Die Aufklärung gilt als Zeitalter der Vernunft

Die Aufklärung wurde und wird gerne als das Zeitalter der Vernunft bezeichnet. Zweifellos war „Vernunft“ eine der großen Leitbegriffe der Aufklärung, die Hoffnung auf Vernunft zusammen mit der Hoffnung auf Freiheit eine ihrer großen Leitideen. Dies gilt besonders für die Idee einer allgemeinen Menschenvernunft, worin in jeder seine Stimme hat. Zu den erklärten Zielen der Aufklärung gehört die „Ausbesserung“ des Verstandes und die Läuterung des Willens, insgesamt also die Beförderung der theoretischen und praktischen Vernunft im Individuum und im Gemeinwesen. Der Mensch sollte sich mittels des richtigen Gebrauchs seines Vernunftvermögens selbst befreien und intellektuell, besonders aber moralisch, vervollkommnen. Als die Voraussetzung für die Realisierung wurde die allgemeine Menschenvernunft als Naturanlage und die Gewährung von für die Äußerung, den Austausch und die Verbreitung vernünftiger Gedanken erforderlichen Grundfreiheiten als äußere Bedingungen betrachtet.

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Für Gerechtigkeit in der Politik fehlt es an objektiven Maßstäben

Politiker, Journalisten und auch Gewerkschaftler kritisieren eine zunehmende Ungerechtigkeit in der Politik. Beginnt man über das Thema Gerechtigkeit nachzudenken, so erweist es sich recht schnell, dass ein Urteil über die Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit einer bestimmten Gestaltung, zum Beispiel der Einkommensgestaltung, einen Maßstab für die Beurteilung voraussetzt. Wird Arbeit mit der physikalischen Definition als das Produkt aus Weg und Kraft erfasst, so wird schnell deutlich, dass Martin Winterkorn, Vorstandsvorsitzender von VW, nicht das Hundertfache eines durchschnittlichen VW-Mitarbeiters verdient haben kann. Auch wenn die Bemessung des Einkommens am Zeitaufwand erfolgt, kann der VW-Chef nicht Millionen verdienen. Selbst er wird kaum mehr als 100 Stunden pro Woche arbeiten. Laut Daniel Zimmer fehlt es aber vor allem an objektiven Maßstäben dafür, ob eine bestimmte Einkommensgestaltung gerecht oder ungerecht ist. Professor Dr. Daniel Zimmer ist Vorsitzender der Monopolkommission und Direktor des Center for Advanced Studies in Law and Economics der Universität Bonn.

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Die Verfassung der Weimarer Republik hatte große Schwächen

Der Jurist und Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel vertritt die These, dass die fundamental wichtigen Entscheidungen schon gefallen waren, als die Nationalversammlung im Januar 1919 in Weimar zusammentrat. Denn es stand fest, dass Deutschland in Zukunft weder eine Monarchie noch eine Rätediktatur, sondern eine rechtsstaatliche Republik sein werde. Ernst Fraenkel fügt hinzu: „Unentschieden war hingegen, ob in der künftigen Verfassung das Schwergewicht auf der repräsentativen oder der plebiszitären Komponente des Regierungssystems liegen werde.“ Die „Denkschrift zum Entwurf des Allgemeinen Teils der Reichsverfassung“ vom 3. Januar 1919, die der Jurist und Politiker Hugo Preuß verfasst hatte, enthielt eine klare Option für das parlamentarische und gegen das präsidentielle Regierungssystem. Die Ablehnung der amerikanischen Verfassung wurde unter anderem damit begründet, dass das in den USA herrschende dualistische System zu einer geistigen Verarmung und politischen Verödung des Kongresses geführt habe.

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Alle Gläubiger müssen in einer Schuldenkrise zahlen

Die Wirtschaftswissenschaftlerin Claudia Buch fordert, dass auch die privaten Gläubiger der verschuldeten Staaten wie Griechenland, Portugal oder Irland an den finanziellen Lasten beteiligt werden. Sie sagt: „Wenn die Anleger nie ein Risiko eingehen, könnte es künftig eine Schuldenkrise nach der anderen geben.“ Deutschland muss ihrer Meinung nach nicht nur wegen seiner hohen Exporte ein fundamentales Interesse an der politischen und wirtschaftlichen Stabilität in Europa haben. Diese kann es allerdings nur dann geben, wenn die übermäßige Verschuldung einzelner Länder eingedämmt wird. Claudia Buch sagt: „Künftige Hilfen der Gemeinschaft müssen eine Ausnahme sein. Sie dürfen nur vorübergehend innerhalb eines geordneten Insolvenzverfahrens und nur nach Einbindung der privaten Gläubiger gewährt werden.“ Neben ihrer Arbeit an der Universität Tübingen ist Claudia Buch Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium.

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