In Deutschland gibt es immer mehr Stiftungen

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen ist euphorisch, denn in Deutschland werden immer mehr Stiftungen gegründet. Zurzeit gibt es rund 16.000  Stiftungen bürgerlichen Rechts und pro Tag werden drei neue gegründet. Bei den Gründern handelt es ich nicht nur um vermögende Mäzene. Unternehmen, Vereine, Verbände oder Körperschaften können ebenfalls Stiftungen gründen. Gestiftet wird unter anderem in der Industrie, der Forschung, der Kunst in Familienverbänden und im Sozialwesen. Es gibt ganz unterschiedliche Typen und Rechtsformen von Stiftungen: Eine gemeinnützige Stiftung hat den Zweck, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichen Gebiet zu fördern und ist daher von der Steuer befreit. Eine Familienstiftung dient dem Interesse einer oder mehrerer Familien und wird auch als privatnützige Stiftung bezeichnet.

Typen und Rechtsformen von Stiftungen

Eine Bürgerstiftung ist eine gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger, die auf einen geographischen Raum begrenzt ist. Die kirchliche Stiftung kümmert sich in erster Linie um kirchliche Aufgaben. Die Anerkennung als kirchliche Stiftung hängt vor allem von der Zustimmung der Kirche ab. Eine operative Stiftung führt eigene Projekte durch.

Eine öffentliche Stiftung bürgerlichen Rechts wird nach den Regeln des Privatrechts gegründet. In den meisten Fällen ist sie gemeinnützig, muss es aber nicht sein. Von einer öffentlich-rechtlichen Stiftung spricht man, wenn sie vom Staat eingerichtet wird und besonderes öffentliches Interesse verfolgt. Die größte Stiftung in diesem Bereich ist die Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Gemeinnützige Stiftungen zahlen keine Steuern

Die Treuhandstiftung wird auch als nichtrechtsfähige Stiftung bezeichnet und durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder errichtet, der als Träger fungiert. Die Unternehmensverbundene Stiftung besitzt Anteile an Unternehmen oder führt selbst eine Firma. Sie wird bei der Regelung der Nachfolge der Geschäftsleitung eingesetzt.

Bei der Verbrauchsstiftung wird das Vermögen innerhalb eines bestimmten Zeitraums für die Umsetzung des Stiftungszwecks verwendet. Falsch ist die weit verbreitete Meinung, dass Stiftungen vor allem von reichen Menschen gegründet würden, um Steuern zu sparen. Denn das an eine Stiftung übertragene Geld steht dem Stifter nicht mehr zur Verfügung.

Am meisten verbreitet ist heute die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die sowohl private wie auch gemeinnützige Zwecke verfolgen kann. Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, muss die Stiftung die Allgemeinheit in bestimmten Bereichen selbstlos fördern. Ist die Anerkennung als gemeinnützig erfolgt, muss die Stiftung keine Steuern mehr zahlen und darf Spenden einsammeln.

Eine Stiftung sollte  mindestens 50.000 Euro besitzen

Die Bertelsmann Stiftung hat in einer Studie herausgefunden, dass an erster Stelle der Motive eines Stifters der Wunsch etwas zu bewegen steht. An zweiter Stelle steht das Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Mitmenschen, gefolgt von der Absicht, ein konkretes Problem zu bekämpfen. Weiter Motive waren unter anderen das Verlangen, eine bestimmte Einrichtung langfristig zu unterstützen, der Gesellschaft etwas zurückzugeben, Mitleid mit an Not leidenden Menschen sowie die Rolle der Frau in der Gesellschaft zu stärken.

Die Höhe des Kapitals, das in eine Stiftung einfließen muss, ist nirgends vorgeschrieben. Da eine Stiftung, wenn sie sich nicht über Spenden finanziert, nur die Zinserträge für ihre Arbeit einsetzen kann, sollte sie mindestens über einen Kapitalstock von 50.000 Euro verfügen.

In diesem Fall könnte sie nach heutigem Zinsniveau etwa 2.000 Euro pro Jahr für ihr Anliegen aufwenden. Am zahlreichsten sind  Stiftungen mit in Nordrhein-Westfahlen vertreten, gefolgt von Bayern mit und Baden-Württemberg mit. Ein Drittel der Stiftungen in Deutschland sind im sozialen Bereich tätig.

Von Hans Klumbies