Nutzen und Vergnügen sind die Aufgaben der Dichtung

Das Ende des höfischen Dichters bedeutete auch das Ende der höfischen Literatur. An deren Stelle trat eine neue Literatur, die die zentralen Kategorien der Aufklärung, Vernunft, Nützlichkeit und Humanität, auf alle Gattungen der Literatur zu übertragen versuchte. Johann Christoph Gottsched (1700 – 1766) war der erste, der die längst fällige Neuorientierung theoretisch und praktisch vollzog und wegweisend für die Entstehung der neuen Literatur wurde. In seinem bedeutenden theoretischen „Versuch einer Critischen Dichtkunst vor die Deutschen“ (1730) brach er mit den formalistischen, noch in der feudalen Gesellschaft verwurzelten Regel- und Anweisungspoetiken des Barock, verurteilte die Barockdichtung vom aufklärerischen Standpunkt aus und forderte eine Literatur, die aufklärerische Ideen auf gemeinverständliche und angenehme Weise vermitteln, Nutzen und Vergnügen verbinden und breite bürgerliche Bevölkerungsschichten erreichen sollte.

Die Regeln der Vernunft entsprechen den Gesetzen der Natur

Im Mittelpunkt von Johann Christoph Gottscheds Poetik stand der aristotelische Grundsatz von der Nachahmung der Natur und die horazische Forderung, wonach Nutzen und Vergnügen die Aufgaben der Dichtung seien. Die Regeln der Vernunft waren für Johann Christoph Gottsched gleichbedeutend mit den Gesetzen der Natur. Infolgedessen war für ihn Regeltreue identisch mit der Nachahmung der Natur. Dabei verstand Johann Christoph Gottsched unter Naturnachahmung keine realistische Wiedergabe der Wirklichkeit.

Sondern er verstand darunter die Ähnlichkeit des Erdichteten mit dem, was wirklich zu geschehen pflegt. Mit diesem Wahrscheinlichkeitsprinzip begründete Johann Christoph Gottsched auch seine Forderung nach der strengen Einhaltung der aristotelischen drei Einheiten (Zeit, Ort, Handlung) im Drama, die Gotthold Ephraim Lessing wenige Jahre später vehement kritisierte. Auch den dichterischen Schaffensprozess wollte Johann Christoph Gottsched nach den Regeln der Vernunft organisieren.

Der Dichter wird zum Lehrmeister und Erzieher des Publikums

Johann Christoph Gottsched scheibt: „Zu allererst wähle man einen lehrreichen moralischen Satz, der in dem ganzen Gedichte zum Grunde liegen soll, nach Beschaffenheit der Absichten, die man sich zu erlangen vorgenommen. Hierzu ersinne man sich eine allgemeine Begebenheit, worin eine Handlung vorkommt, daran dieser erwählte Lehrsatz sehr augenscheinlich in die Sinne fällt.“ Nicht weniger bedeutsam war die gottschedsche Zementierung der sogenannten Ständeklausel, wonach in der Tragödie, in Staatsromanen und Heldengedichten nur Fürsten und Adlige als Handelnde auftreten sollten, in der Komödie, in Schäfergedichten und Romanen dagegen nur Bürger und Landleute.

Die moralpädagogische Indienstnahme der Dichtung hatte auch Konsequenzen für die Stellung des Dichters. Dieser wurde zum Lehrmeister und Erzieher des Publikums und damit in seiner Bedeutung moralisch und intellektuell aufgewertet, zugleich aber auch in seinem künstlerischen Spielraum beschränkt. So bedeutsam und bahnbrechend Johann Christoph Gottscheds rastlose Bemühungen auf den Gebieten des Journalismus, des Dramas und der Poetik auch gewesen sind, so zeigten sich schon früh die Grenzen seiner Auffassungen. Quelle: „Deutsche Literaturgeschichte“ aus dem Verlag J. B. Metzler

Von Hans Klumbies