Eine gerechte Gesellschaft sehnt sich nach Erlösung

Heinz Bude stellt fest: „Für die gerechte Gesellschaft gibt es kein Bild mehr, an dem man sich mit Aristoteles oder Thomas von Aquin orientieren könnte.“ Dabei handelt es sich um eine komplexe Gefügeordnung von Gruppen mit jeweils bestimmten Aufgaben oder eine einsichtige Stufenordnung der Welt. Diese ist auf eine Idee von Erlösung ausgerichtet. Das Befinden über Gerechtigkeit folgt einem Verfahren, für das man ideale Bedingungen einer unparteilichen Beurteilung festlegt. Unter einem moralischen Gesichtspunkt kann man dann genau diejenigen Normen als gültig auszeichnen, die alle wollen könnten. Das könnten beispielsweise Bestimmungen über die Symmetrie von Einkommen sein. Aber auch Regelungen über Determinanten gefährdeter Lebenslagen oder über Ausgleichszahlungen für genau definierte Risikogruppen. Seit dem Jahr 2000 ist Heinz Bude Inhaber des Lehrstuhls für Makrosoziologie an der Universität Kassel.

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Die Grundrechte sind in Deutschland unverletzlich

Generell gilt mit Blick auf die Bundesrepublik unter der Kanzlerschaft Konrad Adenauers das Gegenteil von Restauration. Das Grundgesetz war die politische und juristische Antithese zur Weimarer Verfassung. Josef Joffe stellt fest: „Grundsätzlich gilt, dass auf dem Boden der Adenauer-Republik die erste solide verankerte liberale Demokratie mit klar begrenzter Staatsmacht entstand.“ Grundrechte durften überhaupt nicht angetastet werden; Änderungen der Verfassung, die in Weimar von Präsident oder Parlament verfügt werden konnten, erfordern eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Das Naziregime hatte die Gewaltenteilung eingestampft, das Grundgesetz hat sie in Beton gegossen. Dito den Rechtsstaat, ein kompliziertes Gebilde der deutschen und europäischen Jurisprudenz, das endlose philosophische Debatten erzeugt hat, das heißt machtbegrenzten Staat. Josef Joffe ist seit dem Jahr 2000 Herausgeber der ZEIT.

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Das Grundgesetz sichert die Menschenwürde

Das gesamte Recht in Deutschland berücksichtigt die wichtigsten Grundwerte der Gesellschaft – Menschenwürde, Menschlichkeit und die Gleichheit aller. Jens Gnisa ergänzt: „Das Grundgesetz als oberstes Gesetz sichert das allen Bürgern zu. Jedes andere Gesetz hat diese Werte zu beachten, darüber wacht das Bundesverfassungsgericht.“ Auch die Behörden haben sie bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen, ebenfalls die Gerichte, wenn sie deshalb angerufen werden. Auf jeder dieser Stufen wird als die Menschenwürde streng beachtet. Den Vorstellungen des Rechts folgend, ist nach einer rechtskräftigen und abschließenden Entscheidung gar kein Platz mehr dafür, dass gesellschaftliche Gruppen diese Ergebnisse infrage stellen. Es ist gesetzt und soweit unantastbar. Dies gilt selbstverständlich auch im Ausländerrecht. Jens Gnisa ist Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und seit 2016 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes.

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Die Freiheit schützt die Vernunft

In der Antike, im Mittelalter und am Beginn der Neuzeit forderte die Freiheit vor allem den Mut, den eigenen Verstand zu gebrauchen. Paul Kirchhof erläutert: „Mit Vernunft werde die Natur beherrscht, Frieden gesichert, Herrschaft gemäßigt, eine Gleichheit der Lebensverhältnisse für alle erstrebt.“ Heute in Zeiten dominanter teilrationaler Eigensysteme – der ökonomischen, technischen und sozialen Vernunft – muss man für eine ganzheitliche Freiheit kämpfen, die Folgen wettbewerblichen Gewinnstrebens, algorithmischer Folgerichtigkeit und sozialen Erwartungen in Frage stellen. Die Freiheit schützt die Vernunft, gewährt aber auch das Recht unvernünftig sein zu dürfen. Dr. jur. Paul Kirchhof ist Seniorprofessor distinctus für Staats- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Als Richter des Bundesverfassungsgerichts hat er an zahlreichen, für die Entwicklung der Rechtskultur der Bundesrepublik Deutschland wesentlichen Entscheidungen mitgewirkt.

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Jens Gnisa warnt vor dem Ende der Gerechtigkeit

Das neue Buch „Das Ende der Gerechtigkeit“ von Jens Gnisa handelt vom Ringen der Politik und der Justiz um das Recht. Zu oft sind sie dabei Gegner. Jens Gnisa kritisiert: „Unser Volksvertreter sind dabei, eine der wichtigsten Säulen der Demokratie, die unabhängige Rechtsprechung, einstürzen zu lassen.“ Seiner Meinung nach haben das Recht und seine sorgsame Pflege außerhalb der Justiz nur noch wenige Fürsprecher. Jens Gnisa gibt zwar zu, dass das Recht manchmal unbequem, oft sperrig und häufig langsam ist, aber dennoch ist es in einer funktionierenden Demokratie einfach unentbehrlich. Recht kann nur mit einer unbestechlichen Justiz funktionieren. Und obwohl Deutschland hier Meilensteine setzt, verliert die Bevölkerung mehr und mehr ihr Vertrauen in den Rechtsstaat. Jens Gnisa ist Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und seit 2016 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes.

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Die Überzeugungskraft des demokratischen Rechtsstaats erlahmt

In der arabischen Welt benötigt man in vielen Orten Waffen, um westliche Werte zu sichern. Vor der Gewalt Russlands fürchten sich die Europäer, die Wirtschaftsmacht China beeindruckt sie. Im Inneren lebt der Westen gut mit offenen Grenzen und hoher Mobilität, die Wirtschaft ist relativ stabil. Doch es ist nicht alles Gold was glänzt. Udo di Fabio erklärt: „Aber spätestens seit der Weltfinanzkrise zeigen sich deutliche Risse im Fundament. Wir beobachten die Gleichzeitigkeit einer Internationalisierung der Oberschichten und den als populistisch wahrgenommenen dumpfen Protest derjenigen, die sich als Globalisierungsverlierer definieren.“ Durch Einwanderung und die Vernetzung über die Grenzen hinaus werden Gesellschaften nicht nur multikultureller und vielfältiger, sondern zersplittern sich auch in den Alltagskulturen. Udo di Fabio lehrt öffentliches Recht an der Universität Bonn. Er war bis 2011 Richter des Bundesverfassungsgerichts.

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Die Überforderung der Europäischen Union ist nicht zu übersehen

Die Finanz- und Staatsschuldenkrise, die der Europäischen Union (EU) noch immer sehr zusetzt, ist für Hans Hugo Klein nur ein Symptom der eigentlichen Krise Europas. Diese ist seiner Meinung nach eine Krise des Vertrauens in die Autorität des Rechts, eine Krise der Demokratie, letztlich eine Sinnkrise. Laut dem Juristen und Politiker Walter Hallstein ist die EU in ihrem Wesen nach eine Rechtsgemeinschaft. Der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck erklärt: „Sie wird getragen von der Idee, dass Regeln eingehalten und Regelbrüche geahndet werden.“ Die mangelnde Treue bei Verträgen trifft die EU damit fundamental in ihren Grundsätzen. So wurde zum Beispiel bei der Aufnahme einiger Staaten wie Belgien, Italien und Griechenland in die Eurozone die Kriterien dieses Prozedere nicht beachtet, der verantwortungslosen Haushaltspolitik nicht weniger Staaten wurde tatenlos zugeschaut. Professor Dr. Hans Hugo Klein lehrte Öffentliches Recht in Göttingen, war CDU-Bundesabgeordneter und Richter des Bundesverfassungsgerichts.

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Paul Kirchhof fordert einen Subventionsabbau in allen Bereichen

Das Stabilitätsgesetz vom 8. Juni 1967 verpflichtet die Bundesregierung jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen, also einen Subventionsbericht, zu veröffentlichen. Paul Kirchhof erklärt: „Dieser unterrichtet über die Fortschritte bei einem Subventionsabbau sowie über die Aufteilung der Förderung auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche.“ Eine Subventionsabbauliste ist beigefügt. Paul Kirchhof beklagt, dass bis heute kein substantieller Subventionsabbau gelungen ist. Der Umfang verharrte lange Jahre auf hohem Niveau. Mit der Hälfte der Subventionen wurde die gewerbliche Wirtschaft, mit einem Viertel das Wohnungswesen gefördert. Paul Kirchhof ist einer der führenden Finanzexperten und bekanntesten deutschen Autoren. Er ist Professor für Öffentliches Recht sowie Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg und war zwölf Jahre Richter des Bundesverfassungsgerichts.

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Bei der Euro-Rettung sind Rechtsbrüche an der Tagesordnung

Für Gunnar Beck, Rechtsprofessor an der University of London, ist der Rechtsstaat zu einer Schönwetterveranstaltung verkommen. Gunnar Beck lehrt EU-Recht und beschäftigt sich mit der juristischen Auslegung der europäischen Integration. „Die Euro-Rettung ist ungesetzlich“, sagt Gunnar Beck. Als Zeugin der Anklage benennt er Christine Lagarde, die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), die vor zwei Jahren auf dem Höhepunkt der Schuldenkrise öffentlich erklärt hatte: „Wir mussten Gesetze brechen, um den Euro zu retten.“ Gunnar Beck demonstriert die Rechtsbrüche an mehreren Beispielen. Erstens an den Defizitregeln und Schuldengrenzen aus dem für die Währungsunion maßgeblichen Maastrich-Vertrag. Griechenland, Belgien, Italien und Österreich haben ihn seit Einführung des Euro vor dreizehn Jahren immer verletzt, Deutschland fast immer und Frankreich immerhin in neun von dreizehn Jahren.

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Die Eurokrise hat sich gewandelt und ist noch lange nicht vorbei

In der Eurokrise scheint sich vieles zum Guten zu wenden. Der erstarkende Euro ist nur eines von vielen Zeichen dafür, dass sich die internationale Aufregung um die europäische Währung beruhigt. Selbst sie Staaten Südeuropas können sich auf den Devisenmärkten wieder Geld zu niedrigeren Zinsen leihen. So sank zum Beispiel die Rendite der zehnjährigen Staatsanleihen Portugals erstmals seit Dezember 2010 unter sechs Prozent. Zudem legte Portugal seit langem wieder eigene Anleihen auf. Auch an den Aktienmärkten herrscht eine hervorragende Stimmung. So stieg beispielsweise der europäische Index Eurostoxx seit Juli 2012 um 26 Prozent. Einige Banken zahlen sogar vorzeitig Kredite zurück, die sie von der Notenbank erhalten hatten. Und vom Internationalen Währungsfond kommt die mutige Aussage, dass Griechenland nach 2014 keine neuen Geldspritzen mehr benötigen werde.

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Rettungsschirme schützen Banken und Anleger vor Privatverlusten

Bisher hat der Staat der privaten Hand Gelder nur zugewendet, um einen Preis für empfangene Güter zu bezahlen. Es handelt sich dabei um Subventionen, um zum Beispiel zu erreichen, dass private Untenehmen in einem staatlich kontrollierten Leistungsprogramm mitwirken. Es kann sich dabei auch um eine Entschädigung bei Enteignung oder theoretisch um einen Finanzausgleich bei einer Sozialisierung handeln. Die Zeiten haben sich aber geändert. Paul Kirchhof schreibt: „Doch dieses System von Gütertausch, Enteignung, Subvention oder Sozialisierung scheint nunmehr durch staatliche Geldleistungen großen Stils erweitert zu werden, neue Formen staatlicher Geldzuwendungen zwischen Wirtschaftsfreiheit, Feudalherrschaft und Sozialisierung zu entwickeln.“ Paul Kirchhof ist einer der führenden Finanzexperten und bekanntesten deutschen Autoren. Er ist Professor für Öffentliches Recht sowie Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg und war zwölf Jahre Richter des Bundesverfassungsgerichts.

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Immer weniger Steuergelder kommen der Gesellschaft zugute

Die übermäßige Verschuldung des Staates hat laut Paul Kirchhof zur Folge, dass er erhebliche Haushaltsmittel für Zinszahlungen verwenden muss. Die Steuerkraft der Bürger dient in diesem Fall also nicht der Finanzierung gegenwärtiger Staatsaufgaben, sondern beschert privaten Unternehmen Einnahmen und Gewinn. Paul Kirchhof ist überhaupt nicht damit einverstanden, dass der Zinsdienst im Bundeshaushalt, nach Arbeit und Soziales, zum zweitgrößten Haushaltsposten geworden ist. Er fügt hinzu: „Der Bürger erlebt, dass sein demokratischer Anspruch, das Parlament in seinem Budgetverhalten zu ermächtigen und zu kontrollieren, für einen wesentlichen Teil des Budgets nicht verwirklicht werden kann.“ Paul Kirchhof ist einer der führenden Finanzexperten und bekanntesten deutschen Autoren. Er ist Professor für Öffentliches Recht sowie Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg und war zwölf Jahre Richter des Bundesverfassungsgerichts.

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Der Staat hat seine aktuelle Schuldenkrise selbst verursacht

Ein freiheitlicher Staat finanziert seine Aufgaben grundsätzlich aus Steuererträgen. Er lässt laut Paul Kirchhof die Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit durch Garantie der Eigentümer- und Berufsfreiheit in privater Hand, verzichtet also auf die Finanzierung des Staates durch Staatsdomänen und -unternehmen. Paul Kirchhof erklärt: „Er sichert seine Finanzkraft, indem er steuerlich am Erfolg des privaten Wirtschaftens teilhat. Grundsätzlich kann der Staat finanzwirtschaftlich nur geben, was er vorher steuerlich genommen hat.“ Da der Staat in der Vergangenheit allerdings immer mehr ausgegeben als er eingenommen hat, trägt er die Schuld an der staatlichen Schuldenkrise. Paul Kirchhof ist einer der führenden Finanzexperten und bekanntesten deutschen Autoren. Er ist Professor für Öffentliches Recht sowie Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg und war zwölf Jahre Richter des Bundesverfassungsgerichts.

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Paul Kirchhof kritisiert die übermäßige Staatsverschuldung

Paul Kirchhof prangert die übermäßige Staatsverschuldung in Deutschland an, da das Land hochverschuldet ist und der Gesamtschuldenstand, trotz sprudelnder Steuereinnahmen, von Bund, Ländern und Gemeinden ständig steigt. In den ersten fünfzehn Jahren der Bundesrepublik blieb die Staatsverschuldung noch maßvoll. Seit 1967 setzte sich allerdings in der Politik der Gedanke durch, die Konjunktur durch den Staatshaushalt und Staatskredite zu steuern. Seit Mitte der 70iger Jahre stieg die Verschuldung Deutschlands dann stetig, seitdem ist sie mit einer Ausnahme der Jahre 1990/91 jährlich überproportional gewachsen. Paul Kirchhof ist einer der führenden Finanzexperten und bekanntesten deutschen Autoren. Er ist Professor für Öffentliches Recht sowie Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg und war zwölf Jahre Richter des Bundesverfassungsgerichts.

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Paul Kirchhof will Deutschland aus dem Schuldensog befreien

Dass Deutschland so hoch verschuldet ist, liegt unter anderem daran, dass die Bürger einerseits vom Staat immer mehr Leistungen fordern, andererseits jedoch immer weniger Steuern zahlen wollen. Der Staat nimmt Kredite auf, um der heutigen Generation mehr zu bieten, als ihr zusteht, belastet aber damit die nächsten Generationen mit den Rückzahlungs- und Zinspflichten der Darlehen. Die Schulden wachsen ständig, da die Kultur des Maßes verloren gegangen ist. Paul Kirchhof schreibt in seinem neuen Buch „Deutschland im Schuldensog“, dass zu hohe Staatsschulden die Souveränität eines Landes mindert und die Entscheidungsmacht des Staatsvolkes bedroht. Paul Kirchhof ist einer der führenden Finanzexperten und bekanntesten deutschen Autoren. Er ist Professor für Öffentliches Recht sowie Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg und war zwölf Jahre Richter des Bundesverfassungsgerichts.

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Der Souverän sollte über die Euro-Politik abstimmen

Der Journalist und Schriftsteller Dirk Kurbjuweit, Leiter des Spiegel-Hauptstadtbüros in Berlin, erläutert in einem Essay in der Wochenzeitschrift „Der Spiegel“, warum eine Volksabstimmung über die Euro-Politik notwendig ist. Zu Beginn seines Artikels stellt der Autor fest, dass die bundesdeutsche Demokratie noch nie in einem so schlechten Zustand war wie heute. Er fordert die Menschen dazu auf, nicht zuzulassen, dass die Demokratie und Europa gleichzeitig verkommen. Dirk Kurbjuweit nennt den Grund: „Demokratie und europäische Integration sind die Grundlagen unseres Staates.“ Der Autor stellt außerdem fest, dass die Rettungspolitik für den Euro das Machtgefüge des Staates verändert hat. Als Sieger ist die Exekutive hervorgegangen, also die Regierung. Im Zirkel der Staats- und Regierungschefs fallen die großen Entscheidungen, die meist in bilateralen Gesprächen vorbereitet werden.

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Dr. Gunnar Beck hält den Rettungsfonds ESM für rechtswidrig

Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit des Europäischen Stabilitätsmechanismus, kurz ESM genannt. Der ESM soll Schuldenstaaten der Eurozone Kredite gewähren und Staatsanleihen direkt aufkaufen. Die Bundesregierung weist immer darauf hin, dass der ESM eine Obergrenze der Haftung von 700 Milliarden Euro vorsieht und der deutsche Anteil daran 190 Milliarden Euro beträgt. Dr. Gunnar Beck, der EU-Recht an der University of London lehrt, empören solche Aussagen. Er kritisiert: „Offenbar lasen unsere Politiker den Vertrag nicht oder sie verstehen ihn nicht. Denn der ESM ist eindeutig rechtswidrig.“ Erstens ist das Fondskapital nicht auf den Nominalwert von 700 Milliarden Euro begrenzt, sondern auf den Ausgabewert, der den Nennwert übersteigen darf. Zweitens haften solvente Mitgliedsstaaten wie Deutschland für Fehlbeträge, die entstehen, wenn andere Mitglieder des ESM ihrer Einzahlungspflicht nicht mehr nachkommen können.

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Die Bürger müssen über die Fiskalunion abstimmen

Der Vertrag zur Fiskalunion der Europäischen Union verändert das Staatengebilde grundlegend. Deshalb fordert Andreas Fisahn, Professor für öffentliches Recht und Rechtstheorie in Bielefeld, eine Volksabstimmung über den Fiskalvertrag. In dem Vertrag über die so genannte Fiskalunion verpflichten sich die Regierungschefs der Europäischen Union zu einer gemeinsamen Steuer- und Ausgabenpolitik. Das hat für die Europäische Union weit reichende Folgen und führt zu tief greifenden Veränderungen. Andreas Fisahn schreibt: „Der Vertrag exportiert die deutsche Schuldenbremse nach Europa. Gleichzeitig wird die Kommission zum Sparkommissar, der in die Haushalte der Mitgliedsstaaten eingreifen darf. Damit würde sich das deutsche Parlament entmachten. Diese Kompetenzerweiterung der EU erfordert aber zwingend eine Volksabstimmung.“

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Die Entscheidungsmacht der EU darf nicht ausufern

Professor Dr. Hans H. Klein definiert Demokratie als Selbstregierung des Volkes. Dies scheint ein Widerspruch in sich selbst zu sein, da das Volk nicht regieren kann, da die Herrschaft die ständige Anwesenheit der Herrschenden voraussetzt. Dr. Hans H. Klein erklärt: „Deshalb ist Demokratie im modernen Flächenstaat mit einer meist nach Millionen zählenden Bevölkerung nicht als direkte Demokratie möglich, in welcher das Volk das einzige Regierungsorgan darstellt.“ Daraus entstand die Idee der Repräsentation: Amtsträger, die vom Volk in freien Wahlen bestimmt wurden, üben in seiner Vertretung und unter seiner Kontrolle die politische Macht aus. Dr. Hans H. Klein ist Emeritus für öffentliches Recht an der Universität Göttingen. Von 1982 bis 1983 war er Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, von 1983 bis 1996 Richter des Bundesverfassungsgerichts.

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Jürgen Habermas nennt die Schuldigen der Europakrise

Der weltberühmte deutsche Philosoph Jürgen Habermas ist der festen Überzeugung, dass Europa eine gemeinsame Sozialpolitik braucht. Er fordert eine wohlfahrtsstaatliche Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in der Euro-Zone herzustellen und lehnt sich dabei an den Artikel 106 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland an. Erst dann kann sich laut Jürgen Habermas ein europäisches Bürgerbewusstsein bilden, das zugleich der Ausdruck einer europaweiten staatsbürgerlichen Solidarität wäre. Für ihn ist die gegenwärtige Krise weniger eine ökonomische als vielmehr ein normatives Versagen. Er klagt an: „Europa versagt vor dem demokratischen Pensum, das es seinem Begriff nach zu leisten hat.“ Seine Kritik richtet sich dabei sowohl gegen die politischen Eliten, das Bundesverfassungsgericht als auch gegen die Medien.

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Hartz IV soll ein menschenwürdiges Leben sichern

Der kommissarische Vorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, fordert, dass Politiker damit aufhören müssen, Hilfsbedürftige, die von Hartz IV leben, pauschal zu verdächtigen. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV geht hervor, dass der Sozialstaat eine Grundsicherung für alle Bürgerinnen und Bürger zu organisieren habe, sodass ihnen ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert ist. Für Nikolaus Schneider ist die Menschenwürde der zentrale Orientierungsgedanke für alles rechtliche und staatliche Handeln in Deutschland. Zur Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums ist eine materielle Basis notwendig.

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