lehrstuhl für Erkenntnistheorie und Philosophie der Neuzeit an der Universität Bonn inne. Zudem ist er dort Direktor des Internationalen Zentrums für Philosophie.

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Menschen suchen schon immer nach der Wahrheit

Die Frage, was „Wahrheit“ ist, beschäftigt die Menschen seit Anbeginn. Sie ist eine notwendige Folge des Selbst-Bewusstseins und der Abgrenzung von den anderen. Thomas Fischer erläutert: „Man hat sich der Frage unter vielen verschiedenen Gesichtspunkten genähert, die nicht allein Methoden von Wahrheitserkenntnis sind. Sondern sie prägen den Inhalt dessen, was als Wahrheit überhaupt erkennbar ist.“ Ob, beispielhaft, Übersinnliches auch Wahrheit sein kann, ist in unterschiedlichen Zeiten und Kulturen ganz verschieden beurteilt worden. Die australischen Aborigines haben eine im Grundsatz andere Vorstellung von dem, was Wahrheit sein kann, als ein etwa in London oder Berlin sozialisierter Mensch. Dass es Wunder gibt, ist bekanntlich eine auch heute noch verbreitete Ansicht. Thomas Fischer war bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

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Die Pflicht ist das Recht der anderen auf uns

Der Begriff der „Pflicht“, so angestaubt er vielen Menschen zu erscheinen vermag, ist auch im 21. Jahrhundert nicht von gestern. Es gibt immer noch gute Gründe, warum er sich nicht auf die Pflicht von Steuern, Zahlungs- und Kreditverpflichtungen oder die versteckte Drohung durch Strafgesetze reduzieren lässt. Richard David Precht erläutert: „Das Wort „Pflicht“ in seinem alt- und mittelhochdeutschen Ursprung für Fürsorge und Obhut. Die Teilnahme und der Dienst an der Gemeinschaft bezeichnet ein hohes Gut der Gesellschaft.“ Die Pflicht ist, wie Friedrich Nietzsche sagt, „das Recht der anderen auf uns“. Pflichten zu haben und anderen verpflichtet zu sein, ist kein Relikt aus einer vormodernen Zeit. Der Philosoph, Publizist und Autor Richard David Precht einer der profiliertesten Intellektuellen im deutschsprachigen Raum.

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Grenzkontrollen sind staatliche Machtpolitik

In der heutigen globalen Staatengesellschaft ist das Europa der offenen Grenzen ein Sonderfall. Mit den Worten von Hans-Peter Schwarz könnte man auch sagen: „Es war und ist ein Großexperiment mit höchst ungewissem Ausgang.“ Der völkerrechtliche Normalfall sind nicht offene Staatsgrenzen, sondern mehr oder weniger wachsam kontrollierte Landesgrenzen. Immer noch ist ein Staat mit Territorialhoheit und allein von ihm selbst kontrollierten Grenzen der Regelfall. Auf diesen haben sich die rund 200 Mitglieder der Staatengesellschaft mit ihren heterogenen Regimen geeinigt. Nach den schrecklichen Erfahrungen, welche die Völker Europas in endlosen Kriegen um Territorien – und damit auch um die geheiligten Staatsgrenzen – gemacht hatten, war es kein Wunder, dass nach dem Zweiten Weltkrieg die Vision eines Europas ohne Grenzen an Strahlkraft gewann. Hans-Peter Schwarz zählt zu den angesehensten Politologen und Zeithistorikern in Deutschland.

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Die Demokratie entspricht oft nicht dem Idealbild

Zwei Aspekte übersieht man bei einem oberflächlichen Verständnis der Demokratie gerne. Auch die Demokratie bedarf der Rechtfertigung. Diese ist von einer qualifizierten, konstitutionellen Demokratie überzeugender als von einer simplen Volksherrschaft zu erwarten. Otfried Höffe betont: „Die konstitutionelle Demokratie dürfte sogar zu den größten kulturellen Innovationen der Menschheit gehören.“ Mit den konstitutionellen Elementen kommt freilich eine Spannung in den Demokratiebegriff. Eine Rechtfertigung benötigt auch die Demokratie. Denn auch sie verzichtet nicht die Kerngrammatik des Zusammenlebens, nämlich auf ein zwangsbefugtes Recht. Deswegen hat sie einen Herrschaftscharakter, der der Rechtfertigung bedarf. Offensichtlich fällt diese leichter, wenn die Herrschaft die Betroffenen selbst ausüben. Das im Westen gelebte Votum für die Demokratie ist deshalb berechtigt. Hinsichtlich der Rechtfertigung von Herrschaft gibt es keine ernsthafte Alternative. Otfried Höffe ist Professor für Philosophie und lehrte in Fribourg, Zürich und Tübingen, wo er die Forschungsstelle Politische Philosophie leitet.

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Die Redefreiheit ist ein Recht für jedermann

„Wir – alle Menschen – müssen in der Lage und befähigt sein, frei unsere Meinung zu äußern und ohne Rücksicht auf Grenzen, Informationen und Ideen zu suchen, zu empfangen und mitzuteilen.“ Dieses Prinzip ist für Timothy Garton Ash diejenige Freiheit, von der alle anderen Freiheiten abhängen. Die Fähigkeit zu sprechen unterscheidet den Menschen von anderen Tieren und von allen bislang erfundenen Maschinen. Nur wenn man seine Gedanken und Gefühle voll und ganz ausdrücken kann, kann man sein Menschsein voll und ganz realisieren. Nur wenn man seine Mitmenschen sehen und hören kann, kann man wirklich verstehen, was es heißt, ein anderer zu sein. Timothy Garton Ash ist Professor für Europäische Studien an der Universität Oxford und Senior Fellow an der Hoover Institution der Stanford University.

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Danielle Allen entwickelt eine Theorie der Gerechtigkeit

Danielle Allen entwickelt in ihrem Buch ein neues Verständnis von politischer Gleichheit für Gesellschaften großer sozialer und kultureller Vielfalt. Ausgangspunkt ihrer scharfsinnigen Analyse ist das Verhältnis zwischen negativen und positiven Rechten. Sie plädiert dafür, beiden die gleiche Wertigkeit einzuräumen. Auf diese Weise gelangt sie zu einer Theorie der Gerechtigkeit, die auf dem Prinzip „Differenz ohne Herrschaft“ basiert. Danielle Allen vertritt die These, dass sich echte politische Gleichheit nur in demokratischen Gesellschaften mit starken sozialen Bindungen verwirklichen lässt. Dazu gilt es, Differenzen auszuhalten und neue Kulturen der Interaktion aufzubauen. Und es braucht dazu eine Politik, die genau dies etwa durch sozial- und wirtschaftspolitische Maßnahmen fördert. Die Politikwissenschaftlerin und Altphilologin Danielle Allen lehrt als Professorin an der Harvard University. Zugleich ist sie Direktorin des Edmond J. Safra Center for Ethics in Harvard.

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Die Natur ist gut für die Psyche

Eine Studie, die den seelischen Zustand von einer Million Dänen auswertete, zeigte: Wer als junger Mensch umgeben von Parks, Wiesen oder Wälder aufwuchs, hatte als Erwachsener eine bis zu 55 Prozent geringere Gefahr, psychisch zu erkranken. Dirk Steffens und Fritz Habekuss ergänzen: „Eine amerikanische Studie wies nach, dass Probanden eine deutlich niedrigere Konzentration des Stresshormons Cortisol im Blut hatten, wenn sie täglich zwanzig bis dreißig Minuten im Grünen waren. Japanische Wissenschaftler wollen sogar eine erhöhte Konzentration von Immunzellen im Blut gemessen haben, wenn Versuchspersonen eine Nacht lang Luft einatmeten, in der von Pflanzen produzierte Terpene zerstäubt wurden. In ihrem Buch „Über Leben“ erzählen der Moderator der Dokumentationsreihe „Terra X“ Dirk Steffens und Fritz Habekuss, der als Redakteur bei der „ZEIT“ arbeitet, von der Vielfalt der Natur und der Schönheit der Erde.

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Erst mit den Märkten entstehen die modernen Städte

Ursprünglich bezeichnet das Deutsche mit dem Ausdruck „Markt“ den Hausiererbetrieb römischer Krämer, die seit den Zeiten Cäsars die Lande durchziehen. Allgemeiner heiß „Markt“ das öffentliche Feilbieten von Waren, der Handel oder öffentliche Verkauf, ferner der dafür reservierte große und freie Platz einer Stadt. Laut Max Weber entstehen soziologisch gesehen die modernen Städte sogar erst mit den Märkten; jede Stadt ist ein „Marktort“. Otfried Höffe stellt fest: „Wegen ihrer anthropologisch überragenden Bedeutung findet sich die Institution des Marktes in so gut wie allen Kulturen, im Orient beispielsweise als Basar.“ Spezialisierten sich die Märkte, so gibt es je nach Gegenstand den Fischmarkt, Kornmarkt oder Rindermarkt, außerdem den meist nicht ortsgebundenen Arbeits-, Geld- und Kapitalmarkt. Otfried Höffe ist Professor für Philosophie und lehrte in Fribourg, Zürich und Tübingen, wo er die Forschungsstelle Politische Philosophie leitet.

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Die Verfassung sichert den deutschen Rechtsstaat

Ohne Zweifel braucht es zur Gewährleistung der Freiheitsrechte und als Riegel sowohl gegen rechtliche Privilegien als auch gegen Diskriminierung und Korruption den Rechtsstaat. Otfried Höffe ergänzt: „Erst mit seiner Hilfe wird die Gefahr von Willkür eingedämmt und werden die Behörden und die Gerichte einer wirksamen Kontrolle unterworfen.“ Mangelt es an Rechtsstaatlichkeit kann es sehr schwierig werden, seinen Anstand und seine Würde zu wahren. Zu dem dann erforderlichen hohen Maß an Raffinesse und Courage, oft sogar Heroismus ist weder jeder bereit noch fähig. Hier tritt der Rechtsstaat auf den Plan, denn er erlaubt auch den gewöhnlichen Menschen, in Rechtschaffenheit und Selbstachtung zu leben. Otfried Höffe ist Professor für Philosophie und lehrte in Fribourg, Zürich und Tübingen, wo er die Forschungsstelle Politische Philosophie leitet.

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Sanktionen sind nicht zwingend mit Normativität verbunden

Verhalten, das von einer in einer Gesellschaft jeweils gegebenen Norm abweicht, wird „negativ sanktioniert“. Das heißt mit ablehnenden, unangenehmen, auch ausgrenzenden Handlungen beantwortet. Umgekehrt wird normkonformes Verhalten „positiv sanktioniert“, also mit Zustimmung, Anerkennung oder sozialen Vorteilen belohnt. Das erscheint den meisten Menschen im Alltagsleben selbstverständlich, da der Grundsatz auf einer tiefen, naturnahen Ebene des Lebens angesiedelt ist. Thomas Fischer erläutert: „Er hängt unmittelbar mit der Normativität des Denkens und dem Verhältnis von Erwartungen und Vertrauen zusammen.“ Wie die Normativität ist auch die Sanktionierung von einer Vielzahl von Voraussetzungen abhängig. Die wichtigste ist, das die Personen, die Sanktionen vollziehen, auch die soziale Macht haben, solche Handlungen zu definieren. Thomas Fischer war bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

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Es gibt kein Recht ohne Moral

Das Recht nicht dasselbe ist wie Moral oder Sitte, ist allgemein bekannt. Trotzdem ist der vielfach geschriebene Leitsatz, Moral und Recht hätten „nichts miteinander zu tun“ oder seien „unabhängig voneinander“, zumindest verkürzt. Thomas Fischer nennt den Grund: „Denn es gibt zwar Moral ohne Recht, aber kein Recht ohne Moral.“ Als Recht bezeichnet man Ordnungen oder Systeme von Normen, die eine Metaebene ihrer Geltung enthalten, also eine übergeordnete, ihrerseits normative Sinnebene, die „vorschreibt“, wie, warum und auf welche Weise die Normen Gültigkeit und Legitimität erhalten. Das betrifft insbesondere die Entstehung der Rechtsnormen und ihre Abgrenzung zu außerrechtlichen normativen Erwartungen. „Recht“ kann es zum Beispiel sein, bestimmte Speisen nicht essen zu dürfen. Thomas Fischer war bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

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